Kenntnisnahme - FB 45/0298/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Betreuungs- und Kernzeiten in Kindertagesstätten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/210
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kinder- und Jugendausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
06.12.2022
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage
Der Fachkräftemangel in den Kindertagesstätten ist offensichtlich und wurde erst kürzlich durch die Bertelsmann Studie evaluiert und veröffentlicht. Neben den tatsächlich vakanten Stellen kommen zusätzliche Faktoren - wie kurz- und langfristige krankheitsbedingte Ausfälle, Beschäftigungsverbote während der Schwangerschaft und Elternzeiten, Fortbildungen und nicht zuletzt tariflich festgelegte Verfügungszeiten und Regenerationstage – hinzu.
Durch diese sehr angespannte Personalsituation sind Kindertagesstätten laufend herausgefordert, die Organisation des Betriebs unter Berücksichtigungen von Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch der eigenen Beschäftigten sicherzustellen und gleichzeitig Bildung, Betreuung und Erziehung zu gewährleisten, ein Balanceakt, der immer mehr zu Überforderung und Überlastung führt. Das Berufsfeld verliert erkennbar an Attraktivität.
Durch den Austausch mit den Vertretern freier Träger, die einen großen Anteil in der KiTa-Landschaft in Aachen abdecken – AWO, pro futura, Lebenshilfe und Caritas Lebenswelten - kann festgestellt werden, dass diese Konstellation von sämtlichen Trägern in fast allen Tageseinrichtungen für Kinder in Aachen beobachtet werden kann.
Erläuterung
Der Personalmangel in den Kindertagesstätten sorgt immer mehr für Einschränkungen in den Betreuungsmöglichkeiten für Aachener Kinder.
Das Reduzieren von (personalintensiven) Aktionen als erste Maßnahme – wie Ausflügen, Feste und Feiern, Elternveranstaltungen usw. - erhöht zwar den Personalschlüssel im Gruppendienst, trägt jedoch nicht zur Arbeitszufriedenheit der Mitarbeitenden bei und sorgt für zusätzliche Kritik seitens der Familien.
Darüber hinaus müssen zudem wegen fehlender pädagogischer Mitarbeiter*innen Betreuungszeiten tageweise oder auch längerfristig eingeschränkt werden. Das Personal steht für die gesamte Öffnungszeit der Einrichtung nicht zur Verfügung, und Kinder müssen früher abgeholt werden.
Wenn eine Reduzierung der Betreuungszeit nicht ausreicht, können Eltern ihre Kinder gar nicht in der Einrichtung lassen, sondern müssen sie anderweitig oder selber betreuen. Gem. § 47 SGB VIII ist bei einer Unterschreitung von 80% des durch das KiBiz festgelegten Personalschlüssels der Träger von Kindertagesstätten aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen und diese dem LVR zu melden.
Viele Sorgeberechtigte beklagen, dass Familie und Beruf kaum mehr vereinbar sind, wenn die Betreuung in den Kindertagesstätten nicht sichergestellt werden kann; Familien sorgen sich um ihre wirtschaftliche Sicherheit.
Der Druck auf die Beschäftigten erhöht sich, wenn Eltern zusätzlich die Qualität der Arbeit mit ihren Kindern anzweifeln, „gute Bildungsarbeit“ und besondere Aktionen einfordern.
Die Mitarbeiter*innen werden ihrer Aufgabe und ihrem eigenen Anspruch nicht mehr gerecht, den Bildungsauftrag von Kindertagesstätten methodisch und spielerisch in einer liebevoll anregenden Umgebung umsetzen zu können; sie fühlen sich nicht mehr wirksam. Das führt insgesamt zu einer großen Arbeitsunzufriedenheit und Überlastung; Konsequenzen wie Erkrankungen oder auch ein Abwenden vom Beruf sind nicht selten.
Fazit
Die Mitarbeiter*innen in den Kindertagesstätten erfüllen einen gesetzlichen Auftrag in Bildung, Betreuung und Erziehung. Sie gestalten Tagesablauf und anregende Spielsituationen, die Kinder in ihren Selbstbildungsprozessen ermutigen. Sie unterstützen sie in ihrer Stärkenfindung in jeder Alltagssituation, in denen Kinder ihre eigenen Erfahrungen machen können. Fach – und Ergänzungskräfte übernehmen die liebevolle Pflege von Kleinstkindern, fördern alle Kinder in ihrer Entwicklung durch Anreize und pflegen eine Erziehungspartnerschaft auf Augenhöhe. So kann frühkindliche Bildung ganztägig und in jeder Situation in der Kindertagesstätte stattfinden.
Dieses System der Kinderbetreuung ist durch die derzeitigen Rahmenbedingungen, den fortwährenden Personalmangel, durch gesellschaftlichen Druck und eine sinkende Arbeitszufriedenheit sehr beeinträchtigt; es ist durchaus eine Abwärtsspirale erkennbar.
Um dieser zu begegnen, schlägt die Verwaltung grundsätzliche Kernbetreuungszeiten von 9:00 – 14:30 Uhr vor, die es Kindertagesstätten ermöglichen, das zur Verfügung stehende Personal gebündelt einzusetzen. Die Zeiten bis 9.00 Uhr und nach 14.30 Uhr können als erweiterte Betreuungszeiten personell anders „bewirtschaftet“ werden , es können Gruppen zusammengelegt werden u.ä.
Müssen aufgrund der personellen Situation in einzelnen KiTas weitere Einschränkungen in den Zeiten oder der Anzahl der Kinder erfolgen, gilt es trägerspezifische Krisenpläne zu entwickeln wie zum Beispiel Auswahlkriterien für die Betreuung nach 14.30 Uhr.
Familien benötigen Transparenz im Vorgehen und Planungssicherheit, die Beschäftigten in Kindertagesstätten brauchen eine Perspektive von Entlastung, und die Kinder brauchen eine – wenn auch zeitlich eingeschränkte – liebevolle und fördernde KiTa-Umgebung.
Ziel ist, dass die Systeme sich durch die Kernzeit langfristig stabilisieren. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass es in Einzelfällen dennoch zu weiterführenden Maßnahmen kommen wird.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ | Deckung ist gegeben | |||||
PSP 4-060101-948-6, SK 53180000
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| x |
| nicht bekannt |