Entscheidungsvorlage - FB 61/0529/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrgastbeirat der Stadt Aachen - Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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01.12.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und bedankt sich bei den Mitwirkenden des Fahrgastbeirats der Stadt Aachen für die bislang geleistete Arbeit. Der Mobilitätsausschuss bestätigt die Bedeutung des Fahrgastbeirates der Stadt Aachen in seinem Beitrag für eine kundenorientierte Gestaltung der Mobilitätswende.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Mobilitätsausschuss der Stadt Aachen hat am 12.12.2019 die Einrichtung eines Fahrgastbeirats für die Stadt Aachen beschlossen. Der Fahrgastbeirat vertritt die Fahrgastinteressen und wirkt als Schnittstelle zwischen der Stadt Aachen, der ASEAG, dem AVV und Fahrgästen. Im Fahrgastbeirat werden sowohl Anregungen und Kritik der Fahrgäste als auch anstehende kundenrelevante Themen behandelt. Durch seine Tätigkeit soll der Fahrgastbeirat einen wesentlichen Beitrag zu einer kontinuierlichen Verbesserung des ÖPNV leisten, die Serviceorientierung fördern und zur positiven Außenwirkung des ÖPNV beitragen. Das Gremium hat eine beratende Funktion und die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Sie stellen einen Querschnitt der Fahrgäste dar: Schüler*innen, Auszubildende, Studierende, Berufs- und nicht Berufstätige, Pendelnde, Senior*innen, Menschen mit Behinderung sowie Vertreter*innen von Fahrgast- und Verkehrsverbänden.
Aufgrund der Pandemie waren die notwendigen Organisationsaufgaben schwierig umzusetzen und die Mitgliederakquise verzögerte sich. Die für eine längere Zeit herrschenden Kontaktbeschränkungen ermöglichten außerdem keine Präsenztreffen. Am 14.09.2021 hat sich der Fahrgastbeirat konstituiert und seitdem insgesamt vier Treffen abgehalten.
Gemäß § 6 der Geschäftsordnung für den Fahrgastbeirat der Stadt Aachen (siehe Anlage) soll die Verwaltung dem Mobilitätsausschuss regelmäßig über die Ergebnisse der Sitzungen des Fahrgastbeirates berichten. Dies erfolgt in der vorliegenden Vorlage.
Sachstand
Die Mitgliederakquise begann im Frühjahr 2021 und wurde öffentlich in Printmedien, Presse, Internet und Social Media beworben. Insgesamt gingen rund 60 Bewerbungen ein. In den Bewerbungsunterlagen sollte auch die eigene Motivation für die Bewerbung beschrieben werden. Aus den vorliegenden Bewerbungen wurden unter Berücksichtigung des oben genannten Ziels („Querschnitt der Fahrgäste“) durch die Stadt Aachen, die ASEAG und den AVV 12 Personen ausgewählt. Drei weitere Plätze standen den Verbänden zur Verfügung.
Das erste Treffen (Kick-off-Veranstaltung) konnte schließlich am 14.09.2021 stattfinden. Auf ein digitales Format wurde bewusst verzichtet. Die Stadtbaurätin begrüßte die Teilnehmenden, dankte für ihr ehrenamtliches Engagement und wünschte ihnen viel Erfolg. Neben dem gegenseitigen Kennenlernen wurden die wichtigsten Themen für die zukünftige Arbeit zusammengetragen.
Die folgende erste „ordentliche“ Sitzung im November 2021 musste aufgrund steigender Coronazahlen kurzfristig auf ein digitales Format umgestellt werden. Die Wahl der Sprecher*innen wurde daher bewusst verschoben. Die Geschäftsordnung wurde erörtert und Eigenmotivation und Erfahrungen dargelegt, denkbare weitere Themen gemeinsam abgestimmt. In Vorträgen erläuterten Verwaltung und ASEAG anhand der Linie 10 die Arbeitsschritte bei der Planung einer neuen Buslinie. Wesentlicher Hinweis des Fahrgastbeirats war, im Falle neuer Linienführungen neue Haltestellenlagen auch probeweise/temporär zu testen, falls solche Wünsche aus der Bürgerschaft eingehen („PopUp-Haltestelle“).
Im Mai 2022 fand die zweite Sitzung in Präsenz statt, in der die drei Sprecher*innen gewählt werden konnten. Die Mitglieder wählten als erste Sprecherin Elisabeth Böttcher (berufstätig). Ihre Stellvertretende sind Barbara Leyendecker (berufstätig) und Karl-Otto Weber (VCD). Schwerpunktthema dieser Sitzung war der Kundenservice. Die ASEAG berichtete über ihr tägliches Arbeiten in diesem Bereich und beantwortete zahlreiche Fragen.
Anfang September 2022 wurde die dritte Sitzung veranstaltet. Vorab wurde eine Betriebsführung durch die Werkshallen am Betriebshof der ASEAG für die Mitglieder des Fahrgastbeirates angeboten, die zahlreich angenommen wurde. Die informative Führung ermöglichte einen Einblick in den alltäglichen Aufwand, den die Mitarbeitenden für einen funktionierenden Busbetrieb leisten. In der Sitzung erarbeiteten die Mitglieder in kleineren Gruppen Ziele, Aktivitäten und Ideen zum Dialog mit den Fahrgästen. Ebenfalls wurden weitere Schwerpunktthemen gesetzt, die bei der zukünftigen Verkehrswende besondere Relevanz für die Mitglieder haben. Das soll in der kommenden Sitzung am 24.11.2022 vertieft werden. Über die Ergebnisse wird in der Sitzung des Mobilitätsausschusses berichtet. Erste Aktionen befinden sich bereits in Planung.
Das Gremium wird von der Stadtverwaltung koordiniert und unterstützt. Verwaltung, AVV und ASEAG organisieren mit einem kleinen Team den Sitzungsrahmen, stimmen die Inhalte mit den Sprecher*innen ab und erstellen im Nachgang jeweils ein Protokoll der Sitzung.
In den ersten drei Terminen wurden die Sitzungen extern moderiert. Die Gruppe kommt zunehmend ins eigene Arbeiten und ist sowohl per Email (fahrgastbeirat@mail.aachen.de) als auch auf dem Postweg sowie neuerdings auch über Facebook (https://www.facebook.com/fahrgastbeirat.aachen) mit einem eigenen Auftritt zu erreichen:
Der Einsatz aller Mitglieder ist durch viel Engagement und Freude gekennzeichnet und verspricht eine gute Zusammenarbeit für die kommende Zeit.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
|
|
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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301,9 kB
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