Entscheidungsvorlage - FB 20/0140/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Gremienbesetzung AVV GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 20/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
|
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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23.11.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss entsendet als Nachfolger für Herrn Heiko Hansen von der ASEAG Herrn Joachim Adler als stellvertretendes Aufsichtsratsmitglied für Herrn Michael Carmincke in den AR der AVV GmbH gem. § 113 GO NRW i.V.m. § 21 Abs. 1 und 2 des Gesellschaftsvertrags der Aachener Verkehrsverbund GmbH und § 6 Abs. 2 Ziff. 2 der Satzung für den Zweckverband Aachener Verkehrsverbund.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gem. § 21 Abs. 1 S. 2 bestellt der AVV Zweckverband für die Stadt Aachen als Verbandsmitglied des AVV drei stimmberechtigte Mitglieder für den Aufsichtsrat der AVV GmbH und auf Wunsch ein weiteres stimmberechtigtes Mitglied, das nicht der Verwaltung oder der Vertretungskörperschaft der Stadt Aachen angehört und über besondere Fachkunde auf dem Gebiet des ÖPNV verfügt.
Dies sind bislang für die Stadt Aachen der Vorstand der ASEAG, Herr Carmincke, und Herr Hansen als sein Stellvertreter.
Die ASEAG bittet um einen Wechsel bei der Entsendung des stellvertretenden AR-Mitglieds. Als Grund für den Wechselwunsch führt die ASEAG u.a. an, dass die Bedeutung von tariflichen und finanziellen Themen als Fachthema erheblich zugenommen hat und beantragt daher, dem Zweckverband AVV Herrn Joachim Adler, Bereichsleiter Finanzen und Vertrieb, als Stellvertreter für Herrn Carmincke zu benennen.
Der AVV Zweckverband gibt auf Antrag der Zweckverbandsmitglieder eine entsprechende Empfehlung an den Aufsichtsrat der AVV GmbH, damit die ASEAG in Zukunft durch den Vorstand, Herrn Michael Carmincke, sowie seinen Stellvertreter, Herrn Joachim Adler, im Aufsichtsrat der AVV GmbH vertreten sein wird.
Die Beschlussfassung ist dringend, da die nächste Zweckverbandssitzung bereits am 30.11. im Nachgang zur Aufsichtsratssitzung der AVV GmbH stattfindet. Der Beschluss im HA bzw. in der Zweckverbandsversammlung entfaltet somit seine Wirkung frühestens zur übernächsten Aufsichtsratssitzung der AVV GmbH.
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der entsprechenden Umsetzung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |