Anhörung - FB 61/0525/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Kettelerstraße und Don-Bosco-Straße – Straßenbaumaßnahme hier: Programmberatung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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16.11.2022
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Anlass
Bezugnehmend auf das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Aachen vom 24.08.2022 (vgl. Vorlage FB 60/0058/WP18, beraten am 23.06.2022) informiert die Verwaltung über eine anstehende Straßenbaumaßnahme.
Die Regionetz GmbH plant in der Kettelerstraße und in der Don-Bosco-Straße ab 2023 die Erneuerung der Versorgungsleitungen. In dem Zusammenhang sollen die Nebenanlagen und die Fahrbahnen in beiden Straßen erneuert werden. Dazu wird der Straßenquerschnitt der Straßen entsprechend der funktionalen Ansprüche neu aufgeteilt.
2. Heutige Situation
Die beiden Wohnstraßen liegen im Stadtteil Aachen-Forst. Sie verfügen über eine geringe Verkehrsbelastung und sind im Trennprinzip ausgebaut. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Ihr Straßenquerschnitt ist mit ca. 9,00 m verhältnismäßig schmal. Die Straßen sind in ihrer Charakteristik (Aufteilung und Nutzung des Straßenraums) sehr ähnlich und werden deshalb zusammenführend behandelt. Die beiden Wohnstraßen verbinden jeweils die Reinhardstraße mit der Bodelschwinghstraße. In beiden Straßen werden Wohnwege angebunden.
Der nördliche Gehweg der Kettelerstraße misst in der Breite ca. 1,20 bis 1,70 m und erfüllt damit nicht die Raumansprüche für den Begegnungsfall zweier Fußgänger*innen nach RASt 06, wohingegen der südliche Gehweg mit einer Breite von ca. 2,65 m diese Ansprüche erfüllt. Der südliche Gehweg der Don-Bosco-Straße misst sogar nur ca. 0,60 bis 1,45 m. Der nördliche Gehweg ist ca. 2,95 bis 3,20 m breit. Nach RASt 06 beträgt das Mindestmaß für den Begegnungsfall zweier Fußgänger*innen 1,80 m, inkl. Sicherheitsräumen zur Fahrbahn und Einfriedungen/Gebäuden sind es sogar 2,50 m. Für den Einbau taktiler Leitelemente sind mind, 1,50 m breite Gehwege notwendig. Die Fahrbahnen der beiden Straßen messen 5,10 m bis 5,40 m.
In beiden Straßen ist Fahrbahnrandparken ohne Markierung zugelassen. Vor der Einmündung Bodelschwinghstraße stehen jeweils baulich angelegte Senkrechtparkplätze zur Verfügung. Insgesamt stehen in beiden Straßen je ca. 20 Parkplätze zur Verfügung.
Die Stadt Aachen fördert den Ausbau der Elektro-Ladeinfrastruktur. Derzeit verfügen die Ketteler- sowie die Don-Bosco-Straße nicht über öffentlich nutzbare Elektroladepunkte. Für das Gebiet zwischen Sonnenscheinstraße, Bodelschwinghstraße und Don-Bosco-Straße wird für das Jahr 2031 ein Bedarf von vier Kfz-Ladepunkten prognostiziert.
3. Planung
Bei der Planung werden die Prinzipien der aktuellen Regelwerke beachtet. Für die Abwägung der Planungselemente gilt grundsätzlich, dass die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen über den Komfort zu stellen ist (VwV-StVO, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, Abschnitt A, zu § 39-43).
Die Leitungsarbeiten der Regionetz ermöglichen es, beide Straßenräume im Querschnitt neu aufzuteilen, den Zustand zu verbessern und insbesondere den Komfort für die Fußgänger*innen zu erhöhen. Dabei sehen die Planungen der Verwaltung im Wesentlichen Maßnahmen zur Fußgängersicherheit und Barrierefreiheit sowie Maßnahmen zur Straßenraumbegrünung und Verbesserung des innerstädtischen Kleinklimas (Pflanzen von Bäumen) vor.
Für den Umbau ergeben sich zwei mögliche Querschnittsvarianten, welche sich vor allem im Bereich der heutigen Senkrechtparkplätze unterscheiden (vgl. Querschnitte, Anlage 3). Des Weiteren ist es denkbar, den Verkehr im Einrichtungsverkehr (als Einbahnstraße) zu führen.
Variante 1:
Variante 1 sieht den Umbau der Ketteler- und der Don-Bosco-Straße im Separationsprinzip vor, die Verkehrsfläche wird in baulich voneinander abgegrenzte Bereiche für den Kfz-Verkehr und den Fußverkehr aufgeteilt. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.
Für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr sowie für die Müllentsorgung ist eine Fahrbahnbreite von mind. 3,00 m, besser 3,50 m (Fahrbahnbreite von Erschließungsstraßen im Einrichtungsverkehr, vgl. RASt 06) notwendig. Um die rettungstechnische Erschließung für alle Anwohner*innen zu gewährleisten, müssen zusätzlich ausreichend große Aufstellflächen für die Feuerwehrfahrzeuge zwischen den parkenden Fahrzeugen freigehalten werden. Die Feuerwehr benötigt dazu mind. alle 20,00 m eine 12,00 m lange und 5,50 m breite Fläche ohne bauliche Hindernisse.
Der vergleichsweise schmale Straßenquerschnitt (ca. 9,00 m) verhindert die Anlage von beidseitig 2,50 m breiten Gehwegen, die die Vorgaben der RASt 06 erfüllen, wenn zusätzlich zu der mind. 3,00 m breiten Fahrgasse noch 2,00 m breite Parkflächen entstehen sollen. Daher sieht Variante 1 für beide Straßen jeweils ca. 1,85 bis 1,90 m breite Gehwege vor, die den Mindestanspruch der Fußgängerverkehrssicherheit (s.o.) erfüllen. So ist einseitiges Parken in gekennzeichneten Fahrbahnrandparkplätzen möglich. Zudem sind, wie heute an der Einmündungen zur Bodelschwinghstraße, baulich angelegte Senkrechtparkplätze in beiden Straßen vorgesehen. Der dahinter liegende Gehweg misst 2,00 bis 2,20 m. Zusätzlich sind Fahrradbügel, E-Parkplätze und, wenn möglich, zusätzliche Baumstandorte vorgesehen. Bei der Anlage der Baumfelder sowie der Parkplätze sind die Ansprüche der Ver- und Entsorgung (Lage der Leitungen, Schleppkurven Müll- und Feuerwehrfahrzeuge) sowie die Sichtbeziehungen zu berücksichtigen. Nach derzeitigem Planungsstand eignet sich die nördliche Seite der Kettelerstraße und die südliche Seite der Don-Bosco-Straße aufgrund der Lage der Leitungen am ehesten für die Planung neuer Baumstandorte. Die Planungen der Regionetz liegen zum jetztigen Zeitpunkt noch nicht vor, sodass die Lage der zukünftigen Leitungen noch nicht feststeht und sich Änderungen in der Planung ergeben können.
Nach dem Umbau stehen jeweils ca. 16 Parkplätze zwischen den Bäumen im öffentlichen Raum zur Verfügung.
Die Straßen können als Einbahnstraße ausgewiesen werden oder weiterhin in beiden Richtungen befahrbar bleiben, wobei die Fahrtrasse mit 3,20 m Breite lediglich für den Einrichtungsverkehr ausreicht. Die Feuerwehrflächen dienen dann gleichzeitig als Ausweichflächen für den Begegnungsverkehr.
Beim Vollausbau der Gehwege ist ein durchgängiges taktiles Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte sowie Querungsstellen mit geteilten Bordsteinabsenkungen vorgesehen.
Variante 2:
Variante 2 sieht ebenfalls für beide Straßen das Separationsprinzip vor, jedoch mit unterschiedlichen Gehwegbreiten. Eine Gehwegseite wird 1,50 m breit, um den Einbau taktiler Elemente zu ermöglichen. Dadurch kann die andere Gehwegseite (nördliche Seite der Kettelerstraße und südliche Seite der Don-Bosco-Straße) je 2,25 m messen. Weiterhin kann in beiden Straßen einseitig am Fahrbahnrand geparkt werden. Nach derzeitigem Planungsstand eignet sich die nördliche Seite der Kettelerstraße und die südliche Seite der Don-Bosco-Straße aufgrund der Lage der Leitungen am ehesten für die Planung neuer Baumstandorte. Diese sind zwischen den Parkständen vorgesehen. Dahinter soll jeweils der breitere Gehweg (2,25 m breit) verlaufen. Aufgrund der Führung hinter den parkenden Fahrzeugen entfällt der notwendige Sicherheitsraum zum fließenden Verkehr, sodass mit 2,25 m Breite die Regelbreite des Seitenraums erreicht wird.
Im Bereich der heutigen Senkrechtparkplätze an den Einmündungen zur Bodelschwinghstraße sind Längsparkplätze vorgesehen. Dadurch entsteht deutlich mehr Fläche für den Fußverkehr (ca. 6,20 bis 6,40 m breit). Beispielsweise sind hier Bänke, Fahrradbügel oder eine Bike-Sharing-Station möglich. In beiden Straßen stehen je nach den Ansprüchen der Ver- und Entsorgung noch ca. 13 Parkplätze zur Verfügung, wobei ebenfalls E-Parkplätze eingerichtet werden können.
Wie bei Variante 1 ist Ein- oder Beidrichtungsverkehr möglich.
Beim Vollausbau der Gehwege ist ein durchgängiges taktiles Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte sowie Querungsstellen mit geteilten Bordsteinabsenkungen vorgesehen.
- Kosten
Im jetzigen Planungsstand werden die Kosten grob über die umzubauende Fläche ermittelt. Die Kosten werden unabhängig von der Variante auf ca. 1,24 Mio. € (Summe der Kosten für beide Straßen) geschätzt.
Die Einplanung der notwendigen Mittel zur Umsetzung der Maßnahmen erfolgt haushaltsneutral mit der zukünftigen Haushaltsplanung.
Entscheidungen zur Umsetzung der Maßnahme mit Kosten und Finanzierung bleiben dem
Ausführungsbeschluss vorbehalten.
Die Maßnahme löst eine Beitragspflicht nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW aus. Eine detaillierte Feststellung ist erst mit Abschluss der Baumaßnahme möglich. Derzeit können für beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen bis zum 31.12.2026 durch die Kommunen Landesfördermittel beantragt werden. Hiernach würde sich derzeit eine 100%ige Entlastung der Beitragspflichtigen bei Genehmigung des Antrags ergeben. Ein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht. Ob die derzeitig befristet geltende Förderregelung durch das Land verlängert wird, steht noch aus.
- Weiteres Vorgehen
Es ist eine Bürger*innenbeteiligung geplant, bei der die Maßnahme vorgestellt und den Bürgern*innen die Möglichkeit zur Beteiligung gegeben wird. Im Anschluss daran werden die Lagepläne für den Planungsbeschluss ausgearbeitet. Außerdem werden die formulierten Hinweise der Beteiligten auf Umsetzbarkeit geprüft. Sie sollen – falls möglich – in die Planung der Maßnahme einfließen und bei der Formulierung des Planungsbeschlusses berücksichtigt werden.
Die Umsetzung des Straßenbaus kann voraussichtlich ab 2024 nach der Maßnahme der Regionetz erfolgen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| x |
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|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
| x |
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
| x |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
| x |
| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
Die Maßnahme wirkt sich positiv auf den Klimaschutz aus, weil der Umbau der Ketteler- und der Don-Bosco-Straße je nach Lage der Leitungen neue Baumstandorte vorsieht. Dadurch wird im Vergleich zum Bestand weniger Fläche versiegelt sein. Dies wirkt sich positiv auf den Klimaschutz aus. Zudem ist die Einrichtung von E-Parkplätzen und Bike-Sharing denkbar.
Die durch den Bau entstehenden zusätzlichen CO2-Emissionen können durch die Begrünung der Straße langfristig vollständig kompensiert werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
|
(wie Dokument)
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180,6 kB
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3
|
(wie Dokument)
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2,3 MB
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4
|
(wie Dokument)
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4,9 MB
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