Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 18/0011/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den Wirtschaftsplan 2005 festzustellen.

 

Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebes den Wirtschaftsplan 2005 des Aachener Stadtbetriebes fest.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die ab dem 01.01.2003 gebildete eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb nimmt die Durchführung und Gewährleistung der Aufgaben in den Bereichen Abfallwirtschaft, Friedhofswesen, Krematorium, Grün- und Freiflächenpflege (inkl. Sportanlagen und Spielplätze), Straßenreinigung und gebührenpflichtiger Winterdienst sowie den Hilfs- und Nebenbetrieben wahr.

 

Der zu beschließende Wirtschaftsplan stellt die nach den Prinzipien kaufmännischer Sorgfalt aufgestellte Prognose des Jahresergebnisses (Erfolgsplan) für das Wirtschaftsjahr 2005 dar. Er besteht aus dem Erfolgsplan (Anlage 1), dem Vermögensplan (Anlage 2 und 2.a), dem Stellenplan (Anlage 3) sowie dem Finanzplan für die Jahre 2005-2009 (Anlage 4). Der Wirtschaftsplan wird mit seinen Anlagen als Gesamtplan für alle Aufgabenbereiche des Aachener Stadtbetriebes aufgestellt.

 

1. ERFOLGSPLAN

 

 

Der Erfolgsplan entspricht dem Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren laut Handelsgesetzbuch und Eigenbetriebsverordnung, erweitert um die Information der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. Das Einnahme- und Ausgabevolumen wurde den Aufgabenbereichen des Aachener Stadtbetriebes zugeordnet.

 

A. ERTRÄGE

                                   

- Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen

Die Einnahmen aus den Gebührenhaushalten werden im städtischen Haushalt verbucht. Im Wirtschaftsjahr 2005 erhält der E 18 eine pauschale Abgeltung für die von ihm erbrachten Leistungen auf Basis der im jeweiligen Wirtschaftsplan dargestellten Planwerte, denen die Ermittlung der Kosten für die operativen Tätigkeiten zugrunde liegen. Der von der Stadt Aachen geleistete Zuschuss wird beim E 18 ertragswirksam erfasst. Der Zuschuss stellt beim E 18 einen Ersatz für die nicht bei ihm sondern bei der Stadt Aachen erfaßten Gebühreneinnahmen dar.

Der Zuschussbedarf der gebührenrelevanten Betriebssparten beträgt insgesamt 44.324.339 € und liegt somit insgesamt 2.840.961 € niedriger als im Vorjahr. Hieraus folgt die Möglichkeit einer Reduzierung der Abfallbeseitigungsgebühren bzw. die Stabilität der Straßenreinigungsgebühren.

           

- Zuschuss städtischer Haushalt

Im Bereich der freiwilligen Leistungen erhält der Aachener Stadtbetrieb einen Zuschuss aus dem städtischen Haushalt. Verteilt auf die Betriebssparten Stadtgrün mit 7.946.767 € und Hilfsbetriebe mit 2.901.921 € ergibt sich für das Wirtschaftsjahr 2005 ein Gesamtbedarf von 10.848.688 €. 

Die Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr resultiert zum Einen aus den absehbaren Mehrkosten des Kapitalaufwandes (Abschreibung und Verzinsung), welche im städtischen Haushalt nie angesetzt wurden, aufgrund der handelsrechtlichen Vorschriften im Wirtschaftsplan jedoch berücksichtigt werden müssen. Zum Anderen entstehen durch die geplante Einführung eines ERP-Systems (SAP Waste&Recycling / enwis) zusätzliche Kosten, welche sich durch die konsequente Nutzung möglicher Synergiepotentiale in den Folgejahren armotisieren sollen.

 

 

- Erlöse aus Leistungen für die Stadt Aachen            

                                                           

 

Betrag

Bemerkung

Abfallwirtschaft

10.814,00 €

Mitbenutzung der Abfallbeseitigungsanlagen durch andere Dienststellen.

Friedhof

10.800,00 €

Einnahmen aus Grabanlagen und Grabbepflanzungen der Stiftungsgräber;

Kostenerstattung vom U.A. „Nachlass Honderich“ für Aufwertungsarbeiten auf dem Friedhof Hüls

Stadtgrün

950.000,00 €

gärtnerische Jahrespflege an städtischen Objekten;

Dekorationen, Blumen, Gebinde, Kränze;

Unterhaltung der Grünanlagen im Tierpark;

Unterhaltung des Straßenbegleitgrüns und Erhaltung des

Baumbestandes an Straßen

Straßenreinigung/ geb.pfl. WD

80.390,00 €

Kostenersätze (z.B. Winzerfest, Kultursommer, etc.);

Sonderreinigung / Winterdienst andere Dienststellen;

Arbeiten und Leistungen für andere Dienststellen

Hilfsbetriebe

219.000,00 €

Gestellung Fahrzeuge + Geräte, Betriebsstoffe, Arbeiten und Leistungen

 

                       

           

 

- Erträge aus Zuschüssen Dritter

           

Nach derzeitigem Planungsstand wird der E 18 keine Einnahme aus Zuschüssen erhalten.

