Entscheidungsvorlage - FB 23/0147/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzept öffentliche Toilettenanlagen für die Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Beteiligt:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb; E 26 - Gebäudemanagement; FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt; FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- 23/000
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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23.11.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, das beschriebene Konzept zur Aufstellung von öffentlichen Toilettenanlagen auf die finanzielle Umsetzbarkeit zu prüfen und Kosten für die Aufstellung weiterer Anlagen zu ermitteln. Er beauftragt die Verwaltung, mit geeigneten Partnern ein Kooperationsmodell auszuarbeiten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage
Sowohl von den politischen Fraktionen im Rat der Stadt als auch zunehmend von Bürger*innen der Stadt Aachen werden gegenüber der Verwaltung Wünsche geäußert, im Stadtgebiet zusätzlich öffentlich zugängliche Toilettenanlagen aufzustellen. So hat die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Laurensberg mit am 15.01.2021 eingegangenem Tagesordnungsantrag darum gebeten, im Bereich des Grenzübergangs Vaals / B 1 eine öffentliche Sanitäranlage aufzustellen. Die Verwaltung wurde gebeten, mögliche Lösungen für diesen Bereich in der Bezirksvertretung Laurensberg aufzuzeigen. Mit Verweis auf die Ausarbeitung eines Gesamtkonzeptes wurde das Thema zunächst vertagt.
Auch in der Sitzung des Bürgerforums am 29. Juni 2021 wurde über die Einrichtung einer Arbeitsgruppe „öffentliche Toiletten“ berichtet.
Mit Schreiben vom 12.01.2022 hat die Fraktion DIE LINKE einen Antrag zur Tagesordnung des Hauptausschusses gestellt, einen Sachstandsbericht über die verwaltungsinternen Zuständigkeiten sowie den Kriterien zur Ermittlung von Bedarfsprioritäten vorzulegen. In der Sitzung des Hauptausschusses am 26.01.2022 wurde die Vorgehensweise der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Konzeptes öffentlicher Toilettenanlagen in Aachen vorgestellt. Der Hauptausschuss hat die Vorlage zur Kenntnis genommen, die Verwaltung hat zugesagt, ein erstes Konzept vorzulegen.
Auf Grund akuteren Bedarfs hat der Bezirk Mitte die Verwaltung in der Sitzung am 06. April 2022 losgelöst von den Gesamtplanungen damit beauftragt, eine selbstreinigende, barrierefreie Toilettenanlage am Standort "Eingang Lochnerstraße / Westpark" zu errichten und die dafür noch erforderlichen Finanzmittel in die Haushaltsplanung 2023 aufzunehmen sowie die notwendigen Erschließungsmaßnahmen umgehend zu beauftragen, um die Anlage in 2023 zügig realisieren zu können.
Zurzeit stehen in Aachen insgesamt 7 gegen Entgelt öffentlich zugängliche Toilettenanlagen eines Fremdanbieters zur Verfügung. Dieser Bertreiber übernimmt den „Full-Service“ inklusive Aufstellung, Wartung, Reinigung und Betrieb. Daneben gibt es gegen Entgelt zugängliche Toilettenanlagen privater Betreiber*innen wie z.B. der Bahn am Hauptbahnhof sowie Anlagen in Gastronomie und Einzelhandel, welche zumindest vereinzelt auch von Besucher*innen benutzt werden können.
Konzeptentwicklung
Die Erarbeitung des Toilettenkonzeptes diente insbesondere dem Ziel, Bedarfe und Standorte zu definieren, Standards der zu errichtenden Anlagen festzulegen und das für die Stadt günstigste Modell hinsichtlich der Nutzbarkeit, der Qualität als auch der Wirtschaftlichkeit der Anlagen zu finden.
Bedarfe und Standorte
Die bedarfsgerechte Bereitstellung öffentlicher Toiletten ist ein wichtiger Baustein der öffentlichen Infrastruktur und trägt wesentlich zur Funktionalität des öffentlichen Raums als Aufenthaltsort bei. Eine Recherche in anderen Städten (u.a. Düsseldorf, Köln und Berlin) hat ergeben, dass viele Städte vor den gleichen Herausforderungen stehen und sich derzeit intensiv mit Konzepten zur Bereitstellung öffentlicher Toiletten beschäftigen. Sicher ist, dass die heute in Aachen vorhandenen Anlagen den Bedarf nicht decken können. Neben den durch politische Anträge gewünschten Anlagen besteht die Notwendigkeit, an stark frequentierten Stellen im Stadtgebiet öffentlich zugängliche Toilettenanlagen zu errichten.
Hierzu gehören öffentliche Parkanlagen und Plätze, wichtige ÖPNV-Knotenpunkte ebenso wie stark frequentierte Freizeitachsen (Vennbahnradweg, Eifelsteig und andere touristische Routen) und ggf. stark frequentierte P+R Parkplätze, insbesondere dort, wo nicht die Möglichkeit besteht, Toiletten z.B. in der Gastronomie oder anderen Einrichtungen zu nutzen.
An diesen Orten wurden aus Ortskenntnis und (soweit bekannt) der Frequentierung erste Standorte definiert, an denen die Aufstellung weiterer Anlagen sinnvoll ist. Hinzu kam eine Abfrage in den Stadtbezirken, um Notwendigkeiten aus bezirklicher Sicht zu berücksichtigen. So konnten im Standortfindungsprozess auch lokale und besondere örtliche Gegebenheiten und Wünsche berücksichtigt werden.
Bei den derzeitigen Anlagen handelt es sich um Modelle, die nur für eine Person geeignet sind. Einige Standorte, insbesondere mit hoher Aufenthaltsqualität und längerer durchschnittlicher Verweildauer (z.B. Westpark), benötigen sicherlich Anlagen mit mehr als einem Platz. Diese Orte sind in Absprache mit den Bezirken weiter zu ermitteln und je nach verfügbarem Platz und örtlichen Bedingungen zu spezifizieren. Nach Angaben von Herstellern wird der Aufbau einer Zweiraumanlage ab 60 Nutzungen/Tag empfohlen. Hier muss im Einzelnen noch eruiert werden, an welchen Standorten diese Frequenzen erreicht und anschließend abgewogen werden, ob die räumliche Situation eine Zweiraumanlage erlaubt.
Einzelne Standorte bieten sich an, auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten, öffentliche Toiletten mit einem Kiosk zu kombinieren. Dies bietet sich an Standorten an, die zum Aufenthalt genutzt werden, aber über keine umliegende Infrastruktur verfügen, wie z.B. die Hollandwiese.
Fragen zu Betrieb, Öffnungszeiten und Kosten sind im weiteren Verlauf einer möglichen Ausschreibung zu klären.
Standortpriorisierung
Aus dieser Bedarfsanalyse heraus wurden die einzelne Standorte identifiziert, die zur Umsetzung in der ersten Priorität empfohlen werden. Es wird vorgeschlagen, jeweils Einzeltoiletten aufzustellen, und im Westpark von Beginn an eine Zweiraumanlage zu verwenden.
Aus den Bezirken wurden Bedarfe für die im folgenden genannten Standorte angemeldet.
B 1 - Brand
In Brand gibt es bereits eine öffentliche Toilette am Marktplatz in der Eschenallee. Diese ist schon allein wegen des Wochenmarktes dringend erforderlich. Eine weitere Toilette wird im Bereich des geplanten Pocketparks am Vennbahnweg im Abschnitt zwischen Trierer Straße und Rombachstraße gewünscht. Dort wird im Zusammenhang mit der Rahmenplanung für Brand zwischen „An der Schmidt“ und Vennbahnweg ein Park mit Spielplatz, Sitzgelegenheiten, Boulebahn usw. geschaffen. Eine Toilette wäre dort auch für die vielen Nutzer des Vennbahnweges interessant, zumal dort ein Picknickareal entstehen soll.
