Entscheidungsvorlage - A 61/0287/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 662 - Krebsstraße - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.

Er beschließt die öffentliche Auslegung der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 662

- Krebsstraße - in der vorgelegten Fassung.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 662 - Krebsstraße -

hier:

A.        Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

B.         Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB

C.            Offenlagebeschluss

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.09.2005 die Verwaltung beauftragt, für die Erweiterung des ALDI-Marktes an der Forster Straße/Von-Coels-Straße in Eilendorf die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 662 - Krebsstraße - zu erarbeiten. Gleichzeitig hat er hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2, durchzuführen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf hat sich in ihrer Sitzung am 06.09.2005 diesem Beschluss angeschlossen.

 

A. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 30.10. - 03.11.2005 stattgefunden. Es waren 3 Bürgerinnen und Bürger erschienen.

 

Die Fragen der Erschienenen beschränkten sich auf die Erschließung des Grundstückes sowie die Konsequenzen der Änderung der Nutzungsart Allgemeines Wohngebiet  WA in Mischgebiet MI. Die Größe der im Mischgebiet zulässigen Verkaufsfläche wurde hinterfragt.

Die Fragen wurden während der Anhörungsveranstaltung beantwortet.

 

Die Niederschrift über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Es wurden keine schriftlichen Eingaben von Bürgern abgegeben.

 

B. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB

Neben der Öffentlichkeit wurden 7 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt, 3 davon haben eine Stellungnahme eingereicht.

 

Die Eingaben der Behörden sowie Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

                                               

Die Hinweise der Bezirksregierung Düsseldorf sowie des Landschaftsverband Rheinland wurden in den Bebauungsplan aufgenommen. Zum Schutz der Bäume wurden Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen bzw. Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Der Anregung des BUND, Dachbegrünung festzusetzen, wurde nicht gefolgt.

 

Bei der Zeichnung des Rechtsplanentwurfes wurde deutlich, dass in der Abzeichnung des Bebauungsplanes, die zur Programmberatung und zur Bürgerbeteiligung vorgelegt wurden, eine Baugrenze nicht dargestellt war (rückwärtiger Bereich der Bebauung an der Von-Coels-Straße). Durch diese Baugrenze wird die Festsetzung von Flächen für Stellplätze in diesem Bereich nicht mehr erforderlich, da diese innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig sind.

 

C. Offenlagebeschluss

Die Verwaltung empfiehlt, die öffentliche Auslegung der II. Änderung des Bebauungsplan Nr. 662 -Krebsstraße- zu beschließen.

 

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Anlagen

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