Kenntnisnahme - E 49/0048/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Lagerflächen für das Stadttheater Ratsantrag der Fraktionen CDU und FDP vom 15.09.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 49 - Kulturbetrieb
- Verfasst von:
- E 46/47
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Kultur und Theater
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Kenntnisnahme
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10.11.2022
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Stadttheater und Musikdirektion Aachen sind erfreut über das große und parteiübergreifende Engagement der Politik, um die bauliche Situation des Großen Hauses in den Fokus zu nehmen und gemeinsam mit dem Theater und anderen Beteiligten auf eine nachhaltige Verbesserung hinzuwirken.
1)
Mit Antrag der Fraktionen von CDU und FDP vom 15. September 2022 beauftragten diese die Verwaltung mit der Prüfung, in wieweit die Gewerbeflächen „Theaterplatz 9-11“ für das Stadttheater nutzbar gemacht werden könnten.
Zur Personalversammlung im Theater Aachen am 27.09.2022 lud der Personalrat Herrn Rainer Rottmann, Aufsichtsperson der Unfallkasse Nordrhein- Westfalen ein. Da Herr Rottmann bei dieser Veranstaltung Kenntnis von der Überlegung erhielt, ggf. Teile der Bühnenbilder in der Immobilie „Theaterplatz 9-11“ zu lagern, um Abhilfe für die problematische Lagersituation zu schaffen, teilte er der Betriebsleitung am selben Tag seine erheblichen Bedenken mit und kündigte an, diese im Anschluss schriftlich zu formulieren. Dies geschah mit Email vom 30.09.2022. Darin heißt es:
„Dieser Lösungsvorschlag macht es … erforderlich, die ... Straße „Theaterplatz“ zu überqueren, was neben den sich daraus ergebenden offensichtlichen ... Gefährdungen durch den Straßenverkehr weitere gravierende Nachteile mit sich bringen würde:
- Der Transport müsste ungeschützt vor Witterungseinflüssen erfolgen. Insbesondere Bühnenbildelemente sind oft großformatig, so dass sie große Windangriffsflächen bilden. Neben dem erhöhten Kraftaufwand wären auch Gefährdungen durch unkontrollierbare Bewegungen oder durch unter der Last des Winddrucks wegbrechenden Materialien denkbar.
- Durchfeuchtete Materialien können beschädigt werden. Schimmelbildung wäre eine zu erwartende Folge von Feuchtigkeit. Neben den Materialien wären auch die für den Transport eingesetzten Personen den Witterungseinflüssen ausgesetzt. Insbesondere Nässe, Glätte und Dunkelheit sind hier nur einige ... nicht abschließend dargestellte Faktoren, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen wären.
-Der Boden ist nicht eben. Da bei einem Materialtransport unter den beschriebenen Bedingungen die Konzentration notwendigerweise im erheblichen Maß auf den Verkehr sowie die sichere Handhabung des Transportgutes gerichtet sein wird, können selbst geringe Höhenunterschiede, wie z.B. Bordsteinkanten, das Risiko von Sturz- und Stolperunfällen deutlich erhöhen. Da zudem die Bühnenbildelemente oft nicht nur großflächig, sondern auch schwer bzw. schlecht zu halten sind, müssen nach Möglichkeit Transportwagen benutzt werden. Die vielen zu überwindenden Höhenunterschiede bergen die Gefahr abrupter Bewegungen (z.B. Abbremsen aufgrund eines Hindernisses, Lageänderung des Transportgutes infolge Bodenunebenheiten).
-Es existiert kein ebener Zugang zu dem Bühnenniveau. Um den erheblichen Höhenunterschied zwischen dem Straßenniveau und dem der Bühne überwinden zu können, müsste für jeden Transportvorgang eine Steigung von ca. 20 % (ca. 11°) über die am rückwärtigen gelegenen Zugang gelegene Transportrampe überwunden werden. Es ist davon auszugehen, dass sich hierdurch die zuvor beschriebenen Gefahren an dieser Stelle potenzieren werden.
Hinsichtlich der Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten sind Arbeitgeber an die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes gebunden. Gemäß § 3 Abs. 1 dieses Gesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, welche die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. (Unterstreichung durch den Verfasser)
Mit den bisher vorliegenden Informationen vermag ich nicht zu erkennen, wie insbesondere das letztgenannte Ziel erreicht werden soll. Im Gegenteil: Die dargestellten Gefährdungen dürften wohl eher einen erheblichen Rückschritt gegenüber dem bisherigen Lastentransport innerhalb des Theaters darstellen. [..]
Die derzeitig ...angedachte „Lösung“ (Lagerung in einem externen Gebäude, Lastentransport über den öffentlichen Verkehrsraum) erachte ich aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht nach den mir derzeitig vorliegenden Informationen für ungeeignet.
Sollte sie tatsächlich umgesetzt werden, wären nach der derzeitigen Erkenntnislage m.E. die Voraussetzungen gegeben, dass ich zur Abwendung besonderer Unfall- und Gesundheitsgefahren von meinen auf Grundlage des § 19 des Siebten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VII) gegebenen Anordnungsbefugnissen als Aufsichtsperson Gebrauch machen muss.
Zur Vermeidung unnötigen Aufwands und Kosten bitte ich Sie deshalb meine Ausführungen bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.“
Diesem Votum schließen sich Kulturdezernentin und Betriebsleitung des Theaters, ebenso wie die Expert*innenrunde vom 18.10.2022 (siehe nachfolgend) an. Eine etwaige Anmietung der genannten Immobilie zu Zwecken der Lagerung von Bühnenbildelementen scheidet daher aus.
2)
Am 18.10.2022 lud Frau Kulturdezernentin Schwier zu einer Begehung im Theater, um sich verwaltungsintern zu den Anträgen und der baulichen Situation abzustimmen.
Teilnehmer*innen des Termins waren
Dez IV: Frau Schwier, Herr Brötz (ab 01.01.2023 Kulturdezernent)
E 26: Herr Schavan (technischer Geschäftsführer), Herr Schmidt (AL technisches Gebäudemanagement)
E 46/47: Herr Schmitz-Aufterbeck (GI), Frau Tzavara (designierte GI), Herr Ehlert (VD), Herr Maibaum (technischer Direktor), Frau von Treskow (Ausstattungsleiterin), Herr Biergans (technischer Oberinspektor), Herr Tavassoli (Chefdisponent)
E 17: Herr Hompesch (Fachkraft für Arbeitssicherheit).
Herr Schmidt führte aus, dass sich das Theatergebäude „aus Sicht des E 26 als „Techni-scher Betreiber“ mit der Genehmigungslage baulich in einem mängelfreien Zustand“ befin-de. Zudem würden „über die Verkehrssicherungspflicht und Betreiberverantwortung gemäß VDI 3810 hinaus alle Sachverständigenprüfungen von technischen Anlagen jährlich durchgeführt, und nicht wie in der PrüfVO NRW vorgegeben in Prüfintervallen von drei bzw. sechs Jahren.“
Es bestand in der Runde Konsens, dass die Lager- und Logistiksituation des Theaters-grundständig nur durch einen Erweiterungsbau verbessert werden könne.
3)
Da aber nicht nur die Lager-, sondern auch die Raumsituation schwierig - d.h. in vielen Bereichen des Hinterhauses beengt ist - (insbesondere in den Maskenräumen, Umkleiden, der Kantine und dem Chorsaal), wurden die Abteilungsleitungen befragt, welche Nutzungen in die Liegenschaft „Theaterplatz 9-11“ verlagert werden könnten.
Die häufigsten Nennungen erhielten – vorbehaltlich der baulichen Machbarkeit und entsprechender Genehmigungen - eine gemischte Nutzung als Kantine, Chorsaal und ggf. Korrepetitionsräumen. Dies würde zwar die Lagersituation nicht wesentlich entlasten, die Raumsituation im Hinterhaus jedoch erheblich verbessern.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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