Kenntnisnahme - FB 36/0223/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Spielplatz Beverstraße Neugestaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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06.12.2022
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Geplant
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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06.12.2022
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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07.12.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen- Mitte, die Verwaltung mit der Ausführung der Neugestaltung des Spielplatzes Beverstraße zu beauftragen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und fasst den Ausführungsbeschluss für die Neugestaltung des Spielplatzes Beverstraße.
In Vertretung
Heiko Thomas (Beigeordneter) |
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Am östlichen Rand des Frankenberger Viertels liegt die von einer mehrgeschossigen Wohnbebauung umrahmte Spielplatzfläche Beverstraße in einer Art „Dornröschenschlaf“. Die privaten Freiflächen (Gärten) der angrenzenden Wohnanlagen erweitern diese grüne, etwas versteckte Oase optisch und schaffen so einen zusätzlichen Mehrwert.
Der Spielplatz steht laut städtischem Gesamtspielplatzkonzept auf dem 1. Platz der Prioritätenliste. Dies bedeutet, dass ein hoher Handlungsbedarf besteht und eine zeitnahe Umsetzung der Planung erforderlich ist. Die 2034 qm große Fläche liegt brach und ist zurzeit als Spielfläche nicht nutzbar. In der Bauphase des angrenzenden Kronprinzenquartiers wurde das komplette Spielplatzinventar abgebaut und die Fläche u.a. als Baustelleinrichtungsfläche der großen Baumaßnahme genutzt.
Luftbildaufnahme des Spielplatzes Beverstraße
Bei der Planung war es dem Fachbereich Klima und Umwelt wichtig, die im nächsten Umfeld (100 m) liegende AWO Kindertagesstätte „Mittendrin“ in die Ideenfindung einzubeziehen. Diese Befragung fand in der Zeit vom 18.04. - 03.05.2022 statt. Die Erzieherinnen malten zusammen mit den Kindern Bilder und Plakate, auf denen ihre Wünsche und Ideen gezeigt werden.
Am 03.05.2022 wurde der interessierten Bürgerschaft, den direkt angrenzenden Anwohnern sowie der AWO Kindertagesstätte im Rahmen einer öffentlichen Bürgerbeteiligung vor Ort ein erster Entwurf zur Gestaltung des Spielplatzes vorgestellt. Die hierbei vorgeschlagenen Planideen wurden von den zahlreich erschienenen Kindern und Bürgern sehr begrüßt. Überraschend hoch war die Anzahl der Familien mit Kindern mit Behinderung. Sie waren sichtlich erfreut, dass die Stadt Aachen das Thema Inklusion bei der Neuplanung bedacht hatte und brachten weitere Wünsche vor.
Neben der Information über den aktuellen Planungsstand wurden bei der Bürgerbeteiligung Ideen und Anregungen für die weitere Arbeit am Entwurf entgegengenommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt.
- Spielgeräte zur Inklusion
- Trampolin
- attraktive Spiel- und Kletterkombinationen
- Nestschaukel
- Treffpunkt für Alt und Jung
- lange Rutsche.
- Picknickbänke und Tische
Planung
Die Zielsetzung des Spielplatzkonzeptes fordert die Schaffung von qualitativ hochwertigen, bedarfsgerechten, öffentlichen Spielangeboten. Den in der Innenstadt liegenden Spielplätzen kommt dabei eine besondere Rolle zu. Aufgrund der starken Bebauung und der hohen Einwohnerdichte spielen Grün- und Spielräume eine sehr wichtige Rolle, für die Lebensqualität in dem Quartier.
Das grüne Kleinod Beverstraße, versteckt inmitten des innerstädtischen Bereichs Kronprinzenquartier, gibt dem Spielplatz seinen Namen: „Spielplatz im Dschungel“.
Ein farbiges Eingangsschild, passend zum Thema, soll auf den Spielplatz aufmerksam machen.
Die geplante Hauptattraktion ist die große Spiel- und Kletteranlage "Dschungel". Sie bietet ein vielfältiges Angebot u.a. zum Klettern, Balancieren, Turnen und noch Viele mehr.
Im unteren Bereich der Spielplatzfläche, die die Kinder über eine lange Rutsche erobern können, lädt ein Balancier-/Kletterdschungel und frei schwingende Kletterseile zum “Tarzanspiel“ ein.
Die auf dem Grundstück befindliche alte Mauer erhält Öffnungen, die zukünftig den Einblick in den unteren Bereich des Spielplatzes ermöglichen. Ein Graffiti Künstler wird die Mauerfläche mit dem Thema „Dschungel“ gestalten.
Gestaltungsbeispiel für die vorhandene Mauer
Den Wunsch der Bürger einen inklusiven Spielplatz zu gestalten, greift die Stadt Aachen in vielfältiger Weise auf, z.B. wird das geplante Trampolin mit Rampen ausgestattet, dies ermöglicht den Rollstuhlfahrern die Nutzung des Gerätes. Gleiches gilt für das Karussell, welches barrierefrei an die wassergebundene Wegefläche angebunden wird.