B 2 - Eilendorf
Der Stadtbezirk Eilendorf würde die Einrichtung von öffentlichen Toilettenanlagen begrüßen. Als mögliche Standorte werden vorschlagen:
Im Rahmen der Neugestaltung des Gründreiecks Steinstraße / Severinusplatz / Moritz-Braun-Park sollte eine Anlage für Veranstaltungen und den Wochenmarkt eingerichtet werden. Am Vorplatz des Bahnhaltepunkts Eilendorf bzw. des Spielplatzes Hansmannstraße wird ein weiterer Standort für eine öffentliche Anlage für Bahnreisende und Spielplatzbesuchende gesehen.
B 3 - Haaren
In Haaren gibt es eine Toilettenanlage im Park am alten Friedhof. Diese ist in einem sehr schlechten Zustand und muss dringend saniert werden. Da gerade die Innenräume und Leitungen noch in einem vertretbaren Zustand sind, geht es vor allem um eine Sanierung der Außenbereiche, inkl. Türen / Zugänge sowie um kleinere Aufwertungen und eine Schimmelbeseitigung. Auch sollen zukünftig Veranstaltungen im Park organisiert werden, ein neuer attraktiver Spielplatz und ein Park-Cafe eröffnen, deren Umsetzung wesentlich von einer Sanierung abhängig ist und so die Parkanlage weiter aufwerten würde.
B 4 - Walheim/Kornelimünster
Aus dem Bezirk Walheim / Kornelimünster wurden keine zusätzlichen Bedarfe gemeldet, jedoch die Bitte geäußert, die beim Hochwasser beschädigte Anlage wieder in Betrieb zu nehmen.
B 5 - Laurensberg
Der Bezirk Laurensberg hat außer dem per Antrag der CDU-Fraktion (Vaals-Grenze) genannten Standortes keine weiteren Bedarfe angemeldet.
B 6 - Richterich
Im Stadtbezirk Richterich besteht derzeit kein Bedarf für eine öffentliche Toilettenanlage.
Künftig sollten die Frequentierung und Akzeptanz der Standorte evaluiert werden, um in einer zweiten Phase bei Bedarf weitere Anlagen errichten zu können. Angeregt wird, auch über Beteiligungsformate weitere Standorte zu definieren. Aus haushalterischen Gründen schlägt die Verwaltung vor, zunächst nur 5 Anlagen (Westpark, Kennedypark, Moritz-Braun-Park, Marktplatz Brand, Kurgarten) Standorte umzusetzen.
Betreibermodelle
Der Aufbau und der laufende Betrieb von öffentlichen Toilettenanlagen ist aufwändig und erfordert finanzielle und personelle Ressourcen. Dennoch ist die Versorgung Teil der Daseinsvorsorge und damit eine unmittelbare kommunale Aufgabe. Grundsätzlich sind verschiedene Modelle denkbar:
Betrieb eigener städtischer Anlagen
Eigentum und Betrieb der Toiletten liegen bei der Stadt, wie es z.B. in Frankfurt der Fall ist. Um dies zu realisieren, müsste eine geeignete Organisationseinheit in der Verwaltung oder eines Eigenbetriebs geschaffen werden. Dieser Weg ist grundsätzlich zu begrüßen, da die Kommune unmittelbaren Zugriff auf die Anlagen hätte und dauerhaft Arbeitsplätze schaffen würde. Da die notwendigen Strukturen heute aber nicht vorhanden sind, wäre dies ein nur mittelfristig umsetzbarer und kostenintensiverer Weg.
Die Recherche in mit Aachen vergleichbaren Städten zeigt, dass fast alle Städte gleicher Größenordnung vom eigenen Betrieb weitestgehend Abstand genommen haben.
Betrieb durch Drittanbieter
Ein privates Betreibermodell, wie bei den heute existenten Anlagen heißt, dass ein geeignetes Unternehmen die Investitionen für Errichtung, Instandhaltung und alle erforderlichen Serviceleistungen auf eigene Rechnung übernimmt. Stadt und privates Unternehmen, das somit Eigentümer und Betreiber der Toilettenanlagen wäre, schließen einen längerfristigen Vertrag ab, über den die Stadt ein festgesetztes jährliches Entgelt an den Betreiber bezahlt. Auch in diesem Fall muss technisches und betriebliches Controlling ebenso wie die bauliche Begleitung und Genehmigung der aufzustellenden Anlagen durch die Kommune bei den zuständigen Stellen erbracht werden. Der private Betrieb ist tendenziell günstiger und schneller umsetzbar als der Betrieb der Anlagen durch die Stadt.
