Kenntnisnahme - FB 45/0302/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht über die Finanzierung der Ferienspiele
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/310.010
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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06.12.2022
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Mit einem Haushaltsansatz in Höhe von 250.000 Euro konnten in 2022 die Ferienspiele durchgeführt werden. Die Ferienspielförderung beträgt für alle Angebote jeweils 3,50 Euro pro Teilnehmer*in bzw. 5,00 Euro pro Teilnehmer*in mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Sätze wurden in den Sitzungen des KJA vom 04.11.2010 und des damaligen Schulausschusses vom 02.12.2010 beschlossen.
Alle für 2022 eingegangenen Anträge der freien Träger, der OGS und der sonstigen Kooperationspartner*innen konnten – wie in den Vorjahren - positiv beschieden werden.
Insgesamt wurden Fördermittel wie folgt verausgabt:
• Freie Träger: 60.134,12 Euro
• OGS: 96.870,12 Euro
• weitere Kooperationspartner: 66.486,00 Euro
Gesamtausgaben: 223.410,24 Euro
(Noch) nicht verausgabte Mittel: 26.589,76 Euro
Bei der Höhe der Ausgaben kann es noch zu Veränderungen kommen, da zurzeit der Vorlagenerstellung einige Verwendungsnachweise ausstehen.
Die Anzahl gemeldeter Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf betrug 134 bei den freien Trägern und 194 seitens der OGS. Die bereits oben in den Gesamtkosten enthaltenen Beträge verteilen sich hier wie folgt:
• OGS: 10.050,00 Euro
• Freie Träger/Kooperationspartner: 3.665,00 Euro
• Insgesamt: 13.715,00 Euro
Hinweis:
In den Anträgen der offenen Ganztagsschulen wird die Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Mehrbedarf konsequent aufgeführt, da im schulischen Kontext entsprechende Daten hierüber vorliegen.
Bei den Anmeldungen in den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und weiteren Kooperationspartnern wird eine entsprechende Abfrage in der Regel nicht durchgeführt.
Hier greifen entweder freiwillige Angaben der Eltern oder die Förderbedarfe, die durch den Besuch der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung bekannt sind.
Inklusiv ausgerichtete Einrichtungen, wie die Lebenshilfe und das Vinzenz-Heim, stellen keine Förderanträge im Rahmen der Ferienspiele, da durch die Ansprüche bei den Pflegekassen
(Verhinderungspflege etc.) die Maßnahmen bereits finanziell gedeckt sind. Beide Einrichtungen verfügen über eine Teilnahmekapazität von ca. 60 Kindern während der Ferienspiele. Die einzelnen Veranstaltungen werden im Online Ferienspielprogramm bzw. in der Ferienspielzeitung aufgeführt.
Honorarkosten:
Im Ferienspielkonto ist die Position Honorarkosten in Höhe von 15.519 Euro enthalten.
Durch die Erhöhung des Mindestlohns wird es ab 2023 bei gleichbleibender Anzahl von Honorarkräften hier zu einem Mehrbedarf von mindestens 1.000 Euro kommen.
Weitere Honorare werden aus dem PSP-Element „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche (Honorare)“ – Haushaltsansatz: 42.000 Euro – finanziert.
Hier handelt es sich um Ferienspielangebote in den städtischen Einrichtungen, Maßnahmen anderer Fachbereiche (z.B. Fahrradtraining, Waldwoche) und den Archimedischen Sandkasten mit integrierter Werkstatt. Die Kosten belaufen sich in 2022 auf 23.433,36 Euro.
Die weitere Summe wird für den zwingend notwendigen Einsatz von Honorarkräften außerhalb der Ferienzeiten in den städtischen Einrichtungen und Streetwork herangezogen.
Hier wird es ebenfalls durch die Erhöhung des Mindestlohns zu einem Mehrbedarf kommen, der zurzeit noch nicht bezifferbar ist.
2. Ergebnis in 2022
Wie aus der Kostenaufstellung zu entnehmen ist, verbleibt im laufenden Kalenderjahr ein Restbetrag im Budget der Ferienspiele in Höhe von ca. 26.000 Euro und liegt damit ähnlich hoch wie in den Jahren vor der Corona-Pandemie.
Bei den meisten freien Trägern und der OGS zeigt sich in der Abrechnung und Auswertung der Verwendungsnachweise 2022, dass die vorgeleisteten Beträge die entstandenen Kosten in deutlicher Mehrheit entweder decken oder überschreiten.
Hierdurch kommt es zu Rückforderungen. Mehrbedarfe traten lediglich bei drei freien Trägern auf. In diesen Fällen wurden bereits die zusätzlich entstandenen Kosten mit noch vorhandenen Mitteln gedeckt.
3. Kostenentwicklung ab 2023
Ab 2023 wird aufgrund der Inflation mit allgemeinen Teuerungen zu rechnen sein. Dies betrifft hier die Kosten für Sachmittel, Lebensmittel, Eintrittsgelder und Fahrtkosten.
Darüber hinaus wird die Erhöhung des Mindestlohns - sich wie oben dargestellt - bemerkbar machen.
In diesem Zusammenhang werden Ferienspielförderungen mit 3,50 Euro pro Kind bzw. 5,00 Euro pro Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf künftig in Frage zu stellen sein.
4. Fazit
Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen geht die Fachverwaltung davon aus, dass die in den Vorjahren vorhandene Restsumme durch die Kostenentwicklung in 2023 ff bei gleichbleibendem Angebotsniveau nicht nur abschmelzen, sondern unterdeckt sein wird.
Eine moderate Anhebung der Fördersätze pro Teilnehmer*in würden die in der Stadt Aachen etablierten und begeistert wahrgenommenen Ferienspiele in der Wertigkeit anheben und sichern.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Produkt: 1-060201-900-1 Sachkonto: 53390000 (Ferienspiele) Produkt: 1-060201-900-1 Sachkonto: 52910000 (Honorare)
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 250.000 42.000 | 250.000 42.000 | 275.000 42.000 | 550.000 84.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | Deckung ist nicht gegeben |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |