Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 88/0007/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Gründung einer Eurogress Aachen Betriebs-GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- E 88 - Eurogress
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Eurogress
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Anhörung/Empfehlung
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07.03.2006
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Geplant
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Rat der Stadt Aachen
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Kenntnisnahme
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22.03.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Eurogress nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und empfielt dem Rat der Stadt, der Gründung einer Eurogress Aachen Betriebs-GmbH zuzustimmen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Eurogress die Gründung einer Eurogress Aachen Betriebs-GmbH.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Hintergrund:
Deutschlandweit werden Veranstaltungen, Messen und Kongresse grundsätzlich in privatrechtlicher Organisationsform, in der Regel als GmbH, durchgeführt. Als Gründe werden unter anderem die größere wirtschaftliche Selbständigkeit und Flexibilität, die erleichterte Kooperationsmöglichkeit mit Partnern sowie Möglichkeiten zur Kostenreduzierung genannt.
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung („Quasi-Eigenbetrieb“) „Eurogress“ hat dies für sich überprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Ausgliederung von Veranstaltungen sowohl zu einer Reduzierung des städtischen Zuschusses als auch zu einer langfristigen Sicherung des Veranstaltungs- und Messewesens führen wird.
Vorhaben:
Die Planung, Organisation und Durchführung von ausgewählten Veranstaltungen des Eurogress wird in eine 100% Tochter (Arbeitstitel: EUROGRESS AACHEN Betriebsgesellschaft mbH) ausgegliedert. Das Stammkapital wird vom Quasi-Eigenbetrieb aufgebracht. Gesellschafter ist die Stadt, die die Beteiligung in den Quasi-Eigenbetrieb einlegt. Die EUROGRESS AACHEN Betriebsgesellschaft mbH schließt mit dem nach wie vor bestehenden Quasi-Eigenbetrieb Eurogress einen Dienstleistungsvertrag ab, der die Nutzung des Gebäudes, den personellen und technischen Bedarf zur Durchführung von Veranstaltungen und die Verwaltung der GmbH vorsieht.
Gebäudeinvestitionen erfolgen wie bisher durch den Quasi-Eigenbetrieb. Die EUROGRESS AACHEN Betriebsgesellschaft mbH wird vom Quasi-Eigenbetrieb betriebsgeführt und übernimmt die Aufgaben der Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Messen und Kongressen mit den Zielen der Kostendeckung und der Entwicklung weiterer Tätigkeitsfelder auch unter Einbindung privater Partner.
Aus grunderwerbssteuerlichen Gründen empfiehlt es sich, die eigenbetriebsähnliche Einrichtung bestehen zu lassen.
Effekte:
Mit der EUROGRESS AACHEN Betriebsgesellschaft mbH verfügt die Stadt über ein Instrument mit dem sie weitere kulturelle und touristische Aktivitäten umsetzen kann. Sie ermöglicht eine Beteiligung an privatfinanzierten Projektgesellschaften und erhöht so wesentlich die Chancen auf eine haushaltsschonende Realisierung künftiger Vorhaben. Marktgerechte Preise ermöglichen trotz Kapazitätsgrenzen Umsatzausweitungen.
Es ist zu prüfen, das Personal vollständig beim Quasi-Eigenbetrieb zu belassen und auch Neueinstellungen dort vorzunehmen oder das gesamte Personal überzuleiten. Eine weitere Möglichkeit mit wirtschaftlichen und organisatorischen Effekten ergibt sich, wenn das vorhandene Personal im Quasi-Eigenbetrieb bleibt und der EUROGRESS AACHEN-Betriebsgesellschaft mbH im Rahmen des Dienstleistungsvertrages zur Verfügung gestellt wird. Neueinstellungen erfolgten dann tarifungebunden bei der EUROGRESS AACHEN Betriebsgesellschaft mbH. Hierdurch ließen sich mittelfristig insb. bei den Aushilfskräften Kosten senken. Es ist bei einer 1% igen Personalkostenreduzierung pro Jahr ab 2006 von einer Größenordnung von rd. 80 TEUR als Durchschnitt der kommenden 10 Jahre auszugehen.
Mehrwertsteuerbelastungen auf die Personalkosten entstehen nicht, da sowohl die GmbH als auch der Eigenbetrieb vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Kosteneinsparungen erfolgen durch die vergaberechtlich freiere Betätigung einer GmbH unterhalb der EU-Schwellenwerte. Hier können deutliche Einsparungen auf ausgewählte bezogene Fremdleistungen (zB.: Gebäudereinigung, Werbung, Betriebs- und Geschäftsausstattung,...) zu einer Aufwandsreduzierung von rd. 40 - 60 TEUR führen. Alleine die freihändige Vergabe der Reinigung würde Kostenersparnisse von mindestens 25% bedeuten (Aufwand in 2004: 233 TEUR).
Erhebliche Vorteile ergeben sich durch die schnellere und effektivere Kooperation mit strategischen Partnern im Veranstaltungswesen. Dies trifft insbesondere für die Aachener Energietage im Oktober 2006 und Veranstaltungen im Touristikbereich zu. Eine Quantifizierung ist schwer, kann aber mit 200 bis 250 TEUR angenommen werden. Der Bendplatz wird bereits jetzt zeitweise durch das Eurogress genutzt. Eine Zusammenfassung der BgAs Bendplatz und Eurogress könnte die Steuerpflicht der BgA Bendplatz reduzieren und zu einer jährlichen Einsparung von ca. 20 T€ führen.
Den wirtschaftlichen und strategischen Vorteilen sind die Kosten einer GmbH gegenüberzustellen. Sie liegen mit ca. 20 - 30 TEUR für die Rechnungslegung und –prüfung sowie die Verwaltung der GmbH deutlich unter den Einsparungen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Jahresabschlusskosten beim Eigenbetrieb sinken werden.
Insgesamt kann von einer Kostenreduzierung von rd. 300 TEUR innerhalb der nächsten 3 bis 5 Jahre ausgegangen werden.
Umsetzung:
organisatorisch:
Die Geschäftsführung der EUROGRESS AACHEN Betriebsgesellschaft mbH wird von der Betriebsleitung des Eigenbetriebs in Personalunion übernommen. Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, wird auf die Einrichtung eines Aufsichtsrates verzichtet. Die Kontrollfunktion wird von der Gesellschafterversammlung, bestehend aus dem Vorsitzenden des Betriebsausschusses und einem Vertreter der Verwaltung, wahrgenommen.
Die Rechtsform der GmbH bietet sich deshalb insb. im Vergleich zu anderen Rechtsformen, wie die Anstalt öffentlichen Rechts, des Zweckverbandes an, da sie eine flexible Kooperation mit anderen Veranstaltern bietet und die Voraussetzungen für einen marktentsprechenden Auftritt, der für Umsatzsteigerungen unabdingbar ist, sicherstellt. Die wirtschaftlichen Effekte sind daher im Wesentlichen nur über die GmbH sicherzustellen. Insbesondere die Anstalt öffentlichen Rechts erlaubt keine Aufnahme eines weiteren Gesellschafters, wie es evtl. später einmal notwendig sein wird.
AÖR....
Nach Gründung der GmbH und der vertraglichen Umsetzung ist geplant auch die Satzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung an die novellierte Eigenbetriebsverordnung, steuergesetzliche Änderungen (Wegfall der Gemeinnützigkeit) und die Vorschriften der Gemeindeordnung insoweit anzupassen, als dass aus der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ein echter Eigenbetrieb nach § 107 I GO NW entsteht. Hierzu erfolgt zur Zeit eine Abstimmung mit dem Rechtsamt.
wirtschaftlich:
Aufgrund der Ausgliederung der zu marktgerechten Preisen durchgeführten Veranstaltungen werden Teile der Umsätze und der Aufwendungen aus dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes herausgerechnet werden. Ziel ist ein ausgeglichenes Ergebnis der GmbH zur Vermeidung einer Steuerlast bei gleichzeitiger Reduzierung des städtischen Zuschusses für den Eigenbetrieb.
kommunalrechtlich:
Die Gemeinde kann sich unter den Voraussetzungen der §§ 107, 108 GO NW durch die Gründung einer GmbH am allgemeinen Wirtschaftsleben beteiligen. Dabei erfassen die relevanten Bestimmungen sowohl die wirtschaftliche Betätigung als auch die nichtwirtschaftliche Betätigung, allerdings sind die rechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zum Teil unterschiedlich. Da in § 107 Abs. 2 Nr. 4 explizit das Messe- und Ausstellungswesen als nichtwirtschaftliche Tätigkeit aufgeführt ist, wird davon ausgegangen, dass es sich bei der EUROGRESS AACHEN-Betriebsgesellschaft mbH um eine Einrichtung iS des § 107 Abs. 2 handelt. Dies sieht in einer Vorabstimmung die Bezirksregierung auch so.
Die in § 108 GO NW beschriebenen Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag können unproblematisch berücksichtigt werden.
steuerlich:
Da möglicherweise im steuerlichen Sinne eine Betriebsaufspaltung gesehen werden kann, erfolgt eine Abstimmung mit der Finanzverwaltung. Sollte ein sog. Betriebsaufspaltungs-BgA vorliegen, so hätte dies keine wirtschaftlichen Konsequenzen. Es wäre allenfalls als steuerliches BgA zu führen.
Zur Zeit wird geklärt, inwieweit die Anteile in den BgA. eingelegt werden können.
Ergebnis
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass mit einer Ausgliederung von Veranstaltungen des Eurogress in eine GmbH erhebliche wirtschaftliche und geschäftsstrategische Vorzüge verbunden sind, wohingegen ein wirtschaftliches Risiko nicht besteht.
Nach erfolgter Anzeige bei der Bez.Reg. soll die Gesellschaft zum 1.4.2006 gegründet werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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