Kenntnisnahme - FB 36/0230/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmen gegen Umweltgefahren durch Zigarettenstummelhier: Tagesordnungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 09.11.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beteiligt:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
|
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
|
|
|
23.11.2022
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Datum vom 09.11.2022 wurde durch die Fraktion DIE Linke der Tagesordnungsantrag mit dem Titel „Maßnahmen gegen Umweltgefahren durch Zigarettenstummel“ gestellt. Die Verwaltung möge berichten, mit welchen Maßnahmen gegen die Schädigung der Umwelt durch weggeworfene Zigarettenstummel vorgegangen wird und welche Rolle die Thematik bei der Aktion „Sauberes Aachen“ spielen wird. Insbesondere wird um eine Übersicht gebeten, wie die Ordnungsgelder anhand der konkreten Schäden (in Grünanlagen bestehen höhere Umweltbelastungen als bei versiegelten Böden) und Gefahren (Vergiftungsgefahr auf Spielplätzen) angepasst werden können.
Der Tagesordnungsantrag wird verwaltungsseitig wie folgt beantwortet:
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz des 08.11.2022 (Vorlage Ö 11 - FB 36/0212/WP18) hat die Verwaltung aufgrund des Tagesordnungsantrages der Fraktion DIE Linke mit dem Titel „Umweltgefahren durch Zigarettenstummel“ umweltfachliche Gesichtspunkte der Thematik beschrieben.
Im Rahmen der Erläuterungen der rechtlichen Sanktionsmöglichkeiten wurden in der Sitzung die durch den FB 32 – Sicherheit und Ordnung – geahndeten Verstöße mit 11 eingeleiteten Bußgeldverfahren für das Jahr 2020 bzw. 6 Verfahren betreffend das Jahr 2021 beziffert, da das Wegwerfen von Zigarettenkippen eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Nach dem Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Umwelt des Landes NRW sowie der Aachener Straßenverordnung besteht die Möglichkeit einer Ahndung mit einem Bußgeld zwischen 100 € und 1.000 €. Verstöße werden durch die zentrale Bußgeldstelle des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung verfolgt.
Weitere verwaltungsinterne Abstimmungen zu diesem Thema werden folgen. Erst nach Abschluss der Konsultationen wird die Verwaltung die zuständigen Fachausschüsse erneut informieren.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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563 kB
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