Im Gegenzug sind der Gestaltung der Toilettenanlagen aufgrund der Verwendung von Typanlagen engere Grenzen gesetzt, als bei anderen Modellen.
Mischmodell
Auch Mischmodelle wie z.B. die Errichtung der Anlagen durch die Kommune und der Betrieb durch einen oder mehrere Dienstleister sind möglich und werden z.B. in Berlin oder Hamburg praktiziert. Durch die noch höhere Zahl an Beteiligten und zusätzlichem Abstimmungsaufwand bei in Aachen vergleichsweise geringerer Anzahl an Anlagen wird dieses Modell eher für wenig praktikabel erachtet.
Die Verwaltung setzt daher auf ein Konzept, bei dem die Versorgung mit öffentlich zugänglichen Toiletten durch einen externen Dienstleister sowie ergänzend in Form von Kooperationsvereinbarungen erfolgen soll. Der Bau und Betrieb eigener Anlagen durch städtische Mitarbeiter*innen wird nicht empfohlen, da leitende und technische Mitarbeiter*innen eingestellt werden müssten, um die Anlagen dauerhaft und rund um die Uhr betreiben zu können, was nur mittelfristig und mit höherem finanziellem Aufwand umsetzbar wäre.
Das Toilettenkonzept für Aachen gliedert sich in vier Teilprojekte und umfasst den perspektivischen Austausch der vorhandenen Anlagen, die Aufstellung von neuen Modulanlagen, die Bereitstellung (und Optimierung) bestehender Anlagen in öffentlichen Gebäuden sowie einem Kooperationsprogramm mit Gastronomen und weiteren Betreibern. Begleitet wird dieses Projekt durch die Einführung eines einheitlichen Markenkonzeptes.
- Bestehende Anlagen
Die sieben vorhandenen Anlagen sind über den bestehenden Dienstleistungsvertrag bis 2031 gesichert. Bei einer Ausschreibung neuer Anlagen sollten die Laufzeiten synchronisiert werden, d.h. die Standorte der vorhandenen Anlagen werden später durch neue Anlagen ersetzt. Ziel sollte sein, alle Modulanlagen durch einen Vertragspartner betreiben zu lassen, um den Verwaltungsaufwand zu verringern.
- Neue Modulanlagen
Bei den bereits existenten Anlagen handelt es sich um sogenannte Modulanalgen, also Anlagen, die durch Fundamente fest mit dem Boden verankert und an Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen sind, die aber als fertige Module angeliefert werden und somit grundsätzlich an andere Standorte versetzt werden könnten.
Das Konzept sieht die Ausschreibung weiterer Anlagen an den genannten Standorten vor. Die Modulanlagen müssen den unter „Anforderungen“ genannten Kriterien entsprechen, dazu gehört z.B., dass die Anlagen barrierefrei, selbstreinigend und vandalismusresistent hergestellt werden.
Die heute allgemein angewandte Technik bei Modulanlagen ist die Spülung mit Wasser. Sie benötigt Wasser- und Abwasser- sowie Stromanschluss und sieht in der Regel keine Verwertung oder ein Recycling des Abwassers vor. Die sparsamere Technologie ist die der Trockentoilette, da sie ohne Wasseranschluss auskommt. Aus Hygienegründen (Spülung, Reinigung, Händewaschen) wird jedoch empfohlen, sie höchstens dort einzusetzen, an denen die technische Infrastruktur nicht geschaffen werden kann, vor allem an Standorten in der Natur (z.B. an Wanderwegen).
