Kenntnisnahme - B 03/0041/WP15-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Sitzung des Umweltausschusses am 06.12.2005 wurde der 6. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen beschlossen. Von der CDU-Fraktion wird nunmehr nachträglich um Darlegung und Begründung des Defizits aus dem Jahre 2003 gebeten, welcher zu der Gebührenerhöhung letztendlich geführt hat.

 

Das Jahr 2003 wurde mit einem Fehlbetrag von 6.801,04 € abgeschlossen. Gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz sollen Kostenunterdeckungen innerhalb eines Kalkulationszeitraumes von 3 Jahren ausgeglichen werden. Dies erfolgte somit in der Kalkulation für das Jahr 2006. Der Fehlbetrag beinhaltet folgende Einzelsummen:

 

                                                                          Kalkulat. 2003            Ist 2003   Defizitanteile                     

Unternehmerlohn                                                                               6.120,30 €                                 6.336,67 €         -216,37 €

Klärschlammbehandlung                  12.057,28 €                                 5.464,22 €       6.593,06 €

          Personal-/Sachkosten                                       7.849,77 €                                 7.955,50 €         -105,73 €

Einnahmen                                                               29.151,69 €                               21.755,35 €    -7.396,34 € *

Verwaltungskostenbeitrag                        3.124,34 €         8.800,00 €        -5.675,66 €      

Defizit 2003                                                             -6.801,04 €

 

* davon Überschussverrechnung aus 2000 =4.436,33 €

 

Die gravierenden Veränderungen werden nachstehend begründet:

 

Klärschlammbehandlung

Zum Zeitpunkt der Gebührenkalkulation 2003 wurde mit Hilfe vorhandener Kostendaten der Abwasserreinigungsanlagen ein Preis für die Klärschlammbehandlung pro cbm ermittelt. Der Wasserverband, der die Abwasserreinigungsanlagen zum 01.04.2003 übernommen hat, hat tatsächlich einen viel niedrigeren Preis berechnet, der seinerzeit noch nicht abzusehen war.

 

Einnahmen

Trotz vorsichtiger Schätzungen sind die Entleerungsmengen 2003 stärker gesunken als erwartet. Dies führte zu einer Verminderung der Gebühreneinnahmen von 30 %.

 

Hierzu muss ergänzend festgestellt werden, dass seit Jahren aufgrund von Erweiterungen des Kanalnetzes die Anzahl der Kläreinrichtungen sinkt. Bei kleinen Gebührenhaushalten wirken sich derartige Veränderungen natürlich gravierend aus.

 

Verwaltungskostenbeitrag

Der Verwaltungskostenbeitrag wurde auf der Basis des letzten verfügbaren Ist-Wertes aus 2001 (5.900 DM) durch die Finanzverwaltung kalkulatorisch auf 8.800 € festgelegt.

 

Für die Folgejahre deutet sich durch Umstrukturierungen und personelle Veränderungen bereits jetzt eine Senkung des Verwaltungskostenbeitrages an. Dies wurde bei der Kalkulation für das Jahr 2006 deutlich. Dieser Betrag dürfte sich für die nächsten Jahre weitestgehend stabilisieren.

 

Die vorstehenden Ausführungen zeigen, dass es sich bei der erfolgten Gebührenanpassung im Wesentlichen um die Abdeckung des Fehlbetrages aus 2003 geht.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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