Kenntnisnahme - E 18/0107/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Aachener Stadtbetrieb ist hinsichtlich der Bekämpfung der Corona-Pandemie eingebunden in das Maßnahmen- und Hygienekonzept der Stadt Aachen. Dieses basiert auf den jeweils aktuellen Coronaschutzverordnungen des Bundes und des Landes NRW, den besonderen Arbeitsschutzverordnungen sowie den Beschlüssen des gemeinsamen Krisenstabs von Städteregion und Stadt Aachen. Die Leitung des Bereiches Arbeitsschutzmanagement im Aachener Stadtbetrieb ist ständiges Mitglied der Arbeitsgruppe Corona-Pandemie der Stadt Aachen und wirkt daher an der Erarbeitung der Maßnahmen mit

 

  1. Entwicklung und Umsetzung eines städt. Maßnahmenkatalogs

Nachfolgende Abbildung veranschaulicht die multiplen Maßnahmen der Stadtverwaltung bzw. des Aachener Stadtbetriebs zur Eindämmung der Pandemie in den letzten Monaten und Jahren:

Abb.1

Corona 2020 - 2022:

Top-Prinzip

 

 

 

 

Technisch

 

 

 

 

Aufstellung von Spuckschutzwänden

Kostenlose Verfügung Mundschutz (MNS/FFP2)

Regelmäßige Ausgabe von kostenlosen Corona-Selbst-Tests

Besprechungen über Zoom

Regelmäßiges Lüften

 

 

 

 

 

Organisatorisch

 

 

 

 

Regelmäßige Informationen – Aushänge und Flyer - an Mitarbeitende

Betriebliches Hygienekonzept

Gefährdungsbeurteilung Corona

Ausweitung des Gleitzeitrahmens

Zeitversetzte Pausen und zeitversetzter Arbeitsbeginn zur Entzerrung 

Mobiles Arbeiten/Homeoffice-Regelung

Carsharing bzw. Nutzung des eigenen PKWs

Mit Terminvergabe arbeiten

Reduziertes Mitnehmen/Mitfahren Dienstwagen

Reduzierung von Teilnahmen an Fortbildungen - Online Durchführung

 

Arbeiten in festen Gruppen/Teams

Erfassung von geimpften und nichtgeimpften Personen

 

 

 

 

 

 

 

 

Personell

 

 

 

 

Durchführung von

SARS-Covid-2 Unterweisungen

 

Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln

Bereitstellung von Hygienespendern und -tüchern auch für Fahrzeuge

Schutzimpfungen werden durch Betriebsärzt*innen des FB 17 durchgeführt

MA-Testung bei Rückkehr aus Risikogebieten

 

 

 

 

 

  1. Spezielle Maßnahmen im E18 zur Eindämmung der Ausbreitung von SARS-Covid-2

 

Mit Blick auf die spezifischen Tätigkeiten im operativen Bereich wurden und werden im E 18 zusätzliche Maßnahmen ergriffen, die die gesamtstädtischen Maßnahmen ergänzen.

 

Die tägliche Arbeitsaufnahme und das Arbeitsende in den jeweiligen Teams werden zeitversetzt organisiert, um die personelle Belegung von Umkleiden, Sanitär- und Aufenthaltsräumen zu minimieren.

 

Die Aufgabenerledigung soll nach Möglichkeit mit der Maßgabe des Arbeitens in sog. „festen Teams“ erfolgen. Des Weiteren wird unter der Maßgabe der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung Beschäftigten empfohlen, ggf. Arbeiten alleine zu erledigen. 

 

Der Hinweis auf die regelmäßige Desinfektion von Arbeitsmitteln und Fahrzeugen nach der jeweiligen Benutzung wird durch entsprechende Aushänge sichergestellt und stichprobenartig durch die Führungskräfte kontrolliert. Das Tragen von MNS bzw. FFP2-Masken bei Nichteinhaltung des Abstandsgebots von mind. 1,5 Metern ist obligatorisch; die Masken werden den Beschäftigten kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

Hinweise auf die neuesten Corona-Schutz-Bestimmungen werden den operativen, dezentral untergebrachten Einheiten durch spezielle Flyer und Aushänge zugänglich gemacht.

 

Den Beschäftigten stehen regelmäßig Testmöglichkeiten wie Selbsttest mind. einmal wöchentlich, je nach Infektionslage, zur Verfügung. Seitens des Arbeitsschutzmanagements wird ein zentrales Testangebot am Madrider Ring organisiert.

 

Das Impfangebot gegen SARS-Covid-2 als auch die Grippeschutzimpfung durch den Betriebsarzt, FB 17, wird den Beschäftigten des E18 ermöglicht.

 

 

  1. Aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen

 

In den Sommermonaten wurden u.a. aufgrund zurückgehender Infektionszahlen die beschriebenen Maßnahmen gelockert bzw. zurückgenommen. Sie können jedoch bei zunehmendem Infektionsgeschehen bedarfsorientiert jederzeit wieder aufgenommen werden. Hier ist der Aachener Stadtbetrieb über die Arbeitsgruppe Pandemie mit den städt. Dienststellen, nicht zuletzt dem Arbeitsmedizinischen Dienst, im ständigen Austausch.

 

In den zurückliegenden Jahren der Corona-Pandemie waren die krankheits- und/oder quarantänebedingten Personalausfälle zu keinem Zeitpunkt so gravierend, dass die Aufgabenerledigung in den kritischen Bereichen wie Abfallentsorgung, Verkehrssicherungsmaßnahmen etc. in Frage gestanden hätte. Es kann daher zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass auch für die kommende Herbst-/Winterperiode durch die Einhaltung der oben beschriebenen Maßnahmen und zunehmender Impfquote unter den Beschäftigten keine solche Gefahr besteht.

 

Sollte es wider Erwarten dazu kommen, bestehen selbstverständlich mehrstufige Notfallpläne, die sukzessive zum Einsatz kommen können. Diese Notfallpläne existieren bereits unabhängig von der aktuellen Corona-Pandemie generell für alle denkbaren Notfallszenarien. Auch hier steht der Aachener Stadtbetrieb mit den zentralen Dienststellen der Stadtverwaltung im Austausch. Die neuralgischen Funktionen sind identifiziert sowie entsprechende Maßnahmen definiert. Die Pläne werden fortlaufend aktualisiert.

 

 

 


 

 

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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