Kenntnisnahme - FB 32/0019/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


I. Ausgangssituation

 

Das Streben nach Sicherheit und der Schutz vor Kriminalität und anderen Ordnungsstörungen ist ein menschliches Grundbedürfnis, Lebensqualität und zunehmend auch ein Standort- und Wettbewerbsfaktor von Kommunen, quasi eine „Visitenkarte“ der Stadt. Dabei kommt es immer wieder zu Nutzungskonflikten, insbesondere in hochverdichteten Räumen, denn der öffentliche Raum ist Treffpunkt, Zentrum des städtischen Zusammenlebens, Ort der Begegnung und der vielfältigen Nutzung durch verschiedene Interessengruppen. Seit der Corona-Krise ist hier eine zunehmende Anspannung zu verzeichnen. Dabei gilt es immer wieder zwischen dem Anspruch nach individueller Entfaltung des Einzelnen und den subjektiven Schutzbedürfnissen der Anderen zu vermitteln.

 

Vielschichtige Faktoren beeinflussen die Wahrnehmung des öffentlichen Raums. Zum einen haben städtebauliche und planerische Aspekte, wie die Gestaltung von öffentlichen Plätzen, Sport- und Parkanlagen, Spiel- und Bolzplätzen oder gar ÖPNV-Haltestellen, Auswirkungen auf die Aufenthaltsqualität. Auch die Sauberkeit und die Beleuchtung des öffentlichen Raums haben Effekte auf die Wahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger und werden ihrerseits in politischen Gremien beraten sowie öffentlich diskutiert. Gleichzeitig ist zu verzeichnen, dass sich in Quartieren und Vierteln, in denen ein Trading-Down-Effekt durch Leerstände, Verunreinigungen, Vernachlässigung etc. beginnt, auch die Kriminalität ansteigt. Eine entscheidende Rolle spielen dabei Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, welche von Ordnungswidrigkeiten wie Belästigungen, Verunreinigungen, Vermüllungen bis hin zu Straftaten wie Vandalismus, Diebstahl oder weiteren Deliktarten reichen. Diese Ordnungsstörungen beschleunigen wiederum die Bildung sogenannter „Angsträume“. Konkret sind damit meist öffentliche (oder halböffentliche) Orte gemeint, in denen das Gefühl einer Bedrohung durch Kriminalität oder ein diffuses Gefühl von Unsicherheit oder Unwohlsein existiert. Dabei ist das subjektive Gefühl nicht zwingend identisch mit der realen Gefährdungslage oder staatlich bekannten Kriminalitätsschwerpunkten.

 

Ein zentrales Thema, das insbesondere im Bereich der Innenstadtentwicklung, aber auch an einigen weiteren Schwerpunkträumen an Bedeutung gewinnt, ist das (subjektive) Gefühl der Unsicherheit und der Bedrohung durch aggressives Betteln, wahrgenommene Alltagsirritationen sowie Drogen- und Beschaffungskriminalität. Die Thematik ist komplex und erfordert neben der sozial- und ordnungsfachlichen Betrachtung auch den Einbezug des Gesundheitsamtes, der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Ein wichtiges Anliegen der Verwaltung ist dabei die Stärkung des Präventions- und Hilfsangebotes. Aachen verfügt über ein gutes und dichtes Netz an Unterstützungsangeboten. Im letzten Jahr wurde zudem intensiv das bestehende Hilfssystem der Sucht- und Wohnungslosenhilfe gestärkt und zentrale Räumlichkeiten für die Zielgruppe auf den Weg gebracht. 

 

Wichtige Aspekte der öffentlichen Sicherheit und Ordnung finden sich auch in weiteren Bereichen, wie beispielsweise in der Gastronomie oder bei (Groß-)Veranstaltungen. Bereits in dieser beispielhaften Zusammenstellung wird deutlich, dass der Großteil von Anliegen und Problemlagen aus dem Bereich Sicherheit und Prävention fachbereichs- und institutionenübergreifend bearbeitet werden muss, um zielführende Lösungen zu erreichen.

