Entscheidungsvorlage - FB 37/0014/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen, Haushaltsjahr 2022; Produkt 021501, Brandbekämpfung: Beschaffung Rüstwagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Verfasst von:
- FB 37/120
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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06.12.2022
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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13.12.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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14.12.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung i.H. von 220.000 € zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung – zur Ersatzbeschaffung eines Rüstwagens zu erteilen.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung i.H. von 220.000 € zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung – zur Ersatzbeschaffung eines Rüstwagens zu erteilen.
Der Rat der Stadt Aachen erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung i.H. von 220.000 € zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung – zur Ersatzbeschaffung eines Rüstwagens.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Haushaltsjahr 2022 war innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung die Ersatzbeschaffung eines nach Brandschutzbedarfsplan erforderlichen Rüstwagens vorgesehen. Ersetzt werden muss aus technischen Gründen das nunmehr 35 Jahre alte Bestandsfahrzeug AC-FW 52 der Feuerwache Nord. Mit im Beschaffungsumfang erfasst ist auch der Ersatz der ebenso alten technischen Beladung. Für die Maßnahme waren im Rückblick auf eine 2016 erfolgte ähnliche Beschaffung zunächst 490.000 € kalkuliert, die aber bereits für 2023 im Rahmen der Entwurfsplanung des Haushaltsplans 2023 wegen zu erwartender Preissteigerungen auf 525.000 € erhöht worden sind.
Zur Umsetzung der Maßnahme wurde im Sommer dieses Jahres bereits ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Das submissionierte Ergebnis liegt jedoch mit rund 710.000 € deutlich über der Auskömmlichkeit. Die Ausschreibung wurde auf Empfehlung der Vergabestelle gem. § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV aufgehoben.
Die Gründe hierfür sind mehrschichtig, insbesondere jedoch in der allgemeinen Situation der Wirtschaft zu suchen. So verzeichnen auch die Hersteller von Fahrgestellen und feuerwehrtechnischen Ausbauten allgemein gestiegene Kosten für Löhne, Material und Mittel sowie Energieaufwendungen, bepreisen vor allem aber das Risiko exorbitant gestiegener Lieferzeiten der Fahrgestelle und unklare Liefersituationen benötigter Werkstoffe sowie damit verbundene potentielle Entwicklungen am Markt in den verbindlich angebotenen Preis mit ein. Schlechterdings ist so gesehen das höchste unternehmerische Risiko in der Beschaffung zu finanzieren. Einer Umfrage des Antragstellers im technischen Netzwerk beschaffender Stellen bei den Feuerwehren sowie im Gremium der Leiter der Berufsfeuerwehren NRW, Arbeitskreis Technik nach ist die ergangene Angebotslage nicht ungewöhnlich und singulär für Aachen, sondern eine durchaus situationsangemessene Preislage.
Da die Beschaffung aufgrund des Alters und des technischen Zustands des Fahrzeugs im Hinblick auf die technisch-taktische Einsatzbereitschaft der Berufsfeuerwehr alternativlos und nicht aufschiebbar ist und eine preisliche Besserung ehedem nicht in Aussicht steht, ist eine entsprechende Nachfinanzierung des Vorhabens beabsichtigt.
In der ursprünglichen Planung beliefen sich die benötigten Mittel auf ca. 525.000 € investiv, die Gesamtkosten der Beschaffung werden jedoch ca. 710.000 € betragen.
Zur Auftragsvergabe nach erneuter Ausschreibung in 2022 wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 220.000 € benötigt, deren Deckung durch die Sperