Kenntnisnahme - FB 61/0557/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach in der Mechtildisstraße nur gebietsbezogener Erschließungsverkehr wie in allen benachbarten Wohnstraßen stattfindet, die gefahrenen Geschwindigkeiten im Vergleich zu anderen Straßen unauffällig sind und die

Verkehre zurückgegangen sind. Aus diesem Grund sind verkehrsregelnde Maßnahmen in der Mechtildisstraße nicht erforderlich. Der Antrag vom 03.12.2019 gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Die Mechtildisstraße, ist eine Straße im Wohngebiet Beverau, als Verbindung zwischen dem Forster Weg und Branderhofer Weg. Die Fahrbahnbreite beträgt 4,70 m und bei parkenden Fahrzeugen verbleibt eine Rest-fahrbahnbreite von 2,70 m. Die Gehwege an der nördlichen Fahrbahnseite haben eine Breite von 2,40 m und

an der südlichen Seite von 1,00 m.

 

Bereits seit 2019 beklagen Anwohner*innen der Mechthildisstraße, nach einem Verkehrsunfall mit einem

3-jährigem Kind, nach ihrer Wahrnehmung unvertretbaren Durchgangsverkehr, zwischen dem Forster Weg und dem Branderhofer Weg und streben eine Abbindung der Straße an der Einmündung Forster Weg an.

 

Mit Schreiben vom 03.12.2019 wurde durch die Fraktionen der CDU und SPD in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte beantragt, die Verkehrssituation in der Mechtildisstraße in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 07.10.2020 wurde der Antrag beraten und es wurde beschlossen, eine erneute Beratung in der 18. Wahlperiode durchzuführen.

 

In der 18. Wahlperiode am 25.08.2021 wurde daher der Antrag beraten, mit den Prüfaufträgen an die Verwaltung, dass

-          die Straße als Anlieger- oder Spielstraße (verkehrsberuhigter Bereich) ausgewiesen werden soll

und / oder

-          alternierendes Parken ermöglicht werden soll.

 

Zur Bewertung der aktuellen Situation in der Mechtildisstraße führte die Verwaltung, im Zeitraum vom 20.09.2022, 11.30 Uhr bis 27.09.2022, 10.30 Uhr eine Verkehrserhebung über einen Gesamtzeitraum von

167 Stunden durch. Es ergab sich eine Verkehrsbelastung von 1684 Fahrzeugen in beiden Fahrtrichtungen,

was einer Tagesbelastung von 241 Fahrzeugen pro 24 Stunden bzw. ca. 10 Kraftfahrzeugen pro durch-schnittlicher Tagesstunde in beiden Fahrtrichtungen entspricht. Die gemessene Durchschnittsgeschwindigkeit aller Fahrzeuge lag bei 29 km/h

 

Bei der Verkehrserhebung in der Zeit vom 21.01.2020, 11.15 Uhr bis 24.01.2020, 10.03 Uhr waren in einem Gesamtzeitraum von 71 Stunden insgesamt 1426 Fahrzeuge in beiden Fahrtrichtungen festgestellt worden.

Hier lag die Tagesbelastung bei insgesamt 483 Fahrzeugen pro 24 Stunden bzw. 20 Kraftfahrzeugen

pro durchschnittlicher Tagesstunde in beiden Fahrtrichtungen. Die gemessene Durchschnittsgeschwindigkeit  aller Fahrzeuge lag bei 27 km/h.

 

Die bisher gemessenen Fahrgeschwindigkeiten liegen deutlich unter denen in fast allen anderen Tempo

30-Zonen gemessenen Geschwindigkeiten. Ein Handlungsbedarf hat die Verwaltung zusammen mit der Polizei erst bei einer Quote von 15 % über 40 km/h festgelegt. Bei der aktuellen Messung liegt die Quote der Über-schreitungen nur bei 0,3 %.

