Ratsantrag - A 40/0089/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau des Ganztagsangebotes im Sekundarbereich
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Ratsantrag
- Federführend:
- Schule
- Verfasst von:
- A 40
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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16.03.2006
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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16.03.2006
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Ratsfraktionen von SPD und Bündnis 90/GRÜNE haben mit Antrag vom 20.04.2005 die Verwaltung beauftragt, die Einführung von Ganztagsangeboten auch in der Sekundarstufe I (Klasse 5 und 6) konkret vorzubereiten. Damit sollen die Voraussetzungen und Planungen geschaffen werden, in Aachen schnellstmöglich auf die vom Land NRW angekündigte Ausweitung des Ganztagsangebotes in der Sekundarstufe I reagieren zu können. Der Antrag ist den Erläuterungen beigefügt.
Die Schulverwaltung hielt es für richtig, zunächst eine Bedarfsabfrage (ähnlich wie im Grundschulbereich) bei den Eltern der betroffenen Schulformen durchzuführen, um hierdurch Anhaltspunkte zu erhalten, in welchen Schulformen und in welchen Größenordnungen sich der potentielle Bedarf artikulieren würde und hat eine solche Bedarfsabfrage vorbereitet.
Allerdings wurde die tatsächliche Durchführung der Abfrage dann immer wieder verschoben, da unterschiedlichste Einflussfaktoren – insbesondere auf der Ebene der Landespolitik – ständig zu Unklarheiten über die weitere Entwicklung des Themas „Ganztag im Sek. I – Bereich„ führten.
Zunächst stellte die alte Landesregierung in Verbindung mit dem zum 01. 08. 2005 in Kraft getretenen neuen Schulgesetz NW, in dem erstmalig auch Offene Ganztagsschulen gesetzlich verankert wurden, in Aussicht auch in der Sekundarstufe I eine entsprechende Regelung zuschaffen.
In § 9 des derzeit unverändert geltenden Gesetzes sind die verschiedenen Formen von Ganztagsschulen und außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten schulrechtlich geregelt worden. Hierin einbezogen wurde auch die Offene Ganztagsschule, und zwar nicht nur auf die Grundschule bezogen, sondern vom Grundsatz her für alle Schulformen.
Nach der Landtagswahl im September 2005 kündigte dann die neue Landesregierung an, zum einen das Schulgesetz sehr grundlegend zu novellieren, zum anderen einen Schwerpunkt bei der Ausweitung der Ganztagsschulen im Hauptschulbereich zu legen. Völlig unklar blieb aber zunächst , ob hier an ein ähnliches Modell wie im Grundschulbereich ( Offene Ganztagsschule) gedacht war, oder ob die gebundene („echte“) Ganztagsschule eingeführt werden sollte.
Ende November 2005 erhielten die Kommunen dann erste Erlassentwürfe, in denen sich abzeichnete, dass eine Mischform (gebundene Ganztagsschule mit der Möglichkeit der Einbindung freier Träger über den Schulträger) angestrebt wurde.
Ende Januar 2006 lagen dann die gültigen Erlasse vor. Aus diesen wird jetzt deutlich , dass sogenannte „neue erweiterte Ganztagshaupt– und Förderschulen“ eingerichtet werden sollen, bei denen es sich um eine gebundene Form handelt.
Die Möglichkeit der Kapitalisierung von Lehrerstellen zur Einbindung anderer Professionen besteht zwar auch hier, diese soll aber nicht über den Schulträger, sondern durch die Schule selbst in Abstimmung mit der Schulaufsicht realisiert werden.
Die wichtigste Änderungen im Bereich der Offenen Ganztagsgrund– und Förderschulen sind deren zusätzliche Förderung durch weitere 0,1 Lehrerstellen pro Gruppe, die allerdings nicht kapitalisiert werden können, eine zusätzliche finanzielle Förderung der Gruppen in Förderschulen sowie die Erhöhung des maximalen Elternbeitrags auf 150,00 €.
Wichtigste Änderungen beim Bundesprogramm IZBB sind dessen Öffnung für Haupt- und Förderschulen in der Sekundarstufe I, die Zugrundelegung einer Gruppengröße von 20 Schülern/innen in diesen Schulformen – und Stufen (im Primarbereich 25 Kinder) sowie die Verlängerung der Antragsfrist bis 2008/09. Darüber hinaus ist hier von Belang, dass der städtische Eigenanteil an den Investitionskosten nicht mehr auf die Elternbeiträge umgelegt werden darf.
Im Bereich der Ganztagshauptschulen und Ganztagsförderschulen sind zentrale Punkte deren rechtliche Festlegung als gebundene Ganztagsschule sowie der Lehrerstellenzuschlag in Höhe von 30 %, mit der Möglichkeit, davon 10 % zu kapitalisieren bzw. für weiteres pädagogisches Personal zu verwenden.
Auf Grund der oben dargestellten Entwicklungen, hat die Schulverwaltung bisher davon abgesehen, die o. a. Bedarfsabfrage für den SEK. I - Bereich tatsächlich durchzuführen und konzentriert sich derzeit darauf, neben der Fortentwicklung des Ganztagsangebotes im Primarbereich die jetzt real entstehenden Möglichkeiten im Bereich der Haupt– und Förderschulen zu verfolgen.
Die untere Schulaufsicht und die städtische Schulverwaltung haben in einer gemeinsamen Dienstbesprechung am 11.01.2006 alle Hauptschulen über die neuen gesetzlichen Regelungen und die finanziellen Fördermöglichkeiten informiert. Eine Abfrage ergab, dass die Überlegungen zur gebundenen Ganztagsschule bei der GHS Aretzstraße am weitesten gediehen waren. Alle Schulen zeigten jedoch grundsätzliches Interesse und griffen das Angebot der städtischen Schulverwaltung auf, in jedem Fall gemeinsam mit dem Gebäudemanagement die baulichen Möglichkeiten zur Schaffung der notwendigen Räume für den Ganztagstagsbetrieb zu untersuchen.
Unter Hinweis auf den Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 25.01.2006
„Qualitätsoffensive Hauptschule/Ausbau des
Ganztagsangebotes an Hauptschulen
hier: Genehmigung des erweiterten Ganztagsbetriebs/Zuweisung und Verwendung des Ganztagszuschlags“
sowie den Erlass
„Zuwendungen für Investitionen und Ausstattung in Ganztagsschulen“ (IZBB)
hat die städtische Schulverwaltung mit Schreiben vom 01.02.2006 nochmals ausdrücklich auf die Möglichkeiten der Finanzierung von zusätzlichen Räumen für den Ganztagsbetrieb hingewiesen und die Förderbeträge im Detail aufgeführt. Dieses Schreiben ist den Erläuterungen ebenfalls beigefügt.
Die Antragsfrist für eine Umwandlung zum 01.08.2006 ist auf den 15.03.2006 festgesetzt.
Bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage haben inzwischen zwei Hauptschulen einen entsprechenden Konferenzbeschluss gefasst, und zwar die
a) GHS Aretzstraße und
b) GHS Burtscheid.
Begehungen mit dem Gebäudemanagement werden bis zur Sitzung erfolgt sein. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Da der Erlass vom 25.01.2006 „Ganztagsschulen in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I/ Neue erweiterte Ganztagshaupt- und Ganztagsförderschulen“ ausdrücklich auch für die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen und mit dem Schwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung gilt, wurden auch hierzu bereits mehrer Gespräche zwischen der Schulverwaltung und der zuständigen Schulaufsicht geführt und eine Schulleiterkonferenz in Betracht gezogen.
Hier zeichnet sich allerdings ab, dass seitens des Ministeriums bzw. der oberen Schulaufsicht der Umwandlung von Hauptschulen zunächst eine höhere Priorität eingeräumt wird, und bei den Förderschulen vorerst nur wenige „handverlesene“ Schulen in den einzelnen Regierungsbezirken zum Zuge kommen sollen. Hierzu verlautet derzeit, dass bei der Bezirksregierung an Ausführungsbestimmungen gearbeitet werde.
Vor diesem Hintergrund wurde bislang von der Einberufung einer Schulleiterkonferenz in diesem Bereich abgesehen.
Gleichwohl haben bereits zwei Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen der städtischen Schulverwaltung ihr Interesse an einer Umwandlung zur gebundenen Ganztagsschule bekundet.
Hierbei handelt es sich um
a) Förderschule am Rödgerbach
b) Förderschule am Kennedypark.
Auch mit diesen Schulen wurden bzw. werden entsprechende Gespräche geführt, allerdings bleibt hier die o. a. weitere Entwicklung auf der Landes- bzw. Regierungsbezirksebene abzuwarten.
Die Umwandlung von Realschulen und Gymnasien (S I) ist von der Erlasslage her zurzeit nicht vorgesehen, d.h. es werden weder Landesmittel oder Lehrerstellen für die Durchführung, noch Bundesmittel zur Förderung von notwendigen baulichen Maßnahmen bereitgestellt.
Von daher sieht die städtische Schulverwaltung im Hinblick auf die prekäre Finanzsituation der Stadt derzeit keinen Ansatzpunkt, in diesem Bereich tätig zu werden und fürchtet, ggfls. bereits mit der Durchführung einer Bedarfsabfrage hier Erwartungen zu wecken, die dann nicht erfüllt werden können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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685 kB
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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