Entscheidungsvorlage - FB 61/0562/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt auf Grundlage der vorgelegten Planung bezirkliche Mittel zur Umsetzung der Maßnahmen bereitzustellen. Der Antrag gilt hiermit als bearbeitet.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Anlass

 

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat am 18.07.2019 einen Antrag eingereicht, der die Stärkung der Mobilität älterer und behinderter Bürger*innen im Stadtbezirk Aachen Richterich zum Ziel hatte. Diesem Antrag wurde am 11.09.2019 von der Bezirksvertretung einstimmig angenommen.

Am 21.01.2020 wurde in der Arbeitsgruppe Altenarbeit die Forderung an einigen Beispielen konkretisiert.

 

Vorgehen

 

Zur Bearbeitung des Antrags fand eine enge Abstimmung zwischen der zuständigen Abteilung im Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61/700) und dem Bezirksamt Richterich statt. Zunächst wurden die von der Arbeitsgruppe Altenarbeit benannten Orte untersucht und Maßnahmenvorschläge erarbeitet. Schnell stellte sich jedoch heraus, dass eine systematische Untersuchung des gesamten Bezirk Richterich im Hinblick auf dessen Barrierefreiheit sinnvoll erscheint. Mit Unterstützung des Bezirksamtes wurden dann weitere Stellen im Bezirk identifiziert, die einer Anpassung zur Verbesserung der Barrierefreiheit bedürfen. Auch diese wurden dann seitens der Fachverwaltung weiter geprüft.

Dabei sind 43 sinnvolle Maßnahme im gesamten Bezirk näher betrachtet worden. Diese lassen sich in 31 Gehwegabsenkungen, 10 Bushaltestellen und jeweils eine Treppenanlage und eine Querungsmöglichkeit untergliedern.

Unter Berücksichtigung der Fußgänger- bzw. Haltestellenfrequenzen, wichtiger Wegebeziehungen, besondere Ziele mobilitätseingeschränkter Bürger*innen und weitere geplante Projekte (Ortsmitte Richterich, Richtericher Dell) kann eine Priorisierung der Maßnahmen in zwei Stufen vorgenommen werden.

Für beiden Prioritätenstufen wurden erste grobe Kostenschätzungen erstellt. Zur Abarbeitung der 1. Priorität sind Mittel in Höhe von ca. 200.000 € und für die 2. Priorität in Höhe von ca. 225.000 € erforderlich. Somit entsteht insfesamt ein Mittelbedarf von knapp  425.000 €.

Diese Ergebnisse wurden der Politik bereits am 24.05.2022 im Rahmen eines Interfraktionellen Gesprächs erläutert.

Zur besseren Finanzierbarkeit und zur Schaffung besserer Ausschreibungsergebnisse wurden die bisherigen 2 Priorisierungsstufen in inzwischen 4 Arbeitspakete aufgeteilt. Diese gliedern sich in die Bushaltestellen und 3 räumlich nah beieinander liegenden Maßnahmenpakete.


Das Maßnahmenpaket Bushaltestellen enthält die 10 folgenden Bushaltestellen:

  • Richterich, Pfalzgrafenstraße (H2)
  • Richterich, Gierstraße (H1, H2)
  • Richtericher, Hander Weg (H1, H2)
  • Richterich, Siebweg (H2)
  • Richterich, Hasenwaldstraße (H1)
  • Richterich, Siedlung Schönau (H1)
  • Richterich, Schönauer Hang (H1)
  • Horbach (H1)

 

Arbeitspaket 1 beinhaltet die 15 Gehwegabsenkungen:

  • Gehwegabsenkung Schloss-Schönau-Straße / Auf der Schönauer Höhe / Josef-Ponten-Straße
  • Gehwegabsenkung Schloss-Schönau-Straße / Fußweg zu den Häusern 70 a-e
  • Gehwegabsenkung Schloss-Schönau-Straße / In der Heide / Josef-Ponten-Straße
  • Gehwegabsenkung Schloss-Schönau-Straße / Schönauer Pfad (Fußweg)
  • Gehwegabsenkung Schloss-Schönau-Straße / Hasenwaldstraße
  • Gehwegabsenkung Schloss-Schönau-Straße / In der Schönauer Aue / Von-Broich-Straße (2 Absenkungen)
  • Gehwegabsenkung Schloss-Schönau-Straße / Im Erkfeld
  • Gehwegabsenkung Schloss-Schönau-Straße / Am Schönauer Acker
  • Gehwegabsenkung Schloss-Schönau-Straße / Am Schönauer Hang
  • Gehwegabsenkung Schloss-Schönau-Straße / Von-Broich-Straße / Am Brombeerhang 
    (2 Absenkungen)
  • Gehwegabsenkung Schloss-Schönau-Straße / Kohlweg / Butzweide
  • Gehwegabsenkung Richtericher Straße /Erkwiesenstraße (Süd)
  • Gehwegabsenkung Von-Broich-Straße / Fußweg Bolzplatz
  • Gehwegabsenkung Josef-Ponten-Straße / Freiherrenstraße (West)
  • Gehwegabsenkung Josef-Ponten-Straße / Freiherrenstraße (Ost)

 


Arbeitspaket 2 besteht aus 12 Gehwegabsenkungen und jeweils einer Querungsmöglichkeit und einer kleinen Treppenanlage:

  • Gehwegabsenkung Berensberger Straße / Parkstraße / Elsenborn
  • Gehwegabsenkung Fußweg Berensberger Straße / Freiherrenstraße
  • Querungsmöglichkeit Horbacher Straße (im Bereich Bushaltestelle Richterich, Hander Weg)
  • Treppenanlage an der Bahnunterführung Roermonder Straße / Horbacher Straße
  • Gehwegabsenkung Parkstraße / Parkstraße (3 Absenkungen)
  • Gehwegabsenkung Parkstraße / Am Schlossteich
  • Gehwegabsenkung Parkstraße / Am Sonnenlehen
  • Gehwegabsenkung Parkstraße / Fußweg Rathausplatz
  • Gehwegabsenkung Parkstraße / Weg Schlosspark
  • Gehwegabsenkung Parkstraße / Weg Schlosspark Tiergehege
  • Gehwegabsenkung Parkstraße / An der Vorburg (2 Absenkungen)
  • Gehwegabsenkung Josef-Ponten-Straße / Josef-Ponten-Straße (2 Absenkungen)
  • Gehwegabsenkung Josef-Ponten-Straße / Stichweg zum Garagenhof

 

Arbeitspaket 3 beinhaltet die 5 folgenden Gehwegabsenkungen:

  • Gehwegabsenkung Dellstraße / Dellstraße (2 Absenkungen)
  • Gehwegabsenkung Lehnsherrenstraße / Rosenstraße
  • Gehwegabsenkung Bremenberg / Katschenbruchstraße
  • Gehwegabsenkung Katschenbruchstraße / Haus-Heyden-Straße
  • Gehwegabsenkung Bremenberg / Haus-Heyden-Straße

 

 

Die Bushaltestellen werden im Rahmen des beschleunigten Ausbau von Bushaltestellen barrierefreie ausgebaut (Vorlage - FB61/0350/WP18) und können somit aus dem Projekt „Barrierefreiheit Richterich“ herausgenommen werden.

Die drei verbliebenden Maßnahmenpakete wurden in die „Kleinmaßnahmenliste“ (Vorlage wird zum Jahreswechsel erwartet und den Bezirken vorgelegt) von FB 61/700 aufgenommen. Dort werden die Maßnahmen anhand diverser Kriterien bewertet und priorisiert Aktuell rangieren die hier vorgestellten Maßnahmen auf Platz 25 der Prioritätenliste (Stand: 28.11.2022). Unter Berücksichtigung der zurzeit für die Bearbeitung der Kleinmaßnahmen zur Verfügung stehenden Personal- und Finanzressourcen erscheint eine Umsetzung in den nächsten 1-2 Jahren nicht realistisch.

 

Der Bezirk kann die Umsetzung der Maßnahmen aus den Arbeitspakten 1- 3 mit bezirklichen Mitteln unterstützen. Dann werden aus den gesamtstädtisch zur Verfügung stehenden Mitteln des PSP-Elements Kleinmaßnahmen entsprechend weniger Mittel benötigt, was eine zeitlich frühere Maßnahmenumsetzung erleichtert.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

X

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

Die Maßnahmen zur Unterstützung der Barrierefreiheit in Richterich fördern das zu Fuß gehen und die Nutzung des ÖPNV. Hierdurch wird eine Verbesserung für den Klimaschutz erzielt, wenn dadurch der motorisierte Individualverkehr reduziert wird. Die genaue CO2 Reduktion ist nicht ermittelbar.

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Anlagen

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