Entscheidungsvorlage - E 18/0109/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Übernahme der Baum-Nachpflanzungen im städtischen öffentlichen Raum durch den Aachener Stadtbetrieb im Rahmen der bereitgestellten finanziellen Mittel.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Übernahme der Baum-Nachpflanzungen im städtischen öffentlichen Raum durch den Aachener Stadtbetrieb im Rahmen der bereitgestellten finanziellen Mittel.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

X

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

 

 

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz  

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:   

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig  

 

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering      mittel         groß           nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

O nicht

X           nicht bekannt

 

Erläuterungen:

 

Für eine ausgeglichene Baumbilanz wird in einigen Jahren die jährliche Baum-Nachpflanzung von 800 - 1.000 Bäumen auf städtischen öffentlichen Flächen erforderlich. Hinzu kommen tiefbautechnische Maßnahmen zur Anpassung, Erweiterung und Instandsetzung von Baumstandorten im öffentlichen Straßenraum.

Diese Aufgabe übernimmt der Aachener Stadtbetrieb auf den Friedhofs-, Liegenschafts-, Gebäude- und Sportflächen.

Zukünftig wird eine Übernahme aller Baum-Nachpflanzungen, die nicht mit schweren Tiefbaumaßnahmen bzw. mit einer Umplanung des Straßenraums verbunden sind, durch den Aachener Stadtbetrieb angestrebt.

Dem Fachbereich Klima und Umwelt obliegen die Schaffung neuer Baumfelder im Straßenraum und das Pflanzen von Bäumen im Rahmen der Planungen, dem Bau oder der wesentlichen Umgestaltung von Grün- und Spielanlagen.

(siehe Vorlage Städtische Baumbilanz, Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz vom 13.09.2022).

 

In einem ersten Schritt werden dem Aachener Stadtbetrieb ab dem Haushaltsjahr 2024  1,0 Mio. EUR im Wirtschaftsplan zur Verfügung gestellt, um in 2023 mit dem Aufbau eines Teams zur Herrichtung der Baumstandorte sowie Nachpflanzung abgegangener Bäume beginnen zu können. Durch diese Maßnahme können jährlich etwa 350 Baum-Nachpflanzungen auf Straßen, Spielplätzen und Parkanlagen inklusive einer dreijährigen Entwicklungspflege durchgeführt werden (beginnend ab 2024).

 

Leistungen in der Baumunterhaltung durch den Aachener Stadtbetrieb
 

Dem Aachener Stadtbetrieb obliegen in der „Baumunterhaltung“ bereits die Aufgaben der gesamtstädtischen Baumpflege und Baumkontrolle. Weiterhin nimmt der Betrieb die Entwicklung des Baumbestandes auf den Friedhofsflächen sowie die Baum-Nachpflanzungen auf den Liegenschafts-, Gebäudemanagement- und Sportflächen wahr.

Mit der Übertragung der zusätzlichen Aufgabe der Baumpflanzung auf den öffentlichen Grünflächen und im Straßenraum, kann auf vorhandene Ressourcen wie fachliche Kompetenz, Maschinen- und Fuhrpark sowie Logistik weiter aufgebaut werden, um mit einem skalierbaren Ausbau die Anzahl der jährlichen Baum-Nachpflanzungen zu gewährleisten. Hiermit verbunden ist eine ganzheitliche Aufgabenwahrnehmung in der Baumunterhaltung durch den Aachener Stadtbetrieb vom Jungbaum, über die Anzucht bis zur Übergabe in die Regelpflege und Regelkontrolle.

 

  1. Zum Aufbau eines Teams „Baumpflanzung“ mit der Zielsetzung, die o.g. 350 Baum-Nachpflanzungen jährlich ab dem 01.01.2024 leisten zu können, sind folgende zusätzliche Stellen im Wirtschaftsplan 2024 einzurichten:

 

Operativ

1 Gärtnermeister*in Garten- und Landschaftsbau (Arbeitsplanung/-vorbereitung, Baustelleneinrichtung/-kontrolle)

8 Garten- und Landschaftsbauern*innen

 

In Summe belaufen sich die Personalkosten (nach KGSt) auf jährlich 633.500 EUR.

Darüber hinaus ist perspektivisch ab dem Wirtschaftsplan 2025 eine Stelle für weitere Abstimmungen mit Dritten (Ver-, Entsorger, Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur), Akquise von Spenden und Betreuung von Patenschaften sowie Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Bürgerbeteiligung, Pressearbeit) erforderlich.

 

  1. Die notwendige Fuhrparkerweiterung kann auf ein Mindestmaß an Spezialfahrzeugen reduziert werden. Vorhandene Winterdienstfahrzeuge können in Teilen in den Sommermonaten für die Arbeiten der Baumpflanzungen genutzt werden, so dass die folgenden Fahrzeuge und Geräte überwiegend für spezielle Tätigkeiten in der Baumpflanzung erforderlich werden:

 

  • Radlader
  • Geräteträger mit Gießsystem und Winterdienstgerät
  • Verschiedene Anbaugeräte
  • 2 LKW mit Abrollcontainer, Gießsystem, Container mit Ladekran
  • Ausstattung von 2 LKW aus dem Winterdienst für den Gießeinsatz im Sommer
  • Container in verschiedenen Dimensionen
  • Kleingeräte
  • Saugbagger

 

In Summe belaufen sich die erforderlichen einmaligen Investitionskosten für Maschinen und Geräte auf ca. 1,45 Mio. EUR. Diese sind als Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1 Mio. EUR in 2023 und 0,45 Mio. EUR in 2024 bereitzustellen. Aufgrund der zu erwartenden Lieferzeiten ist mit einem Beschaffungszeitraum von bis zu 2 Jahren zu rechnen, so dass die Kosten frühestens in 2024 anfallen. Jährlich entspricht dies einem Abschreibungswert von 145.000 EUR.

 

Bis zur Beschaffung der Neufahrzeuge kann der Bedarf durch Mietfahrzeuge und einer kurzfristigen Verlängerung der Nutzungsdauer von bereits ersatzbeschafften Bestandsfahrzeugen in den Kolonnen vorübergehend gedeckt werden.

 

  1. Die reinen Materialkosten (Baumschulware, Erde usw.) inklusive Entsorgungskosten für 350 Baumpflanzungen einschließlich der Materialien für erforderliche Tiefbau- und Pflanzarbeiten belaufen sich aufgrund aktueller Angebotsanfragen auf jährlich ca. 300.000 EUR.

 

Ergebnis: Die Kosten der Durchführung von 350 Baumpflanzungen in Eigenleistung durch den Aachener Stadtbetrieb belaufen sich auf jährlich ca. 0,94 Mio. EUR für Personal- und Materialkosten. Die einmaligen Investitionskosten sind mit 1,45 Mio. EUR anzunehmen.

 

 

Geplanter Ablauf

 

Im Zuge einer Fällung bzw. Freiwerden eines Baumstandortes sind grundsätzlich Vorprüfungen für die Baum-Nachpflanzung vorzunehmen, welche je nach Standort unterschiedlich ausgeprägt sein können. Neben fachlichen Abstimmungen und Beteiligungen Dritter ist auch Zeit für die Auswertung möglicher Eingaben sowie die abschließende Ausführungsplanung einzuräumen.

Auf der Ausführungsplanung aufbauend ist der konkrete Standort inkl. notwendiger Tiefbauarbeiten und ggf. der Durchführung von Instandsetzungen im Umfeld (z.B. vom Wurzelwerk beeinträchtigte Gehwege) vorzubereiten.                                                                                   

Ziel ist, die Baumpflanzung angemessen zügig nach einem klar definierten Ablaufplan nach Freiwerden des Standortes durchzuführen. Dabei besteht zudem die Flexibilität, jederzeit auch kurzfristig öffentlich relevante Baumstandorte zur Bepflanzung mit aufnehmen zu können.              

    

Die darauffolgende umfassende Entwicklungspflege umfasst das 1. - 3. Standjahr. Aufgrund der sich verändernden Witterungsverhältnisse wird zukünftig die Entwicklungspflege regelmäßig mit bis zu 10 Wässerungsgängen auf das 4. - 5. Standjahr ausgeweitet werden müssen.

Die Übernahme in die reguläre Baumpflege ist dann für das 7. Jahr nach Prozessauslösung vorgesehen.

