Entscheidungsvorlage - A 61/0038/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 844 - Siedlung In den Heimgärten - für den Planbereich imStadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich für den Planbereich Stadtbezirk Aachen-Mitteim Bereich Friedrich-Ebert-Allee, Im Gillesbachtal und Branderhofer Weg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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08.12.2004
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der beiden
Offenlagen und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.
Er
beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie alle Anregungen der
Bürgerinnen und Bürger, die nicht berücksichtigt werden
konnten, zurückzuweisen.
Darüber
hinaus beschließt er den Bebauungsplan Nr. 844 - In den Heimgärten - gem. § 10
Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Rat der
Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 17.03.2004 aufgrund entsprechender
Empfehlungen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und des Planungsausschusses den
Bebauungsplan Nr. 844 - Siedlung In den Heimgärten - gem. § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung beschlossen.
In dem
vorausgegangenen Verfahren hatte zunächst am 12.04.2000 die Bezirksvertretung
Aachen-Mitte die Aufstellung des Bebauungsplanes -In den Heimgärten- beraten.
Am 13.04.2000 wurde die Aufstellung im Planungsausschuss beschlossen und die
Verwaltung damit beauftragt weitergehende geeignete Maßnahmen zur
Unterschutzstellung zu prüfen, insbesondere eine Denkmalbereichssatzung. Am
24.08.2000 wurde in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und am 30.08.2000 im
Planungsausschuss die Durchführung einer Bürgeranhörung beschlossen, die
schließlich vom 06. - 08.11.2000 durchgeführt wurde.
Mit
Stimmengleichheit hat die Bezirksvertretung am 07.11.2001 die Offenlage des
Bebauungsplanes abgelehnt. Am 08.11.2001 vertagte der Planungsausschuss die
Beratung auf die Sitzung am 17.01.2002 und beschloss in dieser Sitzung die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs.
Die
Offenlage fand vom 21.02. - 22.03.2002 statt, es wurden insgesamt 100 Eingaben
von Bürgerinnen und Bürgern sowie eine Stellungnahme eines Trägers öffentlicher
Belange eingereicht.
Aufgrund
der Anregungen der Bürgerinnen und Bürger wurde der Bebauungsplanentwurf
überarbeitet und der Bezirksvertretung Aachen-Mitte sowie dem Planungsausschuss
zur Beratung vorgelegt.
Der
Planungsausschuss fasste am 17.07.2003 folgenden Beschluss:
Der
Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Anregungen der
Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis. Er
beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, den
Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wie folgt zu ändern:
B 1 Baulinien
werden nur noch zur Begrenzung der straßenseitigen Front der Hauszeilen
festgesetzt.
B 2 An
der repräsentierenden Mittelachse In den Heimgärten werden auch raumbildende
Giebelwände mit einer Baulinie festgesetzt.
B 3 Die
historischen Anbauten an den Giebelwänden werden als Überschreitung der
Baugrenze / Baulinie nur noch in den schriftlichen Festsetzungen beschrieben.
B 4 Die
historischen Anbauten an der Straßenseite werden durch eine überbaubare Fläche
mit besondererer und eingeschossiger Bauweise festgesetzt.
B 5 Bei
den Hauszeilen mit Kellerküchen wird für die rückwärtigen Anbauten eine
besondere offene Bauweise festgesetzt.
B 6 Zur
Gartenseite werden in den schriftlichen Festsetzungen zusätzliche Erweiterungen
von 2,0 m in eingeschossiger und einer besonderen offenen Bauweise festgesetzt.
Die GR (Grundfläche) wird von 72 m² auf 83 m² erweitert.
B 7 Zwischen
den Hauszeilen werden Flächen für Stellplätze und Carports festgesetzt.
und den so geänderten Bebauungsplan
Nr. 844 - In den Heimgärten - gem. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Er beschließt die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Darüber hinaus beschließt er, dass Anregungen nur zu den geänderten Teilen
vorgebracht werden können.
Auf Grund dieses Beschlusses wurde
die erneute Offenlage in der Zeit vom 17.11.03 bis 19.12.03 durchgeführt. Da
die Träger öffentlicher Belange bereits in der ersten Offenlage beteiligt
wurden und die durchgeführten Änderungen deren Belange nicht betreffen, wurde
eine erneuten Beteiligung nicht erforderlich.
Zur erneuten Offenlage wurden vier
Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern eingereicht, die der Bezirksvertretung
Aachen-Mitte, dem Planungsausschuss und dem Rat der Stadt zur Beratung
vorgelegt wurden.
Der Rat fasste am 17.03.2004
folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht
der Verwaltung über das Ergebnis der erneuten Offenlage zur Kenntnis. Er
beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Anregungen
der Bürgerinnen und Bürger, die
nicht berücksichtigt werden konnten,
zurückzuweisen.
Darüber hinaus beschließt er
den Bebauungsplan Nr. 844 - In den Heimgärten - gem. § 10
Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Aufgrund entsprechender
verwaltungsgerichtlicher Urteile sind alle Anregungen, die während des
gesamten Verfahrens von Bürgerinnen und Bürgern vorgebracht werden, dem Rat zum
Satzungsbeschluss vorzulegen, damit dieser in die Gelegenheit versetzt wird,
alle während der Offenlagen vorgebrachten Belange im Rahmen der Abwägung
würdigen zu können. Eine Selektierung durch den Planungsausschuss ist nicht
zulässig.
Im vorliegenden Fall hat jedoch der
Planungsausschuss bereits die zur ersten Offenlage vorgebrachten Anregungen,
die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückgewiesen. Der Rat hat in seinem
Satzungsbeschluss somit formal nur die während der erneuten Offenlage
vorgebrachten Belange abgewogen.
Die Verwaltung schlägt zur Heilung
dieses Mangels eine erneute Beschlussfassung des Rates vor, wobei alle zu
beiden Offenlagen vorgebrachten Anregungen der Bürgerinnen und Bürger vorgelegt
und somit in die Abwägung eingestellt werden.
Der Inhalt der Vorlagen zu den
Sitzungen des Planungsausschusses am 17.03.2003 sowie am 11.03.2004 ist dabei
Gegenstand dieser Beratung. Die Vorlagen sind als Anlage beigefügt.
Die Anregungen der Bürgerinnen und
Bürger sind mit der Vorlage zur Denkmalbereichssatzung, die ebenfalls in der
Sitzung am 08.12.2004 zur Beratung ansteht, versandt worden und liegen allen
Ratsmitgliedern vor.
Die Stellungnahme des Trägers
öffentlicher Belange sowie die Begründung und schriftlichen Festsetzungen zum
Bebauungsplan sind als Anlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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