 

Klar ist auch, dass sich der komplexe Sicherheitsbegriff aus unterschiedlichen Faktoren zusammensetzt: baulich-gestalterische, sozial-integrative, organisatorische, aber auch rechtliche Aspekte sind in der kommunalen Sicherheitsverantwortung zu berücksichtigen. Diese Bandbreite macht deutlich, dass urbane Sicherheit nicht durch einzelne Akteure gewährleistet werden kann. Sowohl mit Blick auf repressive Maßnahmen, als auch maßgeblich in der Präventionsarbeit ist für mehr Sicherheit und Ordnung in der Stadt ein aktives Zusammenwirken vieler verschiedener Beteiligter zwingend erforderlich.

 

II. Einrichtung des Gremiums für Sicherheit und Prävention

 

Die Verwaltung nimmt die ihr insoweit zukommende Verpflichtung und Aufgabe der Erhaltung und Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zum Wohle aller Bürger*Innen sehr ernst. Als hierfür verantwortliches Gremium auf höchster Ebene begleitet der Präventive Rat die strategische Ausrichtung und Aufarbeitung auftretender Problemfelder. Die operative Umsetzung obliegt - je nach Thematik und Zuständigkeit - den verschiedenen Fachbereichen und den dort angesiedelten Arbeitskreisen, Runden Tischen u.ä.. Nur beispielhaft genannt seien hier die „Kleine Ordnungspartnerschaft Kaiserplatz“, die „Koordinationsstelle Bushof“, die im Aufbau befindliche „Koordinationsstelle Kaiserplatz“, Runde Tische zu der Situation im Westpark oder der Pontstraße, der Arbeitskreis Aachen-Nord, Stadtteilkonferenzen und viele mehr. Unter Bezugnahme auf diese vielschichtigen Problematiken beantragte die CDU-Fraktion mit Ratsantrag vom 25.08.2021 (Nr. 186/18) im Rat der Stadt Aachen die Verwaltung zu beauftragen, eine „Task Force Aggressives Betteln und provokantes Verhalten“ einzurichten. Die aktuellen Entwicklungen aber machen es - auch aus Sicht der Verwaltung - erforderlich, diese Aktivitäten weiter zu bündeln und zu vernetzen.

 

Die Stadt Aachen wird vor diesem Hintergrund ein "Gremium für Sicherheit und Prävention der Stadt Aachen" als Plattform für die fachbereichsübergreifende und interdisziplinäre Zusammenarbeit gründen.

 

Das Gremium soll als interne Wissens- und Arbeitsplattform die Möglichkeit bieten, die Zusammenarbeit städtischer Fachbereiche und sicherheitsrelevanter Akteure durch einen regelmäßigen Austausch von Lagebildern und eine gemeinsame Abstimmung im systematischen Verfahren zu stärken. Hiermit einhergehend dient es der Organisation und Koordination (kriminal-) präventiver Aktivitäten sowie der Beratung, Abstimmung und Umsetzung konkreter Maßnahmen und Projekte zur gesamtstädtischen Bewältigung konkreter Problemfelder.

 

Die gemeinsame Federführung für das "Gremium für Sicherheit und Prävention der Stadt Aachen" obliegt den Fachbereichen Sicherheit und Ordnung (FB 32) sowie Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung (FB 01) im Sinne einer direkten Anbindung an die Verwaltungsleitung und der Schnittstelle zum Innenstadtprozess. Die Geschäftsführung für das Gremium hat FB 32 inne. Von dort aus werden künftig regelmäßige Sitzungen unter Bearbeitung konkreter Tagesordnungspunkte initiiert und organisiert, nach den aktuellen Planungen voraussichtlich beginnend mit einer Auftaktsitzung noch im Jahr 2022.

