Anhörung - E 26/0100/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und folgt der Empfehlung, die Planungen unmittelbar einstellen zu lassen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss wurde zuletzt mit mündlichen Bericht und Präsentation am 29.04.21 über den Sachstand zu den Planungen zum Erweiterungsbau, sowie mit Vorlage E 26/0035/ WP18 über den Sachstand zu sanierungsbedürftigen Verwaltungsgebäuden – Zeitschiene zur Umsetzung „Moderner Arbeitsplätze für alle Mitarbeitenden der Stadt Aachen“ am 26.08.21 informiert.

Hier wurde bereits dargelegt, dass mit der Fertigstellung des Erweiterungsbaues nicht vor 2026 zu rechnen ist.

 

 

Veränderte Rahmenbedingungen

Seit dem ersten Impuls zur Errichtung des Erweiterungsbaues für die Verwaltung an der Lagerhaus-/ Zollamtsstraße 2017, der Auslobung des Wettbewerbes 2018, und dem Start der Planungen 2019, sowie insb. der Notwendigkeit auf die akuten Unterbringungsprobleme der Verwaltung schnell und gezielt zu reagieren, haben sich die Rahmenbedingungen fundamental geändert:

  1.  

Mit Eintreten der multiplen Krisen in der Bauwirtschaft (Rohstoff-, Herstell-, Material-, Liefer- und Fachkräftekrise) spätestens ab 2021, verstärkt jedoch seit dem Angriffskrieg Russlands in der Ukraine, sowie den daraus folgenden extremen, nie gekannten Bauindex- und damit Kostensteigerungen steht die bisherige Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für den Erweiterungsbau in Frage.

  1.  

Mit der Corona-Krise ist ein verstärkter Trend zum „Home-Office“ in den Wirtschafts- und Verwaltungszweigen, die dafür im Alltagsbetrieb besonders geeignet sind zu beobachten. Dies hat auch in Aachen zur Folge, dass bestimmte Branchen (z.B. Versicherungen) Ihre (Verwaltungs-) Gebäude frei ziehen und für andere Nutzungen zur Verfügung stellen.

  1.  

Mit Anmietung der MTA für die Fachbereiche Personal und Organisation, E-Government und Informationstechnologie (FB 11), Klima und Umwelt (FB 36), Sport (FB 52), Personalrat (PR) und den Dezernatsleitungen V - Personal, Feuerwehr und Sport - und VII - Klima und Umwelt, Stadtbetrieb und Gebäude - sind dem Erweiterungsbau die nutzenden Bereiche abhandengekommen.

  1.  

Mit dem zunehmenden gesellschaftlichen und politischen Bewusstsein, dass die Bauwirtschaft sich von der globalen Problembranche Nr.1 hin entwickeln muss zum Lösungsgeber und das die Städte hierzu Treiber sind und Vorbildfunktion haben, hat sich die Stadt Aachen und dementsprechend das Städtische Gebäudemanagement neu aufgestellt: es ist Teil der Circular-City-, Cradle-to-Cradle-, und Nachhaltigkeits-Bewegung.

  1.  

Dies Ausrichtung hat sich verstärkt durch die deutlichen Hinweise und Richtungszeige des Deutschen Städtetages[1], der Nachhaltigkeitsstrategien der Bundesrepublik, des Landes NRW und der Stadt und anderer relevanten Dach- und Fachverbände, auf einen Paradigmenwechsel in der Bauwirtschaft hinsichtlich des Umganges mit bestehenden Ressourcen: erst Bestandserhalt und -erneuerung, dann Bestandserweiterung und erst als letzte Option Neubau!

 

 

Aktueller Sachstand der Planungen

Das Städtische Gebäudemanagement hatte die im Sommer 2020 vorgelegte Vorentwurfsplanung überprüft, mit hohem Engagement und personellem Aufwand mehrere Optionen selbst entwickelt, erarbeitet, vorgecheckt, nochmals optimiert und deren Vor- und Nachteile dargestellt (Stand Optionen 2-4: Kostenrahmen, nicht vorgeplant):

 

 

Das Gebäudemanagement schlug vor, die Variante zu sichern und weiter zu planen, die eine direkte Anbindung an das Bestandsgebäude für die Zukunft gewährleistet und eine Option erhält zu einem späteren Zeitpunkt einen zweiten Bauabschnitt zur Vervollständigung durchführen zu können – sinnvollerweise z.B. im Zusammenhang mit einer notwendigen Sanierung des Bestandsgebäudes (1976-78) in einigen Jahren. Damit wurden die Handlungsspielräume für die Zukunft gesichert.

Ermöglichen tat dies einzig die dargestellte Option 2. Diese endete mit etwa 7.560 m² BGF in dem ersten zur Umsetzung anstehenden Bauabschnitt und mit

Kosten i.H.v. 38,3 Mio. EUR

mit Index und Bauherren-Leistungen (ohne Risiko und Varianz für noch fehlenden Planungsphasen).

 

 


Aktuelle Beschlusslagen:

In seiner Sitzung vom 06.05.2021 fasste der PLA folgenden Beschluss:

„Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Weiterplanung der „Option 2“ bis zur Leistungsphase 3 (Vorlage Entwurfsplanung mit Kostenberechnung) als Grundlage für den Baubeschluss. (…)“

Es zeichnet sich in der aktuellen Situation ab, dass auch die bereits flächenreduzierte Option 2 nicht unter 50 Mio. EUR Gesamt-Kosten zu realisieren ist.

Damit verlässt das Projekt den finanziellen Ermöglichungs-Korridor und muss baufachlich, wirtschaftlich und (personal-)politisch neu bewertet werden.

Beschlussgemäß ist die LPh 3 HOAI „Entwurfsplanung“ beauftragt, konnte aber noch nicht begonnen werden.

 

Empfehlung:

Unter Berücksichtigung der aufgezeigten veränderten Rahmenbedingungen empfiehlt das Städtische Gebäudemanagement, die Planungen unmittelbar einzustellen.

 


[1] Deutscher Städtetag, Handlungsempfehlungen „Nachhaltiges und suffizientes Bauen in den Städten“, 07/2021

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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