Entscheidungsvorlage - FB 23/0153/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beschließt die Durchführung der erforderlichen Sanierung und des Umbaus des Stichweges vor den Häusern Talstraße 9-25, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes 2023 ff.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Anlass:

Im September 2020 wurde auf den schlechten Zustand des Denkmals an der Talstraße 9-25 (Stich­straße) verwiesen. Der Stichweg, der die städtischen Wohnhäuser Talstraße 9-25 erschließt, ist eine Privatfläche und liegt im Eigentum des Fachbereichs 23. Die Straße soll im Rahmen der erforderlichen Sanierung auch baulich umgestaltet werden.

Des Weiteren wies die Regionetz darauf hin, dass eine Kanalsanierung unumgänglich ist. Dazu musste geprüft werden, ob die Straße aufgebrochen oder ob die Sanierung im Inlineverfahren durch­geführt werden kann. Außerdem meldete die gewoge an, in diesem Bereich Fern­wärme-Leitungen verlegen zu wollen.

 

Baubeschreibung:

Zusammen mit dem Umbau der öffentlichen Verkehrsflächen in der Talstraße durch den Fachbereich 61 wird auch die Verkehrsfläche des heutigen Stichweges verschmälert und die heute noch asphaltierten Flächen durch neue Oberflächen ersetzt. Die Arbeiten werden im Auftrag des FB 23 durch FB 61 ausgeführt. Der Stichweg wird niveaugleich ausgebaut und erhält ebenso wie die Zu­gänge zu den Häusern eine wasserdurchlässige Oberflächenbefestigung. In den Seitenbereichen ent­stehen zu­sätz­liche Grünflachen anstelle der heutigen befestigten Flächen.

 

Der an die bisherige Fahrbahn angrenzende Gehweg wird zurückgebaut und die vor­handene Grün­fläche bis zum Straßenrand verbreitert. Innerhalb der Grünfläche ist das Aufstellen von je 2 Ab­weisbügeln je Wohnhaus zur Befestigung abgestellter Fahrräder vorgesehen.

 

Der Stichweg verläuft rund 45 m auf gerader Strecke und mündet in einen Wendekreis, in dessen Mitte ein Denkmal in Form einer Stele aus Ziegelmauerwerk auf stufenförmigem Unterbau steht, welches von einem abstrahierten Vogelmotiv gekrönt wird. Der vor­handene Bordstein als Einfassung und zum Schutz des Denkmals bleibt erhalten.

 

Fernwärme:

Die Verlegung der Fernwärmeleitungen durch die gewoge wurde bereits vorgenommen.

 

Kanalsanierung:

Die Arbeiten im Inlineverfahren werden durch die Regionetz voraussichtlich ab der 47. KW 2022 aus­geführt, so dass die Straßenoberfläche weder bearbeitet noch geöffnet werden muss.

 

Instandsetzung des Denkmals:

Nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme wird die Instandsetzung des Denkmals durch die gewoge AG vor­genommen.

 

 

Beginn der Maßnahme:

Die Sanierungsmaßnahme beginnt voraussichtlich im zweiten Quartal 2023.

 

 

Kosten:

Aufgrund der aktuellen Kostensteigerungen betragen die Kosten der Sanierungsmaßnahme für die Stichstraße vor­aussichtlich 185.000,-€.

 

Da in dem aktuellen Haushaltjahr 2022 Finanzmittel in Höhe von 150.000,- € unter dem PSP-Element 5-011305-000-00100-300-3 „Sanierung Stichstraße Talstraße 9-25“ eingestellt wurden, bedeutet dies eine Kostenerhöhung um 35.000,-€.

Dieser Fehlbetrag wurde im Rahmen der Veränderungsnachweise für das Haushaltsjahr 2023 ange­meldet. Ein Deckungsvorschlag aus dem PSP-Element 5-011301-900-00100-100-3 „allg. Grunder­werb“ liegt vor.

 

Die Instandsetzung der Stele wird aktuell mit ca. 12.000,-€ kalkuliert und wird aus dem laufenden (städtischen) Instandsetzungsbudget der gewoge bezahlt.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

152.500*

152.500*

0

35.000

0

0

Ergebnis

0

0

0

35.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

-35.000

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

Die erforderlichen investiven Finanzmittel zur Durchführung der Baumaßnahme (ohne Stele) stehen mit 150.000,-€ beim PSP-Element 5-011305-000-00100-300-3 im Haushalts­plan 2022 zur Verfügung.

Aufgrund der aktuellen Preissteigerungen, werden jedoch im Rahmen der Veränderungs­nachweise Kostenerhöhungen von 35.000,-€ für das Haushalts­jahr 2023 nachgemeldet. Deckung für diese Mehrkosten werden aus dem PSP-Element 5-011301-900-00100-100-3 „allg. Grunder­werb“ geboten.

 

* Ansatz i. H. v. 150.000,- € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr i. H. v. 2.500,- €.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

x

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

 

Erläuterung zur Klimarelevanz

 

 

Die geplanten Maßnahmen zur Erneuerung der Talstraße sind mit Bezug auf die Klimarelevanz als nicht eindeutig zu betrachten.

 

Aufgrund der Bautätigkeiten und dem Einbau teilweise neuer Materialien entstehen beispielsweise unvermeidbare CO 2 - Emissionen. Eine Abmilderung erfolgt jedoch durch den Einsatz recycelter Materialien. Ebenso sind ein positiver Beitrag zur Reduzierung zukünftiger CO 2 - Emissionen durch die Erweiterung der Grünfläche und die Wasserdurchlässigkeit des Belages zu erwarten.

 

Insgesamt wird auf eine ressourcenschonende und umweltverträgliche Ausführung der Maßnahme geachtet.

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Anlagen

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