Kenntnisnahme - FB 36/0214/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Heiko Thomas

(Beigeordneter)


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In Anwendung des Vorsorgeprinzips hat der Fachbereich Klima und Umwelt (Untere Bodenschutzbehörde) in Abstimmung mit dem Fachbereich Immobilienmanagement ein Untersuchungskonzept aufgestellt, mit dem mögliche Schadstoffbelastungen des Bodens auf den städtischen Kleingartenanlagen analysiert werden. Ziel der Untersuchungen ist die Schaffung von Transparenz sowie die Sicherstellung einer unbedenklichen Nutzung der Kleingartenanlagen im Hinblick auf den Anbau und Verzehr von Nutzpflanzen sowie die Nutzung der Anlagen zu Erholungszwecken.

 

Grundlage für derartige Untersuchungen sind das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie das Landes-Bodenschutzgesetz NRW (LBodSchG). Im LBodSchG ist unter anderem die Erfassung von sogenannten Altablagerungsflächen geregelt. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Grundstücke, auf denen in der Vergangenheit Bauschuttmaterialien in den Boden eingebracht wurden (z.B. Trümmerschutt nach Ende des Zweiten Weltkriegs). Ein Teil der 42 im Stadtverband Aachen der Familiengärtner e.V. organisierten Kleingartenanlagen liegt in Bereichen, für die solche Hinweise auf mögliche Altablagerungen vorliegen.

 

Vor diesem Hintergrund wurde das Sachverständigenbüro BGU - Baustoffüberwachung und Geotechnischer Umweltschutz GmbH aus Stolberg im Oktober 2022 mit der Durchführung von Bodenuntersuchungen (Voruntersuchungen) für die hier maßgeblichen 12 (von 42) Kleingartenanlagen beauftragt (Auftragssumme ca. 43.000 €). Es handelt sich um die Anlagen Am Höfling, Drimborn, Eupener Str., Hanbruch, Hangeweiher, Kannegießertal, Lehmkülchen, Lohmühle, Panneschopp, Reichsweg, Rütsch und Weiße Mühle. Mit den chemischen Untersuchungen der Bodenproben wurde die SEWA Laborbetriebsgesellschaft mbH aus Essen beauftragt (Auftragssumme ca. 21.000 €).

 

Bei den Voruntersuchungen wird in Abstimmung mit den Kleingartenvereinen und in Abhängigkeit von der Größe der Anlagen eine begrenzte Anzahl von Gartenparzellen (zwischen 3 und 11 Parzellen je Anlage) untersucht. Nähere Einzelheiten zu den Untersuchungen wurden den Vorständen der betroffenen Kleingartenvereine und dem Vorstand des Stadtverbandes am 12.09.2022 im Rahmen einer Informationsveranstaltung erläutert.

 

Die Auswertung der Ergebnisse der Voruntersuchungen und die Erstellung der gutachtlichen Berichte sollen bis Februar 2023 abgeschlossen sein. Der Stadtverband und die Kleingartenvereine sollen voraussichtlich im März 2023 über die Ergebnisse der Voruntersuchungen informiert werden. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wird über weitergehende Maßnahmen entschieden. Voraussichtlich wird für den Zeitraum 2023/24 ein erweitertes Untersuchungsprogramm aufgestellt werden. Hierzu kommt die Beantragung von finanziellen Zuwendungen des Landes NRW in Betracht.

 

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss (WLA) wurde in den Sitzungen vom 14.06. und 18.10.2022 über den Sachstand der Bodenuntersuchungen in Kleingartenanlagen informiert. Es ist beabsichtigt, den WLA und den AUK im ersten Halbjahr 2023 ausführlich über die Untersuchungsergebnisse und die weitere Vorgehensweise zu informieren.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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