Entscheidungsvorlage - FB 56/0234/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, im Rahmen der Richtlinien für das kommunale Arbeitsmarktförderungsprogramm im Jahr 2022 insgesamt 35.000 Euro zur Verfügung zu stellen.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt im Rahmen der Richtlinien für das kommunale Arbeitsmarktförderungsprogramm im Jahr 2022 insgesamt 35.000 Euro beim PSP-Element 4-050101-938-2 Sachkonto 53180000 zur Verfügung zu stellen.
 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Ausgangslage

Mit Beschluss vom 23.06.2021 hat der Rat der Stadt Aachen die Richtlinien für das kommunale Arbeitsmarktförderungsprogramm beschlossen.

 

Durch das kommunale Arbeitsmarktprogramm sollen gemeinnützige Träger unterstützt werden, wenn sie sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze im Rahmen des Teilhabechancengesetzes einrichten und besetzen. Die Finanzierung des kommunalen Arbeitsmarktförderungsprogramms erfolgt über den Passiv-Aktiv-Transfer.

 

Der Grundgedanke des Passiv-Aktiv-Transfers ist es, Mittel für "passive Leistungen" wie Arbeitslosengeld II (ALG II), die durch öffentlich geförderte Beschäftigung eingespart werden, können zusätzlich zur Finanzierung der geförderten Beschäftigung herangezogen werden. Der Bund hat festgelegt, dass im Bundeshaushalt eingesparte Ausgaben für ALG II in Höhe 700 Mio. Euro für Beschäftigungsmaßnahmen verausgabt werden dürfen.

Auch die Kommunen werden bei den Kosten der Unterkunft und Heizung im Bereich des SGB II entlastet und können diese Entlastung freiwillig in die Finanzierung von Maßnahmen nach dem Teilhabechancengesetz einbringen oder für zusätzliche kommunale Eingliederungsleistungen verwenden. Der Umfang bemisst sich dabei nach den in jedem konkreten Förderfall eingesparten Mitteln für passive Leistungen im Rahmen des ALG II.

 

Förderung im Jahr 2021

Im Haushaltsjahr 2021 wurden insgesamt 70.000 Euro an Fördermittel für das Arbeitsmarktförderungsprogramm zur Verfügung gestellt.

Insgesamt wurden 33 Anträge gestellt und insgesamt 27.300 Euro an gemeinnützige Träger ausgezahlt.

 

Förderung im Jahr 2022

Im Haushaltsjahr 2022 wurden insgesamt 98.000 Euro an Fördermittel für das Arbeitsmarktförderungsprogramm zur Verfügung gestellt.

Bisher wurden 22 Anträge gestellt und ca. 10.000 Euro werden an gemeinnützige Träger ausgezahlt.

Im Rahmen der Antragstellung wurden gegenüber der Verwaltung keine weiteren Bedarfe geäußert.

 

Förderung im Jahr 2023

Die Höhe der Fördermittel für das Jahr 2023 muss durch den Rat der Stadt Aachen beschlossen werden.

 

Einsparungen im Bereich der Stadt Aachen im Jahr 2022

Die Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II werden grundsätzlich aus kommunalen Mitteln gezahlt. Nach § 46 Abs. 6 und 7 SGB II erstattet der Bund seit 2016 einen Teil der Kosten.

 

Zum 20.09.2022 hatten 298 in Aachen lebende Personen ein Beschäftigungsverhältnis im Rahmen des Teilhabechancengesetztes aufgenommen.

92 Hilfefälle wurden aus dem Programm sTAM in ein Arbeitsverhältnis nach § 16i SGB II überführt. In diesen Fällen ergibt sich laut JobCenter eine durchschnittliche mtl. Ersparnis von 194,85 Euro.

206 Personen wurden direkt in ein Arbeitsverhältnis nach § 16i SGB II vermittelt. Für diesen Personenkreis ergibt sich eine durchschnittliche mtl. Ersparnis von 265,84 Euro.

 

92 Hilfefälle * 194,85 Euro * 12 Monate = jährliche Ersparnis von  215.114,40 Euro

206 Hilfefälle * 265,84 Euro * 12 Monate = jährliche Ersparnis von  657.156,48 Euro

Insgesamt        872.270,88 Euro

 

Abzüglich der Bundeserstattung von 86,1 % verbleiben 13,9 % = 121.245,65 Euro

 

Für das kommunale Arbeitsmarktförderungsprogramm können somit im Jahr 2023 insgesamt 121.000,00 Euro zur Verfügung gestellt werden. Da in den Jahren 2021 lediglich 27.300 Euro benötigt wurden und auch im laufenden HHJ die Aufwendungen maximal die Höhe von 20.000 Euro erreichen wird, kann der Ansatz für das Jahr 2023 auf 35.000 Euro begrenzt werden.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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