Kenntnisnahme - FB 61/0564/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Einmündung Rollefstraße/ Hochstraße;Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 17.06.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Brand
|
Kenntnisnahme
|
|
|
07.12.2022
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand hat am 17.06.2022 einen Antrag an die Verwaltung zur Entschärfung der Verkehrssituation für Kinder und Fußgänger*innen an der Einmündung Rollefstraße/ Hochstraße gestellt. Der Antrag bezieht sich unter anderen auf den Beschluss der Vorlage FB 61/1368/WP17 aus dem Februar 2020 – Hochstraße - Ausdehnung der Tempo 30 Geschwindigkeitsbegrenzung.
Im Anschluss an den Beschluss wurde die Einmündung Rollefstraße durch entsprechende Beschilderung und Markierung weiterhin in der Vorfahrt der Hochstraße untergeordnet. Derzeit sind aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde keine weiteren Änderungen aus den Mitteln der StVO erkennbar, die die Situation entschärfen könnten.
Die im Beschluss geforderte Maßnahme zum Umbau der Einmündung im Bereich des Gehweges (gepflasterte Gehwegüberfahrt) ist in die Prioritätenliste Kleinmaßnahmen aufgenommen worden, in der diese Maßnahmen bewertet und priorisiert werden. Die Maßnahme findet sich aufgrund der Bewertung im oberen Bereich der Prioritätenliste und kann voraussichtlich im nächsten Jahr umgesetzt werden. Allerdings wird die Prioritätenliste auch unterjährig laufend aktualisiert und somit können sich die Positionen der Maßnahmen ändern. Die fundierte Einschätzung zur Umsetzung dieser Maßnahme in 2023 wird mit der kommenden Vorlage zur Prioritätenliste Kleinmaßnahmen gegeben. Diese Vorlage wird Anfang 2023 in die politische Beratung gehen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| X |
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
|
|
| X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Erläuterung:
Da diese Vorlage nur zur Kenntnis dient und zunächst keine Baumaßnahme mit sich bringt, werden somit auch keine CO-2- Emissionen verursacht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
571 kB
|