Entscheidungsvorlage - FB 62/0020/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf die Teilfläche der Urbanstraße beginnend bei Hs.Nr. 25 (Betzelterstraße) bis zur Einmündung in die Johannesstraße einschließlich Stichstraße bzw. Wohnweg zu den Hs.Nr. 30 bis 40 (Gemarkung Eilendorf, Flur 9, Flurstück 1117, 795 und 796) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen.

 

Der Gemeingebrauch an dem ca. 40 m langen Wohnweg zu den Hs.Nrn. 30 bis 40 wird auf einen Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt. Ansonsten wird der Gemeingebrauch nicht beschränkt.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Teilfläche der Urbanstraße beginnend bei Hs.Nr. 25 (Betzelterstraße) bis zur Einmündung in die Johannesstraße einschließlich Stichstraße bzw. Wohnweg zu den Hs.Nr. 30 bis 40 (Gemarkung Eilendorf, Flur 9, Flurstück 1117, 795 und 796) ist endgültig hergestellt. Es sind somit die Voraussetzungen zur Widmung der Verkehrsfläche erfüllt.

 

Das Teilstück ist daher dem öffentlichen Verkehr  im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziff. 2 (Anliegerstraßen u.a.) Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) zu widmen. Der Gemeingebrauch an dem ca. 40 m langen Wohnweg zu den Hs.Nrn. 30 bis 40 wird auf einen Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt. Ansonsten wird der Gemeingebrauch nicht beschränkt.

 

Die restliche Fläche der Urbanstraße zwischen Betzelterstraße und Nirmer Straße ist bereits seit langen Jahren öffentlich gewidmete Verkehrsfläche.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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