Es besteht der folgende chronologische Ablauf im Rahmen des Gesamtprozesses der Baum-Nachpflanzungen:

 

Auslösendes Ereignis

  • Baumfällung
  • Bürgerantrag wegen nicht bepflanztem Baumstandort
  • Politischer Beschluss wegen nicht bepflanztem Baumstandort
  • Neue planerische Erfordernisse (z.B. Mobilität, Hitzeaktionsplan) mit Neuerfassung des Baumstandortes

 

Prüfung, Abstimmung und Ausführungsplanung

 

Die für den Prozess zuständige Leitung der Baumpflanzung bündelt die anstehenden Baum-Nachpflanzungen unabhängig von der Art des auslösenden Ereignisses. Aufgrund vieler aktueller Leerstände sowie der zu erwartenden jährlichen Abgänge ist eine mit FB 36 abgestimmte Priorisierung der Baumpflanzungen anhand nachfolgender Kriterien sinnvoll:

 

  • Intensität der öffentlichen Wahrnehmung
  • Wichtige Straße und Plätze oder Kompensation nach Fällungen
  • Klimatische Bedeutung
  • Dauer des Leerstandes

 

Hierzu ist ein transparentes Punktesystem vorgesehen, das mit zunehmender Dauer des Leerstandes steigt, damit z.B. Anliegerstraßen aufgrund der drängenderen Baum-Nachpflanzungen an Haupt- und Nebenstraßen auch Berücksichtigung finden und nicht vernachlässigt werden.

 

Die priorisierte Pflanzliste wird vom Aachener Stadtbetrieb hinsichtlich der Eignung geprüft und mit nachfolgenden Bedarfsträgern nach Bedarf abgestimmt:

 

Tätigkeiten

Bei Bedarf zu beteiligen:

Standorteignung

 

Erforderliche Standortoptimierung

 

Leitungspläne, technische Infrastruktur

Ver- und Entsorger

Gestaltungshandbuch Stadt Aachen

FB 61, E18/5

Fließender Verkehr

FB 61, E18/5

Ruhender Verkehr

FB 61, E18/5

Planungsvorhaben

FB 61, E18/5, FB 36

2. Rettungsweg

  • ab 8,00 m Brüstungshöhe

FB 37

Bodendenkmal  

FB 61, BezReg

Bodenproben

  • Abfallschlüssel
  • Lagerung

FB 36, Prüflabor, Entsorger

Festlegung der Pflanzliste mit

  • Baumart und
  • Unterpflanzung

FB 36

          

 

Erfahrungsgemäß sind bei 80 % der Baumstandorte die örtlichen Gegebenheiten ausreichend und die möglichen Ausführungsvarianten vorgezeichnet, so dass kein erhöhter Abstimmungsbedarf erforderlich ist. Beispielhaft werden die Baumart und Unterpflanzung vom Bestandsgrün vorgegeben, vorhandene Leitungen haben einen ausreichenden Abstand bzw. werden vom Versorger unkritisch gesehen und Baumscheiben können ohne negative Einflüsse auf den ruhenden und fließenden Verkehr optimiert werden.

 

 

 

Bei ca. 20 % der Baumstandorte wird ein erhöhter Abstimmungsbedarf angenommen. Dies kann z.B. erforderliche Standortvergrößerungen in vorhandenen Parkraum, den Ausbau des Radwegenetzes, die Notwendigkeit zum Anleitern durch die Feuerwehr, die Öffnung eines Bodendenkmals und Beteiligung der Archäologie, Genehmigungen der Bezirksregierung oder weitere neue Planungsanforderungen betreffen.

In diesen Fällen ist ein Ortstermin mit den beteiligten Akteuren vorgesehen, wo abschließend vor Ort direkt das weitere Vorgehen durch eine Expertenkommission abgestimmt wird. Dabei gilt, grundsätzlich die Realisierung der Baumpflanzung zu vereinbaren, in begründeten Einzelfällen aber auch den Verzicht auf den Baumstandort zum Wohle eines höherrangigen Ziels festzulegen.

 

Die Federführung liegt in der Zuständigkeit des Aachener Stadtbetriebs. Ein Veto der jeweiligen Beteiligten bei einzelnen Standorten/Maßnahmen ist dabei jederzeit im begründeten Einzelfall möglich.

 

Jeweils zum 30.09. eines Jahres sollte eine abgestimmte Pflanzliste für die Standortvorbereitung und Pflanzung für die folgenden Jahre vereinbart sein. Hierdurch können die bautechnischen Maßnahmen auch bei ggf. unvorhersehbaren Ereignissen und Arbeitshindernissen in der Regel firstgerecht zum Beginn der Pflanzsaison durchgeführt werden und auch die Ausschreibung und Beschaffung der Baumschulware kann mit einem langen Vorlauf von etwa 9 Monaten erfolgen, sodass die Verfügbarkeiten und eher niedrigere Preise wahrscheinlicher werden.

Änderungen und Anpassungen für einzelne Standorte sind jederzeit zur nächsten vegetationsfreien Pflanzsaison vom Oktober bis Februar möglich.

 

Standortvorbereitung  

 

Nach der Pflanzung ist vor der nächsten Pflanzung. Mit der Fertigstellung der Baumstandorte aus der Pflanzliste eines jeden Jahres, beginnt die Vorbereitung der Baumstandorte für das folgende Jahr. Der Übergang ist fließend und der Stichtag ist als Richtschnur zu verstehen. Sind bereits mehr Baumscheiben vorbereitet, kann die Baumpflanzungen im entsprechenden Umfang erhöht werden. 

 

Zur Standortvorbereitung gehören:

 

  • Wurzelstockrodung
  • Bodenaustausch standortabhängig bis zu 12 m³
  • Fachgerechte Entsorgung des Abraums
  • Optimierung des Baumstandortes (Vergrößern/Entsiegeln/Belüften)
  • Instandsetzung der Einfassung und des Umfeldes
  • Einbau von Belüftungs- und Bewässerungseinrichtungen
  • Einbau von Baumsubstrat und Bodenhilfsstoffen

 

Während der Arbeit auftretende Schwierigkeiten bestehen insbesondere in den konkurrierenden Platzbedarfen, den örtlichen Gegebenheiten der technischen Infrastruktur im Boden und an der Oberfläche (trotz Abstimmung der Leitungspläne), den Aufgaben des fließenden und ruhenden Verkehrs sowie sonstiger Verkehrseinrichtungen sowie darin, dem Bestandsgrün und der Bebauung gerecht zu werden.

Die Maßnahmen müssen ggf. minimalinvasiv mit Verfahren, die sowohl Baumwurzeln als auch unterirdische Infrastruktur schützt, durchgeführt werden (z.B. Saugverfahren).

 

Ziel ist die vorausschauende und rechtzeitige Vorbereitung der Standorte für die kommende Pflanzsaison. Da fortlaufend neue Standorte vorbereitet werden, können unmittelbar Alternativen für ggf. temporär nicht pflanzbare Baumscheiben gefunden und umgesetzt werden.

 

Baumpflanzung

 

Die Baumpflanzarbeiten beginnen grundsätzlich zum 01.10. eines jeden Jahres mit durchdringendem Wässern der vorbereiteten und noch leeren Baumstandorte. Hierdurch wird die Pufferwirkung hinsichtlich des Wasserhaushaltes erheblich verbessert.

Folgende Schritte sind hierfür vorgesehen:

 

  • Pflanzenlieferung und Abnahme
  • Pflanzenlagerung und -transport
  • Einbau von Zuschlagsstoffen
  • Pflanzschnitt
  • Baumpflanzung
  • Anbringen des Sonnenschutzes
  • Baumverankerung, Dreibock
  • Einbau Gießring
  • Schutzmaßnahmen (Poller o.ä. im Straßenraum)
  • Oberflächen Bearbeitung
  • Herstellung der Unterpflanzung/Einsaat
  • Wässern

 

Pflanzungen nach dem 01.03. eines jeden Jahres sind prinzipiell möglich, aus fachlichen Gründen auch aufgrund der zunehmenden Hitzeperioden mit ausbleibenden Niederschlägen im Frühjahr allerdings zu vermeiden oder im begründeten Ausnahmefall so gering wie möglich zu halten.

 

Eine Sommerpflanzung ist in Einzelfällen z.B. mit Containerware möglich, jedoch mit höherem Pflegeaufwand, -kosten sowie höherem Ausfallrisiko verbunden.

 

 

 

Entwicklungspflege

 

Aufgrund der klimatischen Veränderungen mit deutlich längeren Hitzeperioden ist eine funktionierende Baumpflanzung ohne ausreichende Bewässerung während der Vegetationsperiode heute undenkbar. Die Bewässerung in den ersten 3 Standjahren mit 15 bis 20 Bewässerungsgängen gehört heute zum Stand der Technik. Darüber hinaus wird immer mehr eine bedarfsorientierte Bewässerung der Bäume im 4. bis 5. Standjahr erforderlich und bei schwierigen Standorten auch noch darüber hinaus. Dies liegt häufig an dem noch fehlenden Wurzelanschluss an die umliegenden Bodenstrukturen oder generell an zu wenig eindringenden Niederschlägen aufgrund umliegend versiegelter Standorte oder Flächen mit Gefälle.

Eine Sensorik im Boden kann mit einer entsprechenden Auswertungssoftware nach ausreichender Datengrundlage zur Steuerung der Bewässerungen über die ersten 3 Standjahre hinaus hilfreich und zielführend sein. Gesehen auf das Stadtgebiet ist auf ein ausgewogenes Kosten-/Nutzenverhältnis zu achten.