 

Im Vergleich der durchgeführten Verkehrserhebungen, zwischen dem 21.01.2020 und 24.01.2020 und dem 20.09.2022 und 27.09.2022 haben sich die Verkehre in der Mechtildisstraße in der Tagesstunde bzw. der Tagesbelastung  jeweils um die Hälfte reduziert.

Die Ausweisung der Mechtildisstraße als Anliegerstraße ist möglich, allerdings haben sich die Vertreter*innen der Polizei, der Verkehrsplanung und der Straßenverkehrsbehörde dagegen ausgesprochen, weil eine verkehrliche Sperrung gleichzeitig mit einer Mehrbelastung benachbarter Straßen verbunden ist.

Auch deren Anwohner*innen haben ein Schutzbedürfnis und grundsätzlich sollten daher alle Straßen im Wohngebiet Beverau gleichermaßen behandelt werden. Eine Ausweisung der Mechtildisstraße als verkehrsberuhigter Bereich setzt voraus, dass die Fußgänger*innen die Straße in ihrer gesamten Breite benutzen und Kinder spielen dürfen. Um diese gewünschte Verkehrsberuhigung zu erreichen, sind begleitende Maßnahmen in Bezug auf die Gestaltung des Bereichs notwendig. Es muss der Eindruck entstehen, dass der Fahrzeugverkehr hier untergeordnete Bedeutung besitzt. Da die Mechtildisstraße aktuell aus einer Fahrbahn und abgegrenzten Gehwegen besteht, erfüllt die Straße damit nicht die Eigenheiten eines verkehrsberuhigten Bereiches.

 

Das alternierende Parken kann ein Durchfahren der Mechtildisstraße wesentlich erschweren und damit unattraktiv machen. Diese Maßnahme wird durch die Anwohner*innen mehrheitlich abgelehnt, weil befürchtet wird das Schäden an den dort geparkten Fahrzeugen entstehen könnten.

 

Zur Unfalllage in der Mechtildisstraße hat die Polizei aktuell mitgeteilt, dass sich seit dem Verkehrsunfall im Jahr 2019 kein weiterer Unfall mehr ereignet hat.

 

Die Verwaltung hält daher verkehrsbeschränkende Maßnahmen in der Mechtildisstraße für nicht erforderlich und eine Abbindung gegenüber den Nachbarstraßen im Wohngebiet Beverau, die jetzt schon mehr Verkehr erfahren und dann noch zusätzlichen Verdrängungsverkehr erhalten würden, für nicht gerechtfertigt.

 

Im Zusammenhang mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept Beverau wird für den Bereich Aachen-Beverau derzeit ein Verkehrskonzept erarbeitet. Auf Grundlage der laufenden Bestandanalyse sollen für das Stadtquartier Handlungsempfehlungen identifiziert und praxisnahe Maßnahmenvorschläge, unter anderem auch zur Verkehrsberuhigung abgeleitet werden. Das Ergebnis (voraussichtlich bis zum 2. Quartal 2023) wird einen priorisierten Maßnahmenkatalog mit Definition und Beschreibung konkreter verkehrlicher Maßnahmen für das gesamte Quartier enthalten.

 

Im Rahmen des Stadtentwicklungsprozesses in der Beverau fand am 29.10.2022 ein Quartiersspaziergang

mit Bürgerinnen und Bürgern statt. Im Gespräch mit Anwohnenden wurde der Verwaltung, insbesondere die Kreuzung Branderhofer Weg / Forster Weg als stark belasteter Knotenpunkt mit hohem Konfliktpotential in

der morgendlichen Spitzenstunde genannt. Eine abschließende Aussage ist zwar wegen der noch laufenden Verkehrsuntersuchung nicht möglich, aber jegliche Beschränkung des Kfz-Durchgangsverkehrs in der

Mechtildisstraße wird die Kreuzung Branderhofer Weg / Forster Weg zusätzlich belasten und ist daher im Kontext einer ganzheitlichen Verkehrsberuhigung kontraproduktiv.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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