Entscheidungsvorlage - FB 62/0022/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung eines bisher unbenannten Platzes im Bereich des Kreisverkehrs am Hangeweiher in Sariyer-Platz
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Verfasst von:
- Dez. III - FB62/220
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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|
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16.11.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt den bisher unbenannten Platz im Bereich des Kreisverkehrs der Straßenkreuzung Goethestraße, Aachen-Münchener-Allee, Hermann-Löns-Allee und Limburger Straße am Hangeweiher in
„Sariyer-Platz“
zu benennen. Dem Straßenschild soll ein Erläuterungsschild mit folgendem Inhalt hinzugefügt werden:
„Sarıyer, Stadt in der Metropolprovinz Istanbul/Türkei – Partnerstadt seit 2013“
Zusätzlich beauftragt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Verwaltung zu prüfen, ob und wo, das angeregte Hinweisschild mit Entfernungsangaben zu den Partnerstädten, aufgestellt werden kann.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Für die Benennung von öffentlichen Straßen und Plätzen sind in der Stadt Aachen die Bezirksvertretungen zuständig. Die verwaltungstechnische Abwicklung führt der Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung durch.
Vorschläge zur Benennung können von Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und der Verwaltung gemacht werden.
Ein Bürger regte in einem Antrag an, den bisher noch nicht benannten Platz im Bereich des Kreisverkehrs am Hangeweiher nach der Aachener Partnerstadt Sariyer in „Sariyer-Platz“ zu benennen (Mail vom 10.10.2022, anonymisiert).
Für die Örtlichkeit spreche die Lage in der Nähe des ehemaligen Bürodomizils des verstorbenen Konsuls der Türkischen Republik Hans-Josef Thouet und die Nähe der Sariyer-partnerschule Couven-Gynmasium.
Dieser Antrag wurde von der Geschäftsstelle der Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung mit dem Auftrag zur Prüfung übersandt.
Die Prüfung des Antrages durch die Verwaltung ergab:
Laut Wikipedia: „Sarıyer ist eine Stadtgemeinde (Belediye) im gleichnamigen Ilçe (Landkreis) der Provinz Istanbul in der türkischen Marmararegion und gleichzeitig ein Stadtbezirk der 1984 gebildeten Büyükşehir belediyesi İstanbul (Großstadtgemeinde/Metropolprovinz). Sarıyer liegt auf der europäischen Seite der Großstadt und ist seit der Gebietsreform 2013/2014 flächen- und einwohnermäßig identisch mit dem Landkreis.” Mit 350.000 Einwohnern ist Sarıyer deutlich größer als Aachen, flächenmäßig mit 162 km² etwa gleich groß.
Die Stadt Sariyer ist seit 2013 Partnerstadt der Stadt Aachen. Bisher wurde noch keine Straße bzw. Platz nach dieser Partnerstadt benannt.
Die weitere Prüfung des Antrages durch die Verwaltung ergab, dass die betreffende Fläche bisher offiziell nicht benannt ist. Die umliegenden Gebäude mit den jeweiligen Adressen der anliegenden Straßen können auch weiterhin ohne Änderung den einzelnen Straßen zugeordnet werden. Daher werden keine Adressenänderungen notwendig.
Bemerkung zur Schreibweise: In der türkischen Sprache wird die Stadt mit einem „i“ ohne I-Punkt geschrieben. Dafür gibt es im deutschen bzw. im lateinischen Alphabet keinen entsprechenden Buchstaben. Die korrekte Schreibweise dürfte in der deutschen digitalen Welt allerdings zur Unauffindbarkeit führen. Daher wird auf sämtlichen Seiten der Stadt Aachen die Stadt Sarıyer - Sariyer geschrieben. Diese Schreibweise sollte auch für die Straßenbenennung verwendet werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Bürgerantrag zu entsprechen und den bisher unbenannten Platz im Bereich des Kreisverkehrs am Hangeweiher in „Sariyer-Platz“ zu benennen. Dem Straßenschild soll in Anlehnung der anderen Partnerstädte ein Erläuterungsschild mit folgendem Inhalt hinzugefügt werden:
„Sarıyer, Stadt in der Metropolprovinz Istanbul/Türkei – Partnerstadt seit 2013“
Zusätzlich soll die Verwaltung beauftragt werden zu prüfen, ob und wo, das im Antragsschreiben angeregte Hinweisschild mit Entfernungsangaben zu den Partnerstädten, aufgestellt werden kann.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
|
(wie Dokument)
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2,8 MB
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2
|
(wie Dokument)
|
76,8 kB
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3
|
(wie Dokument)
|
3,1 MB
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