Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 18/0011/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan 2005 des Aachener Stadtbetriebes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
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Kenntnisnahme
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01.12.2004
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Geplant
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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08.12.2004
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den Wirtschaftsplan
2005 festzustellen.
Der Rat der
Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses des Aachener
Stadtbetriebes den Wirtschaftsplan 2005 des Aachener Stadtbetriebes fest.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die ab dem 01.01.2003 gebildete
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb nimmt die Durchführung
und Gewährleistung der Aufgaben in den Bereichen Abfallwirtschaft,
Friedhofswesen, Krematorium, Grün- und Freiflächenpflege (inkl. Sportanlagen
und Spielplätze), Straßenreinigung und gebührenpflichtiger Winterdienst sowie
den Hilfs- und Nebenbetrieben wahr.
Der zu beschließende Wirtschaftsplan
stellt die nach den Prinzipien kaufmännischer Sorgfalt aufgestellte Prognose
des Jahresergebnisses (Erfolgsplan) für das Wirtschaftsjahr 2005 dar. Er
besteht aus dem Erfolgsplan (Anlage 1), dem Vermögensplan (Anlage 2 und 2.a),
dem Stellenplan (Anlage 3) sowie dem Finanzplan für die Jahre 2005-2009 (Anlage
4). Der Wirtschaftsplan wird mit seinen Anlagen als Gesamtplan für alle
Aufgabenbereiche des Aachener Stadtbetriebes aufgestellt.
1.
ERFOLGSPLAN
Der Erfolgsplan
entspricht dem Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem
Gesamtkostenverfahren laut Handelsgesetzbuch und Eigenbetriebsverordnung,
erweitert um die Information der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. Das
Einnahme- und Ausgabevolumen wurde den Aufgabenbereichen des Aachener
Stadtbetriebes zugeordnet.
A. ERTRÄGE
- Zuschuss aus
gebührenrelevanten Leistungen
Die Einnahmen aus den
Gebührenhaushalten werden im städtischen Haushalt verbucht. Im Wirtschaftsjahr
2005 erhält der E 18 eine pauschale Abgeltung für die von ihm erbrachten
Leistungen auf Basis der im jeweiligen Wirtschaftsplan dargestellten Planwerte,
denen die Ermittlung der Kosten für die operativen Tätigkeiten zugrunde liegen.
Der von der Stadt Aachen geleistete Zuschuss wird beim E 18 ertragswirksam
erfasst. Der Zuschuss stellt beim E 18 einen Ersatz für die nicht bei ihm
sondern bei der Stadt Aachen erfaßten Gebühreneinnahmen dar.
Der Zuschussbedarf der
gebührenrelevanten Betriebssparten beträgt insgesamt 44.324.339 € und liegt
somit insgesamt 2.840.961 € niedriger als im Vorjahr. Hieraus folgt die
Möglichkeit einer Reduzierung der Abfallbeseitigungsgebühren bzw. die
Stabilität der Straßenreinigungsgebühren.
- Zuschuss
städtischer Haushalt
Im Bereich der
freiwilligen Leistungen erhält der Aachener Stadtbetrieb einen Zuschuss aus dem
städtischen Haushalt. Verteilt auf die Betriebssparten Stadtgrün mit 7.946.767
€ und Hilfsbetriebe mit 2.901.921 € ergibt sich für das Wirtschaftsjahr 2005
ein Gesamtbedarf von 10.848.688 €.
Die Erhöhung im
Vergleich zum Vorjahr resultiert zum Einen aus den absehbaren Mehrkosten des
Kapitalaufwandes (Abschreibung und Verzinsung), welche im städtischen Haushalt
nie angesetzt wurden, aufgrund der handelsrechtlichen Vorschriften im
Wirtschaftsplan jedoch berücksichtigt werden müssen. Zum Anderen entstehen
durch die geplante Einführung eines ERP-Systems (SAP Waste&Recycling /
enwis) zusätzliche Kosten, welche sich durch die konsequente Nutzung möglicher
Synergiepotentiale in den Folgejahren armotisieren sollen.
- Erlöse aus
Leistungen für die Stadt Aachen
|
Betrag |
Bemerkung |
Abfallwirtschaft |
10.814,00
€ |
Mitbenutzung der
Abfallbeseitigungsanlagen durch andere Dienststellen. |
Friedhof |
10.800,00
€ |
Einnahmen aus Grabanlagen und
Grabbepflanzungen der Stiftungsgräber; Kostenerstattung vom U.A.
„Nachlass Honderich“ für Aufwertungsarbeiten auf dem Friedhof Hüls |
Stadtgrün |
950.000,00
€ |
gärtnerische Jahrespflege an
städtischen Objekten; Dekorationen, Blumen, Gebinde,
Kränze; Unterhaltung der Grünanlagen im
Tierpark; Unterhaltung des
Straßenbegleitgrüns und Erhaltung des Baumbestandes an Straßen |
Straßenreinigung/
geb.pfl. WD |
80.390,00
€ |
Kostenersätze (z.B. Winzerfest,
Kultursommer, etc.); Sonderreinigung / Winterdienst
andere Dienststellen; Arbeiten und Leistungen für andere
Dienststellen |
Hilfsbetriebe |
219.000,00
€ |
Gestellung Fahrzeuge + Geräte,
Betriebsstoffe, Arbeiten und Leistungen |
- Erträge aus
Zuschüssen Dritter
Nach derzeitigem
Planungsstand wird der E 18 keine Einnahme aus Zuschüssen erhalten.
- Erlöse aus
Drittgeschäft
|
Betrag |
Bemerkung |
Abfallwirtschaft |
684.930,00
€ |
Erstattung von privaten
Unternehmen; Erlöse aus dem Verkauf von
Kompostern und dgl.; Verkaufserlöse Altpapier und
Entgelt-Tonnen; Schadenersatzleistungen; Ersatz für Abfallgefäße; Zwangsgelder; Mitbenutzung der Deponie
Herzogenrath; Verkaufserlöse für die Abgabe von
Strom; |
Friedhofswesen |
69.000,00
€ |
Erlöse durch den Verkauf von GWG und Grabsteinen; Mieten; Ersatz der
Unterhaltungskosten jüdische Friedhöfe |
Stadtgrün |
59.900,00
€ |
Erlöse aus
der Gestellung von Arbeitsgeräten und Leistungen; Erlöse für
Dekorationen; Erlöse
durch den Verkauf von GWG, Mulch und Kompost; Ersatz für
Schäden und Überzahlungen; Ersatz von
Strom- und Wasserkosten; |
Straßenreinigung
/ geb.pfl. WD |
14.800,00
€ |
Versicherungsleistungen; Kostenersätze |
Hilfsbetriebe |
11.000,00
€ |
Abgabe von
Betriebsstoffen an Dritte; Erstattung
von Schätzkosten; sonstige
Leistungen für Dritte und andere Eigenbetriebe; |
B. AUSGABEN
- Materialaufwand
Diese Position
beinhaltet im Wesentlichen die zur Leistungserbringung notwendigen Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffe sowie die bezogenen Fremdleistungen (z.B. Gebühren des ZEW,
Abfallsammlung und –transport durch Braun Umweltdienste, gärtnerische
Unternehmerpflege). Im Vergleich zum Vorjahr sinken die geplanten Ausgaben in
diesem Bereich erheblich, was überwiegend auf die reduzierten Entgelte des ZEW
zurückzuführen ist. Da die endgültigen Gebühren 2005 des ZEW erst Mitte
Dezember beschlossen werden, sind eventuelle Mehr- oder Minderkosten in diesem
Bereich noch möglich.
- Personalaufwand
Die im Stellenplan
aufgeführten Positionen werden mit den hier veranschlagten Mitteln gedeckt. Im
Vergleich zum Vorjahr konnte der Ansatz um 1.767.526 € gesenkt werden,
was auf die konsequente Einhaltung der Wiederbesetzungssperren sowie der
Umsetzung der Logistikuntersuchung und damit verbundenen Personaleinsparungen
in der Abfallwirtschaft zurückzuführen ist. Der vom E 18 geforderte
Konsolidierungsbeitrag kann demnach mehr als deutlich erfüllt werden. Dem
Aachener Stadtbetrieb zugewiesene Beamte werden weiterhin im Stellenplan der
Stadt Aachen geführt und aus dem Sammelnachweis 1 des Kernhaushaltes bezahlt,
jedoch durch den Stadtbetrieb vollständig erstattet.
- Kapitalaufwand
Im Erfolgsplan werden
die handelsrechtlichen Abschreibungen und Zinsen veranschlagt. Bei den
Gebührenbedarfsberechnungen können jedoch weiterhin die rechtlich zulässigen,
höheren kalkulatorischen Kosten angesetzt werden. Die durch die Differenz
zwischen kalkulatorischen und handelsrechtlichen Ansätzen bedingten
Mehreinnahmen verbleiben bei der Stadt, da diese die Gebühren und somit auch
den höheren Ansatz vereinnahmt. Aufgrund einer engen Zusammenarbeit mit der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA konnten die auf aktuellem Handelsrecht
beruhenden Abschreibungssätze sowohl für den gebührenrelevanten als auch den
freiwilligen Bereich ermittelt und im Wirtschaftsplan angesetzt werden. Die
handelsrechtlichen Zinsen ermitteln sich aus dem Fremdkapital, welches von der
Stadtverwaltung dem Stadtbetrieb zugeordnet wird. Mit der Stadtkämmerei wurden
hier folgende Modalitäten vereinbart:
Tilgungssatz 3,00%; Zinssatz 5,03%;
Zinsfestschreibung bis zum 31.12.2017 beginnend mit dem 01.01.2003;
Fälligkeiten nachträglich zum 30.06. und 30.12. eines jeden Jahres bei
sofortiger Abschreibung der Tilgung; Möglichkeit von Sondertilgungen jeweils zu
den zuvor genannten Fälligkeiten mit einem Mindestbetrag von 100.000 €.
Da diese Ansätze in den
Vorjahren aufgrund fehlender Berechnungsgrundlagen nicht in den Wirtschaftsplan
eingeflossen sind, ergibt sich ein sachgerechter Mehraufwand.
- sonstige
betriebliche Aufwendungen, außerordentliche Aufwendungen, Steuern
Hierunter fallen die
Aufwendungen zur Bewirtschaftung, Unterhaltung und Aufrechterhaltung des
Betriebes, seiner Anlagen und Vermögenswerte. Ebenso werden mit dem Ansatz die
bezogenen Leistungen von der Stadt Aachen (z.B. Lohnabrechnung, Kasse,
Verwaltungskostenbeitrag) bezahlt.
C. INNERBETRIEBLICHE
LEISTUNGSVERRECHNUNG
Die innerbetriebliche
Leistungsverrechnung gibt Auskunft darüber, welche leistungsmäßigen Beziehungen
zwischen den einzelnen Betriebssparten innerhalb des Aachener Stadtbetriebes
bestehen. Durch die unterjährige Erfassung und Dokumentation von
Stundenaufschreibungen, Materialverbräuchen und direkten Kostenzuordnungen
werden die tatsächlichen Leistungsbeziehungen wertmäßig abgebildet. Hierdurch
wird eine aktuelle und verursachungsgerechte Aufteilung erreicht, die eine
umfassende Transparenz bietet.
D. JAHRESERGEBNIS
Insgesamt schließt der
Erfolgsplan mit einem Ergebnis von 0,00 € ab. Der Gesamt-Zuschussbedarf konnte
im Vergleich zum Vorjahr gesenkt werden.
