Entscheidungsvorlage - FB 23/0153/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierungsmaßnahme Talstraße 9-25 (Stichstraße) in Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung; FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 23/49
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
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Entscheidung
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06.12.2022
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass:
Im September 2020 wurde auf den schlechten Zustand des Denkmals an der Talstraße 9-25 (Stichstraße) verwiesen. Der Stichweg, der die städtischen Wohnhäuser Talstraße 9-25 erschließt, ist eine Privatfläche und liegt im Eigentum des Fachbereichs 23. Die Straße soll im Rahmen der erforderlichen Sanierung auch baulich umgestaltet werden.
Des Weiteren wies die Regionetz darauf hin, dass eine Kanalsanierung unumgänglich ist. Dazu musste geprüft werden, ob die Straße aufgebrochen oder ob die Sanierung im Inlineverfahren durchgeführt werden kann. Außerdem meldete die gewoge an, in diesem Bereich Fernwärme-Leitungen verlegen zu wollen.
Baubeschreibung:
Zusammen mit dem Umbau der öffentlichen Verkehrsflächen in der Talstraße durch den Fachbereich 61 wird auch die Verkehrsfläche des heutigen Stichweges verschmälert und die heute noch asphaltierten Flächen durch neue Oberflächen ersetzt. Die Arbeiten werden im Auftrag des FB 23 durch FB 61 ausgeführt. Der Stichweg wird niveaugleich ausgebaut und erhält ebenso wie die Zugänge zu den Häusern eine wasserdurchlässige Oberflächenbefestigung. In den Seitenbereichen entstehen zusätzliche Grünflachen anstelle der heutigen befestigten Flächen.
Der an die bisherige Fahrbahn angrenzende Gehweg wird zurückgebaut und die vorhandene Grünfläche bis zum Straßenrand verbreitert. Innerhalb der Grünfläche ist das Aufstellen von je 2 Abweisbügeln je Wohnhaus zur Befestigung abgestellter Fahrräder vorgesehen.
Der Stichweg verläuft rund 45 m auf gerader Strecke und mündet in einen Wendekreis, in dessen Mitte ein Denkmal in Form einer Stele aus Ziegelmauerwerk auf stufenförmigem Unterbau steht, welches von einem abstrahierten Vogelmotiv gekrönt wird. Der vorhandene Bordstein als Einfassung und zum Schutz des Denkmals bleibt erhalten.
Fernwärme:
Die Verlegung der Fernwärmeleitungen durch die gewoge wurde bereits vorgenommen.
Kanalsanierung:
Die Arbeiten im Inlineverfahren werden durch die Regionetz voraussichtlich ab der 47. KW 2022 ausgeführt, so dass die Straßenoberfläche weder bearbeitet noch geöffnet werden muss.
Instandsetzung des Denkmals:
Nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme wird die Instandsetzung des Denkmals durch die gewoge AG vorgenommen.
Beginn der Maßnahme:
Die Sanierungsmaßnahme beginnt voraussichtlich im zweiten Quartal 2023.
Kosten:
Aufgrund der aktuellen Kostensteigerungen betragen die Kosten der Sanierungsmaßnahme für die Stichstraße voraussichtlich 185.000,-€.
Da in dem aktuellen Haushaltjahr 2022 Finanzmittel in Höhe von 150.000,- € unter dem PSP-Element 5-011305-000-00100-300-3 „Sanierung Stichstraße Talstraße 9-25“ eingestellt wurden, bedeutet dies eine Kostenerhöhung um 35.000,-€.
Dieser Fehlbetrag wurde im Rahmen der Veränderungsnachweise für das Haushaltsjahr 2023 angemeldet. Ein Deckungsvorschlag aus dem PSP-Element 5-011301-900-00100-100-3 „allg. Grunderwerb“ liegt vor.
Die Instandsetzung der Stele wird aktuell mit ca. 12.000,-€ kalkuliert und wird aus dem laufenden (städtischen) Instandsetzungsbudget der gewoge bezahlt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 152.500* | 152.500* | 0 | 35.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 35.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | -35.000 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Die erforderlichen investiven Finanzmittel zur Durchführung der Baumaßnahme (ohne Stele) stehen mit 150.000,-€ beim PSP-Element 5-011305-000-00100-300-3 im Haushaltsplan 2022 zur Verfügung.
Aufgrund der aktuellen Preissteigerungen, werden jedoch im Rahmen der Veränderungsnachweise Kostenerhöhungen von 35.000,-€ für das Haushaltsjahr 2023 nachgemeldet. Deckung für diese Mehrkosten werden aus dem PSP-Element 5-011301-900-00100-100-3 „allg. Grunderwerb“ geboten.
* Ansatz i. H. v. 150.000,- € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr i. H. v. 2.500,- €.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
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| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
| x |
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
| x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
Erläuterung zur Klimarelevanz
Die geplanten Maßnahmen zur Erneuerung der Talstraße sind mit Bezug auf die Klimarelevanz als nicht eindeutig zu betrachten.
Aufgrund der Bautätigkeiten und dem Einbau teilweise neuer Materialien entstehen beispielsweise unvermeidbare CO 2 - Emissionen. Eine Abmilderung erfolgt jedoch durch den Einsatz recycelter Materialien. Ebenso sind ein positiver Beitrag zur Reduzierung zukünftiger CO 2 - Emissionen durch die Erweiterung der Grünfläche und die Wasserdurchlässigkeit des Belages zu erwarten.
Insgesamt wird auf eine ressourcenschonende und umweltverträgliche Ausführung der Maßnahme geachtet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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213,7 kB
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