Kenntnisnahme - FB 20/0132/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen verweist den Haushaltsplanentwurf 2023 zur weiteren Beratung an die zuständigen Gremien.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Verwaltung wird Band I des Haushaltsplanentwurfs 2023 zur Sitzung des Rates am 09.11.2022 verteilen.

 

Der Band I weist folgende Bestandteile auf:

 Bestätigungsblatt zum Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Aachen für das Haushaltsjahr 2023

 Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Aachen für das Haushaltsjahr 2023

 Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2023

 Stellenplanentwurf für das Haushaltsjahr 2023

 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen

 Zuwendungen an die Fraktionen

 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten

 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals

 Übersicht über die aufgrund von § 13 KomHVO nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen Maßnahmen

 Haushaltsquerschnitt

 Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan

 Produktübersicht.

 

Die vorgenannten Unterlagen werden, analog zur bekannten Vorgehensweise der Vorjahre, am Tag nach der Ratssitzung, also dem 10.11.2022, im Internet unter der Adresse http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/politik_verwaltung/haushaltsplan/index.html

in einer zusammengefassten Datei zum Herunterladen bereitgestellt und dabei um folgende Unterlagen erweitert:

 Produktbeschreibungen inkl. Ziele und Kennzahlen

 Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne (Zeilenebene)

 Investitionsübersicht

 Teilergebnispläne (kontenscharf), sortiert nach Produkten

 Teilfinanzpläne (kontenscharf), sortiert nach Produkten

 Übersicht mit bezirksbezogenen Haushaltsangaben.

 

Diese Unterlagen werden, wiederum ergänzt um die

 Teilergebnispläne (kontenscharf), sortiert nach Ausschüssen,

 Teilfinanzpläne (kontenscharf), sortiert nach Ausschüssen,

im Laufe der Ratssitzung am 09.11.2022 der vorliegenden Vorlage in ALLRIS beigefügt.

 

 

Unter der o.g. Internetadresse wird außerdem zeitnah nach der Ratssitzung die aktualisierte Fassung des Interaktiven Haushalts mit dem Entwurfsstand 2023 verlinkt.

 

Des Weiteren werden die Dateien den Fraktionsgeschäftsstellen sowie der Gruppe und dem Einzelvertreter per E-Mail zur Verfügung gestellt und dienen in ihrer Gesamtheit den weiteren Haushaltsplanberatungen in den Bezirksvertretungen und Fachausschüssen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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