Im Wirtschaftsjahr 2005
besteht das Ziel, effizient und wirtschaftlich zu arbeiten, um den angestrebten
Konsolidierungsbeitrag zu erreichen.
Zur Gewährleistung der
Flexibilität sollen die Ansätze des Erfolgsplans für gegenseitig deckungsfähig
erklärt werden.
2.
VERMÖGENSPLAN
Im Vermögensplan sind
die geplanten Investitionen der kommenden fünf Jahre getrennt nach
Betriebssparten aufgeführt. Der Ansatz aller Investitionen ist aus Sicht des
Aachener Stadtbetriebs zur Weiterführung der übertragenen Aufgaben notwendig.
Durch bisher nicht durchgeführte Ersatz- bzw. Erweiterungsinvestitionen ist in
der Vergangenheit ein erheblicher Investitionsstau entstanden, welcher zu
erhöhten Reparaturkosten und kürzeren Wartungsintervallen geführt hat.
Vom Rat der Stadt
Aachen beschlossene Ansätze, welche aufgrund wirtschaftlichen
Verantwortungsbewußtseins noch nicht verausgabt wurden, werden nach § 16 Abs.4
S.1 EigVO in die Folgejahre übertragen.
Durch die geplanten
Maßnahmen wie z.B. Beschaffungen von Multifunktionsgeräten, Optimierung der
Einsatzlogistik beläuft sich der Planansatz für das aktuelle Wirtschaftsjahr
auf 4.649.320 €. Der größte Einzelposten „Abfallbehälter nach EU-Norm“ schlägt
alleine mit 1.610.000 € zu Buche. Mit Rücksicht auf die prekäre Finanzlage der
Stadt Aachen wurde der Investitionsstau sorgfältig geprüft, so dass hier nur
die absolut notwendigen Beschaffungen zur Aufrechterhaltung bzw.
Weiterentwicklung der zugewiesenen
Aufgaben sowie der Einhaltung rechtlicher Vorschriften abgebildet sind.
Eine Aufstellung aller
einzelnen benötigten Gegenstände ist der Anlage 2.a) zum Vermögensplan zu
entnehmen. Zur Gewährleistung der Flexibilität sollen die Ansätze des
Vermögensplans für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.
3. STELLENPLAN
Der Stellenplan wurde
vorbehaltlich den Anforderungen des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt
Aachen aufgestellt.
Arbeiter und
Angestellte
Die Verschiebungen
innerhalb der Lohngruppen der Angestellten ergeben sich aufgrund
tarifrechtlicher Bestimmungen.
Auszubildende
In 2005 werden 17
Auszubildende ihren Beruf im Aachener Stadtbetrieb erlernen.
Beamte
Diese Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter werden im Stellenplan der Stadt Aachen geführt und hier
nachrichtlich genannt.
4. FINANZPLAN 2005-2009
Der Finanzplan weist die geplanten Investitionen der nächsten fünf Jahre aus und gibt Auskunft über Mittelherkunft und Mittelverwendung. Aufgrund der Haushaltslage in den vergangenen Jahren hat sich ein Investitionsstau gebildet, der zu einem teilweise veralteten und unwirtschaftlichen Anlagevermögen geführt hat. Um mittelfristig Kosten einzusparen wurde für 2005 eine Investitionsvolumen von 4.694.320 € eingeplant. Dieses Volumen soll sich aus Abschreibungen und Darlehen finanzieren. Bei einer angenommenen Tilgung von 3% p.a. sind bei allen geplanten Investitionen der Folgejahre ab 2008 keine Darlehensaufnahmen mehr notwendig, da die Refinanzierung des Kapitals vollständig durch die Abschreibungen gesichert ist. Durch Sondertilgungen könnten ab 2008 Schulden aus den Vorjahren mittelfristig abgebaut werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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409,2 kB
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