           

 

- Erlöse aus Drittgeschäft

 

 

Betrag

Bemerkung

Abfallwirtschaft

684.930,00 €

Erstattung von privaten Unternehmen;

Erlöse aus dem Verkauf von Kompostern und dgl.;

Verkaufserlöse Altpapier und Entgelt-Tonnen;

Schadenersatzleistungen;

Ersatz für Abfallgefäße;

Zwangsgelder;

Mitbenutzung der Deponie Herzogenrath;

Verkaufserlöse für die Abgabe von Strom;

Friedhofswesen

69.000,00 €

Erlöse durch den Verkauf von GWG und Grabsteinen;

Mieten;

Ersatz der Unterhaltungskosten jüdische Friedhöfe

Stadtgrün

59.900,00 €

Erlöse aus der Gestellung von Arbeitsgeräten und Leistungen;

Erlöse für Dekorationen;

Erlöse durch den Verkauf von GWG, Mulch und Kompost;

Ersatz für Schäden und Überzahlungen;

Ersatz von Strom- und Wasserkosten;

Straßenreinigung / geb.pfl. WD

14.800,00 €

Versicherungsleistungen;

Kostenersätze

Hilfsbetriebe

11.000,00 €

Abgabe von Betriebsstoffen an Dritte;

Erstattung von Schätzkosten;

sonstige Leistungen für Dritte und andere Eigenbetriebe;

 

B. AUSGABEN

- Materialaufwand


Diese Position beinhaltet im Wesentlichen die zur Leistungserbringung notwendigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die bezogenen Fremdleistungen (z.B. Gebühren des ZEW, Abfallsammlung und –transport durch Braun Umweltdienste, gärtnerische Unternehmerpflege). Im Vergleich zum Vorjahr sinken die geplanten Ausgaben in diesem Bereich erheblich, was überwiegend auf die reduzierten Entgelte des ZEW zurückzuführen ist. Da die endgültigen Gebühren 2005 des ZEW erst Mitte Dezember beschlossen werden, sind eventuelle Mehr- oder Minderkosten in diesem Bereich noch möglich.

 

- Personalaufwand

Die im Stellenplan aufgeführten Positionen werden mit den hier veranschlagten Mitteln gedeckt. Im Vergleich zum Vorjahr konnte der Ansatz um 1.767.526 € gesenkt werden, was auf die konsequente Einhaltung der Wiederbesetzungssperren sowie der Umsetzung der Logistikuntersuchung und damit verbundenen Personaleinsparungen in der Abfallwirtschaft zurückzuführen ist. Der vom E 18 geforderte Konsolidierungsbeitrag kann demnach mehr als deutlich erfüllt werden. Dem Aachener Stadtbetrieb zugewiesene Beamte werden weiterhin im Stellenplan der Stadt Aachen geführt und aus dem Sammelnachweis 1 des Kernhaushaltes bezahlt, jedoch durch den Stadtbetrieb vollständig erstattet.

- Kapitalaufwand

Im Erfolgsplan werden die handelsrechtlichen Abschreibungen und Zinsen veranschlagt. Bei den Gebührenbedarfsberechnungen können jedoch weiterhin die rechtlich zulässigen, höheren kalkulatorischen Kosten angesetzt werden. Die durch die Differenz zwischen kalkulatorischen und handelsrechtlichen Ansätzen bedingten Mehreinnahmen verbleiben bei der Stadt, da diese die Gebühren und somit auch den höheren Ansatz vereinnahmt. Aufgrund einer engen Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA konnten die auf aktuellem Handelsrecht beruhenden Abschreibungssätze sowohl für den gebührenrelevanten als auch den freiwilligen Bereich ermittelt und im Wirtschaftsplan angesetzt werden. Die handelsrechtlichen Zinsen ermitteln sich aus dem Fremdkapital, welches von der Stadtverwaltung dem Stadtbetrieb zugeordnet wird. Mit der Stadtkämmerei wurden hier folgende Modalitäten vereinbart:

Tilgungssatz  3,00%; Zinssatz 5,03%; Zinsfestschreibung bis zum 31.12.2017 beginnend mit dem 01.01.2003; Fälligkeiten nachträglich zum 30.06. und 30.12. eines jeden Jahres bei sofortiger Abschreibung der Tilgung; Möglichkeit von Sondertilgungen jeweils zu den zuvor genannten Fälligkeiten mit einem Mindestbetrag von 100.000 €.

Da diese Ansätze in den Vorjahren aufgrund fehlender Berechnungsgrundlagen nicht in den Wirtschaftsplan eingeflossen sind, ergibt sich ein sachgerechter Mehraufwand.

 

- sonstige betriebliche Aufwendungen, außerordentliche Aufwendungen, Steuern

Hierunter fallen die Aufwendungen zur Bewirtschaftung, Unterhaltung und Aufrechterhaltung des Betriebes, seiner Anlagen und Vermögenswerte. Ebenso werden mit dem Ansatz die bezogenen Leistungen von der Stadt Aachen (z.B. Lohnabrechnung, Kasse, Verwaltungskostenbeitrag) bezahlt.

 

C. INNERBETRIEBLICHE LEISTUNGSVERRECHNUNG

 

Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung gibt Auskunft darüber, welche leistungsmäßigen Beziehungen zwischen den einzelnen Betriebssparten innerhalb des Aachener Stadtbetriebes bestehen. Durch die unterjährige Erfassung und Dokumentation von Stundenaufschreibungen, Materialverbräuchen und direkten Kostenzuordnungen werden die tatsächlichen Leistungsbeziehungen wertmäßig abgebildet. Hierdurch wird eine aktuelle und verursachungsgerechte Aufteilung erreicht, die eine umfassende Transparenz bietet. 

 

D. JAHRESERGEBNIS

 

Insgesamt schließt der Erfolgsplan mit einem Ergebnis von 0,00 € ab. Der Gesamt-Zuschussbedarf konnte im Vergleich zum Vorjahr gesenkt werden.  Im Wirtschaftsjahr  2005 besteht das Ziel, effizient und wirtschaftlich zu arbeiten, um den angestrebten Konsolidierungsbeitrag zu erreichen.

Zur Gewährleistung der Flexibilität sollen die Ansätze des Erfolgsplans für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.  

           

 

2. VERMÖGENSPLAN

 

Im Vermögensplan sind die geplanten Investitionen der kommenden fünf Jahre getrennt nach Betriebssparten aufgeführt. Der Ansatz aller Investitionen ist aus Sicht des Aachener Stadtbetriebs zur Weiterführung der übertragenen Aufgaben notwendig. Durch bisher nicht durchgeführte Ersatz- bzw. Erweiterungsinvestitionen ist in der Vergangenheit ein erheblicher Investitionsstau entstanden, welcher zu erhöhten Reparaturkosten und kürzeren Wartungsintervallen geführt hat.

Vom Rat der Stadt Aachen beschlossene Ansätze, welche aufgrund wirtschaftlichen Verantwortungsbewußtseins noch nicht verausgabt wurden, werden nach § 16 Abs.4 S.1 EigVO in die Folgejahre übertragen.

Durch die geplanten Maßnahmen wie z.B. Beschaffungen von Multifunktionsgeräten, Optimierung der Einsatzlogistik beläuft sich der Planansatz für das aktuelle Wirtschaftsjahr auf 4.649.320 €. Der größte Einzelposten „Abfallbehälter nach EU-Norm“ schlägt alleine mit 1.610.000 € zu Buche. Mit Rücksicht auf die prekäre Finanzlage der Stadt Aachen wurde der Investitionsstau sorgfältig geprüft, so dass hier nur die absolut notwendigen Beschaffungen zur Aufrechterhaltung bzw. Weiterentwicklung der zugewiesenen  Aufgaben sowie der Einhaltung rechtlicher Vorschriften abgebildet sind.

Eine Aufstellung aller einzelnen benötigten Gegenstände ist der Anlage 2.a) zum Vermögensplan zu entnehmen. Zur Gewährleistung der Flexibilität sollen die Ansätze des Vermögensplans für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.  

 

3. STELLENPLAN

 

Der Stellenplan wurde vorbehaltlich den Anforderungen des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Aachen aufgestellt.

 

Arbeiter und Angestellte

Die Verschiebungen innerhalb der Lohngruppen der Angestellten ergeben sich aufgrund tarifrechtlicher Bestimmungen.

 

Auszubildende

In 2005 werden 17 Auszubildende ihren Beruf im Aachener Stadtbetrieb erlernen.

 

Beamte

Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Stellenplan der Stadt Aachen geführt und hier nachrichtlich genannt.

 

4. FINANZPLAN 2005-2009

 

Der Finanzplan weist die geplanten Investitionen der nächsten fünf Jahre aus und gibt Auskunft über Mittelherkunft und Mittelverwendung. Aufgrund der Haushaltslage in den vergangenen Jahren hat sich ein Investitionsstau gebildet, der zu einem teilweise veralteten und unwirtschaftlichen Anlagevermögen geführt hat. Um mittelfristig Kosten einzusparen wurde für 2005 eine Investitionsvolumen von 4.694.320 € eingeplant. Dieses Volumen soll sich aus Abschreibungen und Darlehen finanzieren. Bei einer angenommenen Tilgung von 3% p.a. sind bei allen geplanten Investitionen der Folgejahre ab 2008 keine Darlehensaufnahmen mehr notwendig, da die Refinanzierung des Kapitals vollständig durch die Abschreibungen gesichert ist. Durch Sondertilgungen könnten ab 2008 Schulden aus den Vorjahren mittelfristig abgebaut werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

s. Anlage

 

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Anlagen

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