Die Art der Bewässerung sollte gezielt das Wurzelwachstum im Boden berücksichtigen, um dem Baum Anreize zur größtmöglichen Erschließung des Baumfeldes zu geben. Hierzu ist eine Farbkodierung der Querlattung des Dreibocks sinnvoll.

 

Folgende Aufgaben gehören zur Entwicklungspflege.

 

  • Bewässerung Standjahr 1-3 mit 15-20 Gießgängen à 150-200 l
  • Bewässerung Standjahr 4-5 mit +/-10 Gießgängen à 150-200 l
  • Düngung, jährlich in Abhängigkeit des Standortes und der Bepflanzung
  • Pflege des Baumfeldes, Entfernung unerwünschten Bewuchs, Offenhalten des Bodens
  • Instandhaltung der Verankerung bis zum 3. Standjahr
  • Jungbaumpflege in Standjahr 2 und 4

 

Bei jährlich 350 Baum-Nachpflanzungen ergibt dies 25.000 Bewässerungsgänge und 5.000 Pflegegänge pro Jahr, verteilt auf die 6-7 Monate der Vegetationsperiode. Ein Großteil der hierfür erforderlichen Gießfahrzeuge kann in der Sommerzeit aus dem Fuhrpark des Winterdienstes genutzt werden. Durch diese Synergie sinken die erforderlichen Investitionskosten für das Vorhalten der Bewässerungseinrichtungen erheblich.

 

 

Synergien und Wirtschaftlichkeit

 

Im Hinblick auf die letzten Ausschreibungsergebnisse des FB 36 für vergleichbare Pflanzungen im Rahmen des Projekts 'Grüne Lunge' (größerer Leistungsumfang, u.a. im Tiefbau) erweist sich der Aufbau eigener Kapazitäten als wirtschaftlich.

 

 

Bearbeitung

 

Der Prozess der Baumpflanzungen wird standardisiert und kann so bei Bedarf optimiert werden. Die Flexibilität im Verfahren steigt, da auf Ausschreibungen der Pflanzleistung mit Vergabeverfahren und entsprechender Verbindlichkeit verzichtet werden kann. Es kann sehr schnell, innerhalb von Tagen, auf geänderte Gegebenheiten reagiert oder umdisponiert werden.

 

Baumunterhaltung

 

Durch die großen Schnittmengen mit dem Fuhrpark der bereits bestehenden Baumunterhaltung ist eine weitere Spezialisierung der Fahrzeuge möglich, sodass in allen Teilbereichen jeweils optimale Ressourcen zum Einsatz kommen können.

 

Winterdienst

 

Durch die Erweiterung des Fuhrparks, hier insbesondere die LKW 18 to und der Geräteträger sowie dem Personalaufbau (mit entsprechenden LKW-Führerscheinen), kann nach Möglichkeit Bedarfsspitzen in anderen Bereichen (hier insbesondere Winterdienst auf Radwegen) unterstützend begegnet werden.

 

Schadensabwehr

 

Der Aufbau der Gießlogistik kann bei extremer Trockenheit, wie z.B. im Sommer 2018 bei temporärem Aufbau eines Schichtsystems aktiv zur Schadensminimierung an der grünen Infrastruktur eingesetzt werden, um Totalausfälle zu verhindern. 

 

Fazit:

 

Die zentrale Übernahme der Baum-Nachpflanzungen durch den Aachener Stadtbetrieb für den gesamten öffentlichen Raum  gewährleistet eine Bündelung aller notwendigen Arbeitsschritte mit Blick auf den Gesamtablauf in einer professionellen und fachkompetenten Organisation, verbunden mit einer hohen Flexibilität hinsichtlich der Planung und Ausführung. Mit Einrichtung der notwendigen Stellen im Wirtschaftsplan 2024 sowie der Bereitstellung der einmaligen Investitions- und jährlichen Materialkosten können in einem ersten Schritt jährlich 350 Baum-Nachpflanzungen in Eigenleistung durch den Aachener Stadtbetrieb umgesetzt werden. Daneben können die zusätzlichen Mitarbeitenden, Maschinen und Geräte im Rahmen von Auftragsspitzen im Winterdienst (z.B. bei der Reinigung von Radwegen) oder im Zuge eines temporären Einsatzes bei extremer Trockenheit zum Gießen eingesetzt werden.

 


 

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