- Anlagen in öffentlichen Gebäuden
An Standorten, an denen öffentliche Gebäude zugänglich sind und keine Modulanlagen errichtet werden, könnten während der Öffnungszeiten der Gebäude die dort vorhandenen Toiletten, sofern sie den Anforderungen entsprechen, benutzt werden. So befindet sich z.B. im Foyer des Verwaltungsgebäudes Lagerhausstraße eine Mehrraum-Toilette. Gerade an weniger touristisch frequentierten Standorten (z.B. in den Bezirksämtern) könnte ein weiteres Angebot geschaffen werden. Die Nutzung solcher Räume ist aber nur eingeschränkt möglich, da die Gebäude abends und am Wochenende in der Regel geschlossen sind. Auch sind in öffentlich zugänglichen Gebäuden privater Eigentümer wie der Bahn teilweise öffentlich, gegen Entgelt zugängliche Toiletten vorhanden, z.B. im Hauptbahnhof.
- Kooperationsprogramm
In über 200 deutschen Kommunen wird das Konzept der „Netten Toilette“ umgesetzt. Als Nette Toilette wird eine von Einzelhändlern oder Gastronomen zur öffentlichen Nutzung bereitgestellte Toilette bezeichnet. Dafür erhalten die Betreiber von der Kommune eine Aufwandsentschädigung, die aufgrund des zusätzlichen Reinigungs- und Organisationaufwandes bei den Kooperationspartnern bei 100 Euro monatlich liegen sollte, unter der Voraussetzung, dass festgelegte Qualitätsstandards erfüllt werden. Das Konzept der öffentlichen Nutzung von Toiletten in Gaststätten entstand in Aalen und wurde von der dortigen Werbeagentur Studioo GmbH umgesetzt, die sich die Markenrechte an dem Logo Nette Toilette hat schützen lassen, so dass ein Erwerb der Markenrechte erforderlich wäre.
In einem Gespräch mit Vertretern der Dehoga und dem Handelsverband NRW (HV NRW) wurde ausführlich die Möglichkeit einer Kooperation zwischen Hoteliers, Einzelhändlern und Gastronomiebetrieben diskutiert. Ähnlich wie eines neuen Modells in Köln („Happy Toilet“), plädieren Dehoga und HV NRW für die Etablierung eines eigenen Modells in Aachen. Dadurch steige vor allem die Akzeptanz unter den Partnern und Änderungen oder Ergänzungen in einem eigenen Modell ließen sich schneller umsetzen, als wenn es hier der Zustimmung eines Lizenzgebers bedürfte. Auch die Ergänzung oder Änderungen in einer App wären deutlich einfacher umsetzbar. Zudem sei der Begriff Nette Toilette für fremdsprachige Besucher nicht griffig, für die Verbände ist es aber wichtig, auch ein internationales Publikum anzusprechen. Bei ca. 1 Mio. Gästen jedes Jahr in Aachen scheint die Einführung eines eigenen Kooperationsmodells gerade auch unter Marketinggesichtspunkten tatsächlich der bessere Weg.
Die Verwaltung schlägt vor, zusammen mit Dehoga, Handelsverband NRW und weiteren Partnern wie ATS, Eurogress und IHK ein eigenständiges Kooperationsmodell zu entwickeln. Nach Einführung dieses Modells würde die Verwaltung mit den Partnern aus Gastronomie und Einzelhandel Nutzungsvereinbarungen abschließen, die unbefristet mit einer kurzen Kündigungsfrist abgeschlossen werden. In die Planung der Standorte sollen auch die Bezirksvertretungen eingebunden werden.
Die Standorte würden durch einheitliche Piktogramme und Wegweisung leicht zu finden sein, zusätzlich soll eine App angeboten werden, die Standorte, Nutzungsgebühren und weitere Infos wie z.B. Parkhäuser oder ÖV-Haltepunkte anzeigt.
Gerade in Bereichen, in denen die Aufstellung der Modulanlagen aus stadtgestalterischen Gründen schwierig ist, gleichzeitig eine hohe Dichte an Gastronomie oder Einzelhandel vorhanden ist (wie am Markt) bietet sich das Kooperationsmodell als beste Lösung an.
Anforderungen
Die öffentlich zugänglichen Anlagen sollten folgende Qualitätsstandards erfüllen:
Wirtschaftlichkeit:
Die Wirtschaftlichkeit einer Anlage ist insbesondere von der Frequentierung abhängig. Alle Städte, die nach erster Recherche öffentliche Toiletten betreiben, berichten, dass ein öffentliches Toilettenangebot nicht rentabel zu betreiben ist. Die für die Nutzung einer Toilette in anderen Städten geforderte Gebühr beläuft sich auf 0,50 bis 1,00 Euro, oft ergänzt auch um zusätzliche kostenlose Angebote. Somit ist die Erhebung einer Nutzungsgebühr zunächst sinnvoll, sie schließt aber den uneingeschränkten Zugang aller Menschen aus. Daher sollte im Weiteren diskutiert werden, ob nicht an einzelnen Standorten auch der kostenfreie Zugang zu Anlagen ermöglicht wird.
Die Verwaltung geht insgesamt davon aus, dass das Modulare System eines Drittanbieters die für die Stadt wirtschaftlichste Lösung gegenüber dem Betrieb eigener Anlagen darstellt. Die Aufstellung sowie die Wartungs- und Betriebskosten werden vertraglich fest vereinbart und sind somit haushalterisch kalkulierbar.
Gestalterische Qualität:
Öffentliche Toiletten müssen gut sichtbar und einfach zu finden sein. Die Toiletten müssen so gestaltet sein, dass sie leicht als solche erkennbar sind. Durch Symbolik, Logo oder Farbe muss die Wiedererkennbarkeit hergestellt werden. Auch hier ist ein eigenes Kooperationsmodell sinnvoll, da alle Anlagen in Aachen einheitlich gekennzeichnet werden könnten, unabhängig von Betreiber und Eigentümer.
Gerade im Innenstadtbereich bestehen hohe gestalterische Anforderungen auch nach einer eigenen gestalterischen Identität. Um eine hochwertige und qualitätsvolle Fassade der Anlagen zu erreichen, sollte in der Ausschreibung ein eigenes Gestaltungskonzept gefordert werden, dessen Qualität als wichtiges Wertungskriterium bei der Wertung der Angebote zählt. Dazu sollen im Rahmen der Ausschreibung auf Basis der hier erarbeiteten Anforderungen möglichst klare Vorgaben erarbeitet werden. Zusätzlich wird empfohlen, die Gestaltung insbesondere an prominenten touristischen und historischen Standorten einzeln anzupassen.
Eine Möglichkeit zur Anbringung von Werbung an der Außenhülle wird ausdrücklich nicht empfohlen, da dies das Erscheinungsbild deutlich prägen und nicht zur Integration der Anlagen in das Stadtbild beitragen würde.
Die Gestaltung und der Aufstellort der Anlagen begünstigen auch die sichere Benutzung der Toilette (z.B. gut einsehbarer Eingang, helle Beleuchtung im Außenraum). Dies zielt auch auf eine erhöhte Akzeptanz für Nutzer*innen der Toilette ab. In Bezug auf die Kommunikation werden diskriminierungsfreie Piktogramme genutzt.
Sicherheit
Angstfreiheit für alle Nutzer*innen ist ein wesentliches Ziel bei der Aufstellung der Anlagen. Der Standort und die unmittelbare Umgebung der Toilette tragen entschieden zum Sicherheitsempfinden der Nutzer*innen bei. Es gibt Gestaltungsmerkmale, die dieses Ziel unterstützen (z.B. Öffnung zum öffentlichen Raum, keine Sichteinschränkungen durch Bepflanzung, ausreichende Beleuchtung und eine sichere Eingangstür). Darüber hinaus wird in einem Teil der Städte die menschliche Präsenz in WC–Kiosk–Modellen oder bei mit Personal besetzten Einheiten als wirksame Maßnahme für Brennpunkte beschrieben. Die Verwaltung geht davon aus, dass dies in Aachen nicht notwendig sein wird (mit Ausnahme der Standorte, an denen die Anlagen in einen Kiosk integriert werden). Die Anlagen müssen über elektrische Beleuchtung mit An- und Abschaltautomatik sowie über Heizmöglichkeiten verfügen, damit die Innentemperatur 15 Grad Celsius nicht unterschreitet.
Inklusion, Diversität und Barrierefreiheit
Die Bereitstellung öffentlicher Toiletten ist Teil der Daseinsvorsorge für die Bürger*innen und Besucher*innen der Stadt und Grundlage für die gesellschaftliche Teilhabe für Personen mit besonderen Bedürfnissen, wie Senior*nnen, Menschen mit Handicap oder Wohnungslosen.
Es ist daher wichtig, die verschiedenen Nutzer*innengruppen und ihre besonderen Ansprüche zu definieren. Auch heute noch gibt es in vielen Städten Anlagen, die z.B. nur Männern (Pissoirs) zur Verfügung stehen. Daher sollte die geschlechtsneutrale Einzelkabine das flächendeckend umzusetzende Modell sein. Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass Männer eher zum “Wildpinkeln” tendieren. Kostenlose Pissoirs gelten allgemein als effektive Maßnahme gegen dieses Problem und könnten zu großen Veranstaltungen oder in sehr stark frequentierten Bereichen in Kombination mit Unisex–Toiletten angeboten werden. Alle künftigen Anlagen sollten über Wickelmöglichkeiten verfügen, zudem sind auch Anlagen mit Lifter vorzusehen.
Bei den Anlagen ist die DIN 18040 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude“ einzuhalten, die Anforderungen an Platzbedarfe, Bewegungsflächen, Türkonstruktionen und Rampen definiert. Zudem müssen Orientierungshilfen, Bedienelemente und Notrufanlagen nach dem 2–Sinne–Prinzip erkennbar und nutzbar sein.
Hygiene
Ein hoher Sauberkeitsstandard ist Voraussetzung, damit die Toilettenanlagen auch angenommen werden. Obwohl selbstreinigende Toiletten den Betrieb deutlich vereinfachen und somit zur Hygiene beitragen, weckt die Technik nicht unbedingt Vertrauen bei den Nutzern. Die Erfahrung mit den bestehenden Toiletten zeigt auch, dass die Selbstreinigung nicht ausreicht und zumindest eine ergänzende Reinigung durch Personal erfolgen muss. Ein durchgängig hygienischer Zustand der Toiletten ist durch den künftigen Betreiber sicherzustellen. Dieser Zustand soll durch die Nutzer*innen mit Hilfe eines einfachen Meldesystems bewertbar werden. Dieses System erlaubt auch der Verwaltung, zu beurteilen, ob der Betreiber seiner Reinigungspflicht nachkommt.
Um die Hygiene sicher zu stellen, sind automatisch reinigende und desinfizierende Toilettensitze, automatische Sitzauflagenspender sowie Spülautomatiken nötig. Auch müssen die Anlagen ausreichend belichtet bzw. beleuchtet sein, damit sie zweckgerecht genutzt werden können. Das Händewaschen muss unter fließendem Wasser möglich sein, ebenso wie Reinigungs- und Desinfektionsmittel zur Händereinigung vorhanden sein müssen.
Umweltfreundlichkeit
Der Wasser- und Energieverbrauch, insbesondere bei den selbstreinigenden Anlagen, sollte Bestandteil der Ausschreibung werden. Technische Optionen wie die Nutzung von Solarzellen, Modelle mit reduziertem Wasserverbrauch, Einsatz recycelter-/barer Materialien sind bei den derzeit angebotenen Anlagen noch nicht durchgängig umgesetzt, könnten aber ebenfalls Bestandteil einer Wertungsmatrix werden.
Unter Umweltaspekten vorteilhaft ist auch die Nutzung von natürlichem Licht, Regenwassernutzung, Begrenzung der Spülmengen und automatisch geregelte wasserführende Armaturen.
Kommunikation
Zur Akzeptanz der Anlagen muss das bestehende Angebot leicht zugänglich kommuniziert werden. Dazu gehört, dass die Toiletten in der öffentlichen Wahrnehmung positiv besetzt sind und eine beidseitige Kommunikationsstrategie entwickelt wird. Onlinekarten und Smartphone–Anwendungen gehören zusammen mit einheitlicher Hinweisbeschilderung zu weiteren verbindlichen Anforderungen an das Gesamtkonzept.
Über Gestaltung, Logo und Wegweisung in einer einheitlichen Form soll die Wiedererkennbarkeit in der Öffentlichkeit etabliert und gestärkt werden. Neben einer App für Mobiltelefone gängiger Systeme mit Bezahlfunktion soll auch eine eigene Homepage erstellt werden, auf der alle Standorte sowie Informationen wie Öffnungszeiten und Gebühren öffentlich einsehbar sind. Zur Optimierung der Sichtbarkeit der Anlagen ist auch die Etablierung eines Wegeleitsystems im öffentlichen Straßenraum notwendig. Auch die bestehenden Standorte werden in dieses System integriert.
Diese Kommunikationsmaßnahmen sowie ein System zur (nichtöffentlichen) Überwachung des Betriebszustandes sollen Teil der Ausschreibung werden.
Nutzungsentgelt
Eine kostenfreie Toilette könnte ergänzend an bestimmten Standorten angeboten werden, um allen Menschen einen ungehinderten Zugang zu bieten, kann aber auch zu Fehlnutzungen führen. Um die Kosten für die Stadt zu verringern, wird grundsätzlich empfohlen, ein kostenpflichtiges Angebot an Toilettenanlagen zu schaffen. Diese sollte aus Gründen der Gleichbehandlung einheitlich hoch sein und 50 Cent betragen. Zusätzlich sollte eine digitale Bezahlmöglichkeit über eine App oder ein Kartensystem angeboten werden.
Verfahren und Umsetzung
Zunächst wird es erforderlich, in Abstimmung zwischen den jeweiligen Bedarfsträgern der Verwaltung wie z.B. der FB Klima und Umwelt für die Grünanalgen und der Regionetz die Standorte zu präzisieren und die für die Einleitung des Ausschreibungsverfahrens erforderlichen Finanzmittel in den Haushalt 2023 und Folgejahre einzustellen.
Unter der Prämisse, dass zu den bestehenden Anlagen im ersten Schritt zunächst 5 neue Anlagen aufgestellt werden sollen und je Anlage mit fünfstelligen Kosten zu rechnen ist, ist eine öffentliche Ausschreibung zur Errichtung und Betrieb der Modulanlagen erforderlich. Nach Ausarbeitung der komplexen Ausschreibungsinhalte könnte die Ausschreibung - vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2023 - frühestens im 2. Quartal 2023 erfolgen. Eine mindestens dreimonatige Verfahrenslaufzeit sowie anschließende Vertragsabschlüsse könnten dann im vierten Quartal 2023 erfolgen, sodass die Anlagen in Abhängigkeit der Liefermöglichkeiten der Anbieter und der Schaffung der baulichen Voraussetzungen eventuell ab Anfang 2024 errichtet werden könnten.
Vorgezogen wird die Errichtung einer Anlage im Westpark, dort bereitet die Verwaltung die Vergabe vor, sodass die Anlage im Sommer 2023 errichtet werden kann.
Unabhängig ob mobile Modulanlagen oder stationär gebaute Anlagen, handelt es sich bei Toilettenanlagen nach Bauordnung NRW um bauliche Anlagen, für die Bauanträge gestellt und genehmigt werden müssen. Auch die Modulanlagen müssen fundamentiert und aufgestellt werden, und für jede Anlage, unabhängig von der Bauart, sind an jedem Standort Abwasser-, Frischwasser- und Stromanschlüsse zu verlegen, um die Anlagen zu betreiben.
Einzuplanen ist, dass alle Anlagen regelmäßig gewartet, gereinigt und die Einnahmen entnommen werden müssen (durch einen Dienstleister zu übernehmen) und dass die Koordination des Dienstleisters gewährleistet werden muss.
Kosten
Bisher sind im städtischen Haushalt keine Mittel für die Errichtung und die Unterhaltung von zusätzlichen Toilettenanlagen eingestellt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Die finanziellen Auswirkungen hängen von der Art der aufzustellenden bzw. zu bauenden Anlagen und der Zahl der Standorte ab. Bisher sind im Haushalt der Stadt keine Mittel für weitere Toilettenanlagen eingeplant.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
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17,1 MB
|