Bezugnehmend auf die „Nürnberger Leitlinien für die inklusive Gestaltung auf Spielplätzen“ werden auf dem neuen Spielplatz durchgängige Leitelemente in die Oberfläche der Wege installiert, wie z.B. eine leicht erhöhte Einfassung der wassergebundenen Wegedecke durch ein dunkles Großpflaster. Durch die unterschiedliche Oberflächenbeschaffenheit wird ein sehbehindertes Kind auf diese Weise auf die einzelnen Standorte der Spielgeräte aufmerksam gemacht. Durch hell-dunkel Kontraste werden die Stationen markiert.
Zudem wir die Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer durch den Childsplaybelag ermöglicht. Daher wird in diesen Bereichen gänzlich auf Sandbelag verzichtet. Die Spielgeräte am Hang, so wie die Nest-/ und Einfachschaukel erhalten einen hellgrünen Fallschutzbelag (Childsplay).
Unter der prächtigen, alten Eiche lädt ein Rindenmulchweg mit seitlich platzierten Balanciersteinen zum Spielen und Erkunden für alle ein.
Ein sehr wichtiges Ausstattungselement für diesen Spielplatz ist die Installation einer Beleuchtung entlang des Hauptweges. Angsträume sollen dadurch verhindert werden. Gleichzeitig ist die Beleuchtung so zu gestalten, dass sich die Anwohner nicht durch das Licht gestört fühlen.
Bänke und Tisch-Bankkombinationen, Drehstühle, Mülleimer und Fahrradständer sind für den gesamten Spielplatz vorgesehen.
Ein Wunsch der Bürger und Ziel der Planung ist, einen neuen Treffpunkt für Jung und Alt zu schaffen, einen Ort zum Spielen, Verweilen und der Kommunikation.
Vorhandene Bäume, Sträucher und Hecken werden in Teilen ausgelichtet und fachmännisch beschnitten. Die ergänzende Bepflanzung besteht aus Bambus und Gräsern, passend zum Thema Dschungel. Zur angrenzenden neuen Wohnbebauung ist eine Abpflanzung in Teilen entlang der Grenzmauer vorgesehen. Im oberen Bereich wird Rasen eingesät. Im unteren Bereich des Spielplatzes wird eine mehrjährige heimische Wildblumenwiese für magere und trockene Standorte eingebracht.
Kosten
Die ermittelten Gesamtkosten liegen bei ca. 317.000 Euro. Der Großteil der Kosten in Höhe von 203.000 Euro entfällt auf Spielgeräte und Fallschutz. Die Restsumme von 100.000 Euro ergibt sich u.a. aus der Wegebausanierung und der Entsorgung verschiedener Materialien. Die Kosten für die Beleuchtung belaufen sich auf ca.14.000 Euro.
Ab 2023 fallen jährlich Kosten in Höhe von 20.100,00 € für die Pflege- und Unterhaltung der Anlage an, abzüglich der bisherigen Pflege- und Unterhaltungskosten in Höhe von 5200,00 € (als einfache Grünanlage mit ehemaligem kleinen Spielplatz) verbleiben jährliche Zusatzkosten in Höhe von 14.900,00 €.
Ausblick
Nach Empfehlung und Freigabe durch die Gremien sieht die weitere Vorgehensweise eine Ausschreibung für die Bauleistung im Dezember 2022 vor. Die bauliche Umsetzung kann dann ab Sommer 2023 erfolgen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 1.500,00 € | 303.000,52 € | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | -1.500,00 €
| -303.000,52 € | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -301.500,52 € | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0,00 € | 33.945,52 € | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0,00 € | 33.945,52 € | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Investiv:
*Aufteilung:
5-130101-900-03200-300-1 - 78310000 „Erwerb von Vermögensg. oberhalb der Wertgrenze“ = 176.915,00 €
5-130101-900-03200-300-1 - 78350000 „Investitionsauszahlungen Festwert“ = 19.945,52 €
5-130101-900-03200-300-1 - 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“ = 105.640,00 €
5-130101-900-03200-300-1 - 78530000 „sonstige Baumaßnahmen“ = 500,00 €
** die Änderung des fort. Ansatzes 2022 ggü dem Ansatz 2022 ist mit Ermächtigungsübertragungen aus 2021 sowie bereits vorgenommenen Mittelverlagerungen zu begründen.
Konsumtiv:
*1-130101-900-3 – 52350000 „Beleuchtung“ = 14.000 €
*4-130101-934-7 - 52560000 „Aufwendungen für Festwerte“ = 19.945,52 €
** die Änderung des fort. Ansatzes 2022 ggü dem Ansatz 2022 ist mit Ermächtigungsübertragungen aus 2021 sowie bereits vorgenommenen Mittelverlagerungen zu begründen.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
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|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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