Entscheidungsvorlage - FB 56/0235/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt, die Förderung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Teilhabe an digitalen Angeboten zum 31.12. 2022 zu beenden.


 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Mit Datum vom 03.02.2021 stellt die CDU-Fraktion den als Anlage beigefügten Ratsantrag. Er verfolgt das Ziel finanzschwache Bürger*innen bei der Anschaffung von digitalen Endgeräten sowie dem Erwerb der zu deren Betrieb notwendigen Kenntnisse finanziell zu unterstützen.

 

Aufgrund des gemeinsamen Beschlussvorschlags der im Rat vertretenen Fraktionen vom 22.02.2021 hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in seiner Sitzung vom 25.02.2021 im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für die Maßnahme „Fonds zur Förderung der Digitalisierung von Bedürftigen“ einmalig für das Jahr 2021 Mittel in Höhe von 200.000 Euro beschlossen.

 

In seiner Sitzung vom 24.05.2021 hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, Richtlinien für die Vergabe der Mittel zu erstellen.

In seiner Sitzung vom 01.09.2021 hat der Rat der Stadt Aachen die Richtlinien zur Vergabe beschlossen.

 

Im Rahmen der Richtlinien sollen folgende Maßnahmen gefördert werden:

 

-          Zuschuss von bis zu 350 Euro zur Beschaffung von mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones)

 

-          Schulungen im Umgang mit den mobilen Endgeräten durch vom Zuwendungsempfänger ausgewählte Dritte (z.B. Kursangebote von Schulungsunternehmen, Vereinen, Privatpersonen)

 

-          Schulungen im Umgang mit den mobilen Endgeräten durch die Volkshochschule Aachen als Leistungserbringerin. Die Schulungsorte sollen in Abhängigkeit der Anzahl der Teilnehmenden möglichst wohnortnah im Stadtbezirk angeboten werden (z.B. in Altenbegegnungszentren der Stadt)

 

Zuwendungsempfänger*innen sind alle Bürger*innen, die im Zeitpunkt der Antragstellung die Altersgrenze für die Regelaltersrente (Geburtsjahrgang 1955: 65 Jahre und 9 Monate) erreicht oder überschritten haben und Grundsicherung im Alter oder Wohngeld beziehen. Die Förderung der Endgeräte ist an die Bedingung geknüpft, dass die Zuwendungsempfänger*innen entweder eine Schulung besuchen oder in geeigneter Form nachweisen, dass sie die mobilen Endgeräte sachgerecht bedienen können.    

 

Durch FB 56 wurden ca. 5.000 Leistungsberechtigte nach dem SGB XII schriftlich über die Förderrichtlinien informiert. Außerdem erfolgte eine entsprechende Pressemitteilung.

Insgesamt 267 Personen (ca. 5 %) haben daraufhin Interesse an einer Förderung bekundet.

Gemeinsam mit der VHS wurden Kurse in Seniorenbegegnungszentren an verschiedenen Standorten in Aachen angeboten. Außerdem konnten Interessenten an die AWO vermittelt werden, die auch entsprechende Kurse angeboten hat.

 

Von den 267 interessierten Personen konnten 59 Personen in die speziellen Kurse der VHS vermittelt werden. Insgesamt 40 Personen wurde in Kurse der AWO vermittelt. Nach Teilnahme an den Kursen konnten Zuschüsse für Endgeräte bewilligt werden. Bei 13 Personen wurden Kursgebühren für andere Kursanbieter übernommen und Zuschüsse für Endgeräte nach der Kursteilnahme ausgezahlt. Bei 60 Personen konnten die Zuschüsse für Endgeräte sofort bewilligt werden, da entsprechende Vorkenntnisse nachgewiesen werden konnten.

Bei den restlichen 95 Personen erfolgte keine Bewilligung. Die überwiegende Zahl dieser Personen war aus unterschiedlichsten Gründen nicht bereit, an einem entsprechenden Kurs teilzunehmen. Es war daher am Ende nicht mehr möglich weitere Kurse bei der VHS anzubieten, da es trotz großem Aufwand nicht gelungen ist, weitere Teilnehmer zu finden.

 

Durch das Förderprogramm konnten somit 172 Personen digitale Endgeräte zur Verfügung gestellt werden und bei 112 Personen die entsprechenden Kenntnisse durch die zusätzliche Übernahme der Kursgebühren vermittelt werden.   

 

Die letzten Monate haben gezeigt, dass ein weiteres Interesse bei dem berechtigten Personenkreis nicht mehr vorhanden ist, bzw. neue Interessenten nur mit sehr großem Aufwand gefunden werden könnten. Daher schlägt die Verwaltung vor, die Förderung durch das Programm zum 31.12.2022 zu beenden und die nicht verausgabten Mittel in Höhe von ca. 130.000 Euro dem allgemeinen Haushalt zur Verfügung zu stellen.    

 


 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...