Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 40/0087/WP15-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss und Schulausschuss nehmen die Ausführungen der Verwaltung hinsichtlich einer möglichen kommunalen Beitragsstaffelung im Bereich der Kindertagesstätten zur Kenntnis. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Beitragsstaffelung für den OGS-Bereich stimmen die Ausschüsse dem Vorschlag der Verwaltung zu.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss empfehlen dem Rat der Stadt, die im Entwurf vorgelegte „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an den außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offenen Ganztagsschulen)“ zu beschließen.

 

Der Rat beschließt auf Empfehlung des  Kinder- und Jugendausschusses und des Schulausschusses die im Entwurf vorgelegte „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an den außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offenen Ganztagsschulen)“.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Zuge der Beratungen über Einführung einer einkommensabhängigen Beitragsstaffelung für die offene Ganztagsschule haben die beiden Ausschüsse die Verwaltung beauftragt, eine Alternative zu berechnen,  die die möglichen Kürzungen der Landeszuschüsse im Kindertagesstättenbereich berücksichtigt, und im Zuge dessen die zukünftigen Beitragssysteme im Bereich der Kindertagesstätten und für die offene Ganztagsschule, soweit möglich, zu harmonisieren.

 

Zum Kindertagesstättenbereich:

 

Das Land NRW hat angekündigt, ab August 2006 Veränderungen im Bereich der Refinanzierung der Kosten für Kindertagesstätten vorzunehmen. Das Land bekundet in diesem Zusammenhang seinen Ausstieg aus dem Elternbeitragsdefizitausgleichsverfahren. In diesem Zusammenhang beabsichtigt es, den Landesanteil an den anerkannten Betriebskosten in Höhe von 30,5 % festzuschreiben.

 

In diesem Zusammenhang wurde die Verwaltung weiter beauftragt, die Auswirkungen, die sich hierdurch zwangsläufig bei den Elternbeiträgen im Kindertagesstättenbereich ergeben, auf der Basis der aktuell vorliegenden Erkenntnisse aufzuzeigen.

 

Auf der Grundlage des nunmehr vorliegenden Änderungsentwurfes zum Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) im Zuge des Gesetzentwurfes über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes NRW für das Haushaltsjahr 2006 (Anlage 4) hat die Verwaltung des Jugendamtes einen ersten Entwurf einer möglichen  kommunalen Beitragsstaffelung  in diesem Bereich gefertigt.

 

Wie aus der Anlage 2 ersichtlich, würden in der Stadt Aachen die bisherigen Elternbeiträge im GTK-Bereich  (siehe Anlage 1) durchschnittlich um ca. 35 % steigen.

 

Die Verwaltung weist nachdrücklich darauf hin, dass mit diesem Entwurf und den damit verbundenen Erhöhungen der Elternbeiträge lediglich der Ausfall der Landesmittel kompensiert wird.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass mit dieser Beitragsstaffelung ein Elternbeitragsaufkommen von 16 % der anfallenden Betriebskosten generiert werden kann. Dies bedeutet, dass es bei einer kalkulierten Refinanzierung von bisher insgesamt 19 % Elternbeiträgen an den Gesamtbetriebskosten  wie bisher  die fehlenden 3 % aus städtischen Mitteln übernommen werden.

 

Den beiden Ausschüssen wird nachrichtlich eine Aufstellung über die prozentuale Verteilung von Einkommensgruppen in Bezug auf die jeweiligen Betreuungsformen auf der Basis der bisherigen Ergebnisse für das Jahr 2005 in der Anlage 2 beigefügt.


Zur Offenen Ganztagsschule:

 

Um auch bei den Elternbeiträgen für  die Offene Ganztagsgrundschule der durch die angekündigten Kürzungen im KiTa-Bereich  schwieriger werdenden Finanzsituation der Stadt Rechnung zu tragen und darüber hinaus ein möglichst identisches Beitragssystem in beiden Bereichen zu realisieren, wird hier Folgendes vorgeschlagen:

 

Entgegen der Vorlage für die Sitzung am 16. 02. 06 sollen im Beitragsystem der OGS zwar unveränderte Beitragssätze für das jeweils erste Kind einer Familie gelten, allerdings sollen Geschwisterkinder nicht mehr völlig beitragsfrei bleiben.

 

Für das zweite Kind einer Familie  soll ein Beitrag in Höhe von 50% des in der jeweiligen Einkommensgruppe anfallenden Beitrags erhoben werden.

 

Dabei sollen allerdings auch vorhandene Geschwisterkinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, beitragsermäßigend wirken und darüber hinaus dritte und weitere Kinder vom Beitrag für die OGS ganz befreit werden.

 

Aus der beigefügten Tabelle (Anlage 5) wird ersichtlich, dass bei einer solchen Regelung zusätzliche Einnahmen in Höhe von rd. 125.000,-€ erzielt werden könnten.

 

Die oben dargestellten Regelungen wurden in dem als Anlage 6 beigefügten Satzungsentwurf berücksichtigt.

 

Diese würden, sofern es für die Kindertagesstätten eine kommunale Beitragssatzung geben sollte, entsprechend Anwendung finden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Erläuterungen

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Anlagen

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