 

Zur Mitarbeit in dem Gremium werden neben einem Kernteam weitere interne Fachbereiche und Eigenbetriebe sowie externe Dienststellen und Akteure aus der Zivilgesellschaft themenspezifisch eingeladen.

 

  1. Stadt Aachen Kernteam
  • Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung (FB 01)
  • Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB 32)
  • Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56)
  • Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45)
  • Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst (FB 37)

 

  1. Stadt Aachen weitere Fachbereiche je nach Bedarf, Thema und Lage
  • Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa (FB 02)
  • Fachbereich Kommunikation und Stadtmarketing (FB 13)
  • Aachener Stadtbetrieb (E 18)
  • Fachbereich Immobilienmanagement (FB 23)
  • Fachbereich Klima und Umwelt (FB 36)
  • Fachbereich Vertrags-, Vergabe und Fördermittelmanagement (FB 60)
  • Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61)
  • Fachbereich Bauaufsicht (FB 63)
  • ggf. weitere

 

  1. Behörden - weitere Beteiligte je nach Bedarf, Thema und Lage
  • Landespolizei, Bundespolizei und Staatsanwaltschaft
  • StädteRegion (Ausländeramt, Gesundheitsamt, Veterinäramt)
  • Steuerfahndung, Zoll
  • ggf. weitere

 

  1. Externe Akteure - weitere je nach Bedarf, Thema und Lage
  • Gewerbetreibende (z.B. über MAC)
  • Gastronomen (z.B. über DEHOGA)
  • Sozialverbände (z.B. Caritas, WABE e.V)
  • rgerinitiativen, Interessensgemeinschaften
  • ggf. weitere

 

Exemplarisch, und somit nicht abschließend, seien hier einige der möglichen Handlungsfelder aufgeführt:

Ø Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Allgemeinen (Sauberkeit, Lärmbelästigungen etc.)

Ø Besondere Ordnungsstörungen und Hot-Spots (Kaiserplatz, Bushof, HBF, Parkanlagen usw.

Ø Kommunale Kriminalprävention (zielgruppenorientiert, raumorientiert, deliktorientiert) als Schnittstelle zu Bundes-, Landespolizei und Staatsanwaltschaft 

Ø Interdisziplinäre Beratung zu präventiven Themen, z.B. im Bereich Prostitution

Ø Umgang mit bestimmen Personengruppen, z.B. wohnungslose, suchtkranke, psychisch kranke Menschen

Ø Umgang mit dissozialem Verhalten wie aggressives Betteln, Belästigungen der Allgemeinheit, Lagern etc.

Ø Gemeinsame Aktivitäten zum Kinder- und Jugendschutz

Ø Gestaltung und Nutzung des öffentlichen Raums - Schnittstelle zum Innenstadtprozess

Ø Sachverhalte aus dem Umwelt- und Naturschutz, Wald und Forst etc.

Ø Sicherheit im ÖPNV, Straßenverkehr, bei Veranstaltungen etc.

Ø Umgang mit vernachlässigten Wohngebäuden, sog. "Problemimmobilien"

Ø Beratung zu Personen mit Risikopotential (PeRisikoP)

Ø Bekämpfung von Links- und Rechtsextremismus, Rassismus

Ø Stärkung internationaler Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen in der Grenzregion (B, NL)

 

In dem „Gremium für Sicherheit und Prävention“ in der Stadt Aachen als fachbereichsübergreifende Plattform werden sich die beteiligten Dienststellen und externen Sicherheitspartner gebündelt, operativ-taktisch und interdisziplinär mit örtlich auftretenden Problemstellungen beschäftigen, konkrete Präventionsmaßnahmen initiieren, umsetzen und vorhandene Beschwerdelagen gemeinsam bewältigen - denn Sicherheit ist eine Querschnittsaufgabe.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

0

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0

0

Ergebnis

0

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0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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