Kenntnisnahme - FB 61/0526/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum Thema Ausbau und Planungsstand der Fahrradbügel 2022 zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zum Thema Ausbau und Planungsstand der Fahrradbügel 2022 zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Anlass

Mit der Annahme des Radentscheides im November 2019 wurde auch das Ziel 5c) beschlossen, wonach bis zum Ende des Jahres 2027, je 5.000 Plätze an Fahrradbügeln – also je 2.500 Radbügel - außerhalb, sowie innerhalb des Alleenringes geschaffen werden sollen. Mit dieser Vorlage berichtet die Verwaltung über die Planung und die Aufstellung von Fahrradbügeln im Jahr 2022. In den Bezirken 1-6 wird die geplante Aufstellung von Bügeln nach wie vor in den Bezirksvertretungen politisch beraten und beschlossen. In der Bezirksvertretung Aachen-Mitte ist diese Beratung seit einem Beschluss vom 25.08.2021 nicht mehr vorgesehen. Vielmehr soll jährlich über den Sachstand bzw. die erfolgten Planungen und Aufstellungen von Bügeln berichtet werden.

 

Stand der Planung und Umsetzung

Im Jahr 2022 wurden insgesamt 442 Fahrradbügel geplant (s. Anlage 1; Stand Oktober 2022; hinzu kommen die Planungen für das 4. Quartal 2022, die zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht abgeschlossen waren). Davon wurden 101 innerhalb und 341 außerhalb des Alleenringes geplant. 376 Fahrradbügel gehen aus der quartalsweisen Prüfung des Meldeportals hervor. Die restlichen 66 Bügelstandorte wurden im Zuge von Straßenumbaumaßnahmen (z.B. Lintertstraße oder Metzgerstraße) geplant.

Umgesetzt wurden im Jahr 2022 bisher 373 Fahrradbügel (s. Anlage 2): 56 innerhalb des Alleenringes und 317 außerhalb des Alleenringes. Weitere 305 Fahrradbügel befinden sich zur Zeit der Vorlagenerstellung in der Ausschreibung (s. Anlage 3) und sollen noch in diesem Jahr bzw. Anfang des kommenden Jahres umgesetzt werden. Die überwiegende Anzahl der Aufbauten im Jahr 2022 resultierte noch aus den Planungen des Jahres 2021. In der Vergangenheit wurden Fahrradbügel quartalsweise geplant, teils politisch beraten und anschließend ausgeschrieben. Die Verwaltung hat im letzten Jahr erstmals einen Rahmenvertrag für die Errichtung von Fahrradbügeln ausgeschrieben, um den Aufwand der Ausschreibungen zu reduzieren und die Fahrradbügelstandorte schneller errichten zu können. Trotz zahlreicher Abrufe der Vergabeunterlagen gab es keinen Angebote im Ausschreibungsverfahren. Dies hatte nach Rücksprache mit verschiedenen Firmen folgende Gründe:

-          Einige Firmen fühlten sich dem Auftragsvolumen nicht gewachsen und haben aufgrund personeller und logistischer Kapazitäten auf die Abgabe eines Angebotes verzichtet.

-          Weitere Firmen trauen sich ein solches Auftragsvolumen prinzipiell zu, sehen aber aufgrund der momentanen Preisentwicklung, vor allem beim Rohstahl, keine Möglichkeit, ein preisstabiles und wirtschaftliches Angebot abzugeben, da die Entwicklung der Rohstoffkosten für das nächste Jahr nicht vorhersehbar ist (Kosten für Rohstahl um bis zu 70% gestiegen).

Ein weiteres Problem ist bei einigen Firmen die ungeklärte Lagerung der Materialien, da solche großen Auftragsvolumen die sonst üblichen Lagermöglichkeiten übersteigen würden. Da sich in der Zwischenzeit seitens der Verwaltung viele Planungen aufgestaut haben, wurden die Fahrradbügel in 2022 vorerst wieder quartalsweise ausgeschrieben.

 

Fahrradflunder

Um die Akzeptanz und Nutzung neuer Fahrradbügel-Standorte auf Pkw Parkständen zu testen hat die Stadt Aachen im Herbst 2021 die erste Fahrradflunder (mobile Abstellplattform) bestellt. Diese wurde bis April 2022 in der Lothringerstraße aufgestellt und wurde dort so gut angenommen, dass nun feste Fahrradbügel eingebaut werden. Die Auslastung der Fahrradflunder  wurde während des gesamten Zeitraums mehrmals wöchentlich durch die Verwaltung erhoben.

Im April wurden zwei weitere Fahrradflundern angeschafft, die von Anfang April – Mitte Oktober 2022 im Bereich der Stephanstraße 9, der Kleinmarschierstraße 38 und der Charlottenstraße 32 standen. Auch an diesen drei Standorten wurde die Auslastung erhoben und als durchweg hoch bewertet, sodass auch dort künftig feste Bügel aufgestellt werden sollen. Am Standort Stephanstraße wurde zudem in Kooperation mit der STAWAG ein Pilotversuch zur Erfassung der Auslastung durchgeführt.

Im Oktober werden die drei Plattformen an folgenden, neuen Standorten aufgestellt: Viktoriaallee 17/Ecke Bismarckstraße, Seilgraben 3 - 5 und Karlsgraben 48. Die Standorte wurden von der Verwaltung durch Meldungen aus der Bevölkerung oder über das Meldeportal „Radbügel für Aachen“ ausgewählt.

 

Sonstiges

Im Rahmen des Förderprojektes #AachenMooVe! werden an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet gesicherte und überdachte Sammelanlagen für Fahrräder aufgestellt. Drei Anlagen werden im öffentlichen Raum aufgestellt (Bahnhof Schanz, Brabantstraße und auf dem Büchel), drei weitere werden auf dem Gelände der APAG errichtet (Galeria Kaufhof City, Rathaus und Adalbertsteinweg) und eine weitere Anlage wird auf dem Gelände des Franziskushospitals aufgestellt.

Des Weiteren befindet sich die Verwaltung gerade in internen Abstimmungen zur Erstellung eines Konzeptes für das gesicherte Fahrradparken in Quartieren. Auch hier soll das Fahrrad sicher und überdacht abgestellt werden können. Angedacht sind in diesem Fall kleinere Anlagen für 4 – 6 Fahrräder. Hierzu wurden bereits verschiedenen Hersteller kontaktiert. Weiter Abstimmungen finden derzeit statt.

 

Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung prüft weiterhin Standorte für neue Fahrradbügel außerhalb und innerhalb des Alleenringes, sowie in den Bezirken der Stadt.

Die Hinweise für neue Standorte stammen aus dem Meldeportal „Radbügel für Aachen“, aus dem Mängelmelder oder aus Hinweisen von Bürger*innen, die die Verwaltung per Mail, Brief oder Telefon erreichen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

Die Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz ist nicht ermittelbar. Es kann davon ausgegangen werden, dass vermehrt Bürger*innen auf das Rad umsteigen, wenn es vermehrt sichere Möglichkeiten zum Abstellen der Fahrräder gibt. Dies ist allerdings nicht messbar, daher kann auch kein Effekt auf die CO2 – Emissionen ermittelt werden.

Die Maßnahme hat keine Relevanz für die Klimafolgenanpassung.

 

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Anlagen

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