Entscheidungsvorlage - FB 61/0517/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Durchführungsplans zustimmend zur Kenntnis. Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 475 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Büchel und Mefferdatisstraße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Aufhebung Durchführungsplan Nr. 475

 

hier:  Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung

 Empfehlung zum Satzungsbeschluss

 

 Der Inhalt der Vorlage

 FB 61/1079/WP15 – Einleitung des Aufstellungsverfahrens / Offenlagebeschluss

 einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat dem Planungsausschuss empfohlen, den Durchführungsplan Nr. 475 aufzuheben. Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.04.2009 die Verwaltung beauftragt, das Aufhebungsverfahren einzuleiten und die öffentliche Auslegung durchzuführen.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 BauGB wurde auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet, da sich die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 475 nicht oder nur unwesentlich auf den Geltungsbereich und die Nachbargebiete auswirkt.

 

Die öffentliche Auslegung der Aufhebung hat in der Zeit vom 29.06. bis zum 14.08.2009 stattgefunden. Zu der Aufhebung wurden keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit abgegeben. Parallel wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. In den eingegangenen Stellungnahmen wurden keine Bedenken gegen die Aufhebung vorgetragen. Da keinerlei relevanten Stellungnahmen eingegangen sind, war eine Beratung im Bezirk Aachen – Mitte und im Planungsausschuss nicht erforderlich.

 

Der Satzungsbeschluss wurde gemäß einer Mitteilung der Verwaltung am 26.08.2009 (Bezirk) und am 03.09.2009 (Planungsausschuss) nicht unmittelbar im Anschluss an die öffentliche Auslegung vollzogen, da der Rat der Stadt erst nach der Vorlage des Bauantrages “BelEtage“ die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 475 – Parkhaus Büchel – entscheiden sollte. Durch eine stufenweise Entwicklung der städtebaulichen Konzeption hat sich der Zeitpunkt der Beschlussvorlage hinausgeschoben. Ausgelöst durch den Erwerb des Parkhausgrundstücks durch die städtische Entwicklungsgesellschaft (SEGA), den Abriss des Parkhauses und die Neukonzeption der städtebaulichen Ziele kann nun der Aufhebungsbeschluss der Satzung gefasst werden.

 

Durch den langen Zeitraum zwischen dem Beginn des Aufhebungsverfahrens und der finalen Beschlussfassung musste die Begründung wegen der stattgefundenen Entwicklung der städtebaulichen Ziele aktualisiert werden.

 

 Die Verwaltung empfiehlt, den Aufhebungsbeschluss für den Durchführungsplan Nr. 475 zu               fassen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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