Entscheidungsvorlage - BA 4/0092/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die bezirksbezogenen Haushaltsangaben sowie den Gesamthaushalt – unter Berücksichtigung der getroffenen Einzelentscheidungen – zur Kenntnis und empfiehlt den jeweiligen Fachausschüssen und dem Rat der Stadt entsprechend zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Dem Rat der Stadt Aachen wurde in seiner Sitzung am 09. November 2022 der Entwurf des Haushaltsplans 2023 zugeleitet.

 

Der Band I weist folgende Bestandteile auf:

          Bestätigungsblatt zum Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Aachen für das Haushaltsjahr 2023

          Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Aachen für das Haushaltsjahr 2023

          Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2023

          Stellenplanentwurf für das Haushaltsjahr 2023

          Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen

          Zuwendungen an die Fraktionen

          Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten

          Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals

          Übersicht über die aufgrund von § 13 KomHVO nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen Maßnahmen

          Haushaltsquerschnitt

          Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan

          Produktübersicht.

 

Die vorgenannten Unterlagen wurden, analog zur bekannten Vorgehensweise der Vorjahre, am Tag nach der Ratssitzung, also dem 10.11.2022, im Internet unter der Adresse http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/politik_verwaltung/haushaltsplan/index.html

 

in einer zusammengefassten Datei zum Herunterladen bereitgestellt und dabei um folgende Unterlagen erweitert:

 

          Produktbeschreibungen inkl. Ziele und Kennzahlen

          Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne (Zeilenebene)

          Investitionsübersicht

          Teilergebnispläne (kontenscharf), sortiert nach Produkten

          Teilfinnzpläne (kontenscharf), sortiert nach Produkten

          Übersicht mit bezirksbezogenen Haushaltsangaben

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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