Entscheidungsvorlage - FB 45/0300/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt:

  • Das Beratungsangebot ist Bestandteil der örtlichen Jugendhilfeplanung und findet Eingang und Einbeziehung in das bereits örtlich vorhandene Beratungsangebot im Sinne des § 8a SGB VIII in der Stadt Aachen.
  • Die Einbindung in bereits vorhandene regionale Netzwerke mit Partnern anderer Systeme - Polizei, Justiz, Gesundheitswesen, etc. ist gewährleistet.
  • Hierdurch wird ein fachspezifischer kollegialer Austausch und Intervision sowie die Teilnahme an Vernetzungstreffen mit anderen spezialisierten Fachkräften im Kontext sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ermöglicht.
  • Es wird gewährleistet, dass die durch präventive Arbeit entstehenden Bedarfe (Beratung, Intervention etc.) kommunal bedient werden können.
     
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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

 

Unter Bezug auf die Vorlage Konzept zur Ausweitung des Angebots der evangelischen Erziehungsberatungsstelle & des Kinderschutz-Zentrums im Kinderschutzbund Aachen e.V.“ für die Sitzung des KJA vom 26.04.2022 wurde seitens des Fördermittelgebers - Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI) - im Sommer 2022 die jeweils beantragten Mittel zum Führen der spezialisierten Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche an die Antragsteller bewilligt.

 

Beide Träger haben zwischenzeitlich die Beratungsstellen mit dem vom Fördermittelgeber für die Stadt vorgegebenen insgesamt 1,5 VZÄ, bzw. drei Fachkräften eröffnet.

Der von beiden Trägern beantragte Eigenanteil wurde von Seiten des FB 45 an die Träger im Rahmen von Zuschüssen gezahlt.

 

Die Anträge zur Folgefinanzierung beider Beratungsstellen ab 2023 liegen im Rahmen der Haushaltberatung 2023 ff vor.

 

  1. Aktuelles Erfordernis

 

Um im Rahmen der weiteren Strukturförderung des Landes NRW ab 2023 ff die Voraussetzungen zur Finanzierung der spezialisierten Beratungsstellen beim Diakonischen Werk und beim Kinderschutzbund Aachen zu erhalten, muss seitens des kommunalen Kinder- und Jugendausschusses der im April 2022 gefasste Beschluss zur Beteiligung am Interessenverfahren wie folgt qualifiziert werden. Dieser muss zur Erhaltung der Förderfähigkeit spätestens alle fünf Jahre erneuert werden.

 

  • Der Aus- bzw. Aufbau der Beratungsstruktur trägt vorrangig zum flächendeckenden Ausbau des Beratungsangebots in NRW bei.
  • Das Beratungsangebot ist Bestandteil der örtlichen Jugendhilfeplanung und findet Eingang und Einbeziehung in das bereits örtlich vorhandene Beratungsangebot im Sinne des § 8a SGB VIII

in der Stadt Aachen.

  • Die Einbindung in bereits vorhandene regionale Netzwerke mit Partnern anderer Systeme - Polizei, Justiz, Gesundheitswesen, etc. ist gewährleistet.

Hierdurch wird ein fachspezifischer kollegialer Austausch und Intervision sowie die Teilnahme an Vernetzungstreffen mit anderen spezialisierten Fachkräften im Kontext sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ermöglicht.

  • Es wird gewährleistet, dass die durch präventive Arbeit entstehenden Bedarfe (Beratung, Intervention etc.) kommunal bedient werden können.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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