Entscheidungsvorlage - FB 01/0083/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig

zu Mitgliedern des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl 2005 zu wählen:

 

Beisitzer/innen                                                  Stellvertreter/innen

 

1.                                                                     1.

 

2.                                                                     2.

 

3.                                                                     3.

 

4.                                                                     4.

 

5.                                                                     5.

 

6.                                                                     6.

 

Auf Empfehlung des Hauptausschusses wählt der Rat der Stadt einstimmig   

zu Mitgliedern des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl 2005:

 

Beisitzer/innen                                                  Stellvertreter/innen

1.                                                                                 1.

2.                                                                                 2.

3.                                                                                 3.

4.                                                                                 4.

5.                                                                                 5.

6.                                                                                 6.

 

 

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

 

Nach den Vorschriften des Landeswahlgesetzes (LWahlG) und der Landeswahlordnung (LWahlO) sind verschiedene mit der Landtagswahl verbundene Aufgaben im Wahlkreis von einem Kreiswahlausschuss wahrzunehmen. Insbesondere hat der Kreiswahlausschuss gem. § 10 Abs. 4 LWahlG über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge zu beschließen und das Wahlergebnis im Wahlkreis festzustellen.

 

Für die Landtagswahl am 22.05.2005 ist das Stadtgebiet nach dem Wahlkreisgesetz in 2 Wahlkreise unterteilt, und zwar in die Wahlkreise 1 Aachen I und 2 Aachen II. Gem. § 10 Abs. 1 LWahlG kann jedoch für beide Wahlkreise ein gemeinsamer Kreiswahlausschuss gebildet werden.

 

Der Kreiswahlausschuss besteht aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzendem und 6 Beisitzern

(§ 10 Abs. 3 LWahlG). Für jeden Beisitzer soll gem. § 3 Abs. 1 LWahlO ein Stellvertreter gewählt werden.

 

Die Beisitzer/innen des Kreiswahlausschusses sind vom Rat der Stadt, sofern eine Einigung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag und ein einstimmiger Beschluss des Rates nicht zustan‑ dekommen, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wä hlen (§ 10 Abs. 3 LWahlG, § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung ‑ GO ‑). Auf den Kreiswahlausschuss finden die allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass der Kreiswahlausschuss in öffentlicher Sitzung entscheidet, dass er ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer/innen beschlussfähig ist, dass bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag gibt und dass § 57 Abs. 3 und § 58 Abs. 1 Satz 6 ‑ 9 und Absatz 3 Satz 4 GO außer Betracht bleiben (§ 10 Abs. 3 LWahlG). In den Kreiswahl‑ ausschuss können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger, die dem Rat angehören können, gewählt werden; ihre Zahl darf jedoch die Zahl der Ratsmitglieder im Kreiswahlausschuss nicht erreichen (§ 58 Abs. 3 GO).

 

Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl ergibt sich aufgrund der derzeitigen Sitzverteilung im Rat folgende Besetzung des Kreiswahlausschusses:

 

Mitglieder

insgesamt

davon

 

C D U

S P D

  GRÜNE

F D P

6

3

2

1

 

 

 

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