Kenntnisnahme - FB 61/0558/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Anlass

Mit dem in Anlage 1 beigefügten Antrag wünscht die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich, dass die Verwaltung weitere mögliche Standorte für Ladeeinrichtungen bzw. Ladesäulen für Elektrofahrzeuge im Stadtbezirk Aachen-Richterich im öffentlichen Raum prüft und errichtet. Darüber hinaus soll der Aufbau für eine öffentliche Nutzung durch mögliche Partner auf privaten Grundstücken geprüft werden.

 

Sachstandsbericht der Verwaltung

Im Rahmen des Projekts ALigN (Ausbau von Ladeinfrastruktur durch gezielte Netzunterstützung), welches vom Bund zu 100% gefördert wird, wurde im Sommer 2020 die erste öffentlich nutzbare Ladesäule in Aachen-Richterich auf dem Rathausplatz in Betrieb genommen. Diese wird zwischenzeitlich gut von den e-Mobilist*innen genutzt.

Aufgrund des o.g. Antrags haben die Fachverwaltung und das Bezirksamt Richterich gemeinsam einen Ansatz entwickelt, wie der Bezirk mit einem Planungshorizont für 2030, unter bestmöglicher Berücksichtigung der jeweiligen Parksituation bzw. des Parkdrucks, mit ausreichend Ladeinfrastruktur ausgestattet werden kann.

Folgende Sachverhalte sind in diesem Ansatz berücksichtigt worden:

  1. Die nationale und internationale Politik erhöht den Druck zum Umstieg auf die e-Mobilität erheblich, um die gesetzten Klimaschutzziele zu erreichen. So wurde zum einen seitens der EU das Verbrenner-Aus für 2035 beschlossen und zum anderen von der Bundesregierung das Ziel für 2030 formuliert, 15 Millionen E-Fahrzeuge zugelassen zu haben (ca. 1/3 des Bestandes) und 1 Millionen öffentlich nutzbare Ladepunkte aufgebaut zu haben.
  2. Der Verlängerungsantrag für das Projekt ALigN wurde im Sommer vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz genehmigt. Dadurch kann ein weiterer Ausbau der Ladeinfrastruktur in Aachen noch innerhalb des Projekts umgesetzt werden. Allerdings muss eine Abnahme der Ladesäulen bis Juni 2023 erfolgen. Nach Ende des Projekts wird die Stadt nach aktuellem Stand selber nicht mehr aktiv Ladeinfrastruktur aufbauen. Es können dann lediglich entsprechende Flächen möglichen Betreibern angeboten werden. Diese entscheiden nach der eigenen Erwartung bzgl. einer zukünftigen Auslastung der Ladeinfrastruktur und der entsprechenden Profitabilität.
  3. Im Projekt werden grundsätzlich nur noch in Ausnahmefällen Standorte mit weniger als drei Ladesäulen / sechs Ladepunkten umgesetzt, weil der Planungs- und Umsetzungsaufwand ansonsten nicht im Verhältnis steht. Der Zeitaufwand für den Aufbau reduziert sich deutlich und darüber hinaus auch die Kosten pro Ladepunkt. Auch in anderen Städten, wie z.B. Bremen, sind analoge Entwicklungen zu sehen. Der konzentrierte Aufbau von Ladeinfrastruktur erhöht zudem die Wahrscheinlichkeit für die e-Mobilist*innen auf Anhieb eine freien Ladepunkt vorzufinden und reduziert somit die Suche nach freien Ladepunkten.

Nachstehend werden die einzelnen Schritte dargestellt, die gemeinsam vom Bezirksamt Richterich und dem Projektteam ALigN zum weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur in Aachen-Richterich unternommen wurden bzw. noch umgesetzt werden.

  1. Als erstes wurden mehrere größere Parkplätze identifiziert, die eine gute Abdeckung des gesamten Bezirks ermöglichen.
  2. Nach einer ersten Begehung am 08. August 2022 wurden unter Berücksichtigung relevanter Planungskriterien (Parkstand-Länge, und -Ausrichtung, Bürgersteigbreiten und mögliche Konflikte bei Tiefbauarbeiten im Bereich von Baumkronen, Stromanschluss) vier mögliche Standorte für die weitere Planung ausgewählt, mit denen sich der Bezirk relativ gut abdecken lässt. Details zu diesen Standorten sind in den Anlagen 2-5 dargestellt:
    - Friedhof Horbach: 4 Ladepunkte
    - Grünenthaler Straße (vor dem Sportplatz): 10 Ladepunkte
    - südlicher Bereich der Schloss-Schönau-Str.: 8 Ladepunkte
    - Parkplatz Schönauer Friede: 8 Ladepunkte
  3. Mit diesen zusätzlichen vier Standorten soll der Bezirk Aachen-Richterich mit einem Zeithorizont für 2030 zukunftsgerecht für die e-Mobilität ausgestattet und in Bezug auf den Prozess zur Standortfindung eine Blaupause für die weiteren Bezirke der Stadt Aachen geschaffen werden.
  4. Nach weiteren Abstimmungen mit mehreren Fachdienststellen wurde am 24. Oktober 2022 ein Besichtigungstermin unter Teilnahme von der Firma compleo (Generalunternehmung, die mit dem Aufbau der Ladeinfrastruktur im Projekt ALigN betraut ist), Bezirksamt, Projektteam ALigN und zeitweiliger Beteiligung vom Umweltamt und der Regionetz durchgeführt.
  5. Die entsprechenden Begehungsprotokolle wurden am 11. November 2022 vom Projektteam freigegeben und sind die Grundlage für die zurzeit laufenden Genehmigungsverfahren. 

6. Nach Vorlage der diversen Genehmigungen können die Kostenkalkulationen bzw. Angebote durch die Firma compleo erstellt werden. Anschließend erfolgt die Beauftragung des Aufbaus durch das Projektteam. 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

X

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

 

Der Aufbau von Ladeinfrastruktur hat insofern einen positiven Effekt auf den Klimaschutz, weil dieser eine der Voraussetzungen für den Umstieg der Autofahrer auf die E-Mobilität ist. Eine Quantifizierung dieses Effekts ist jedoch nicht möglich.   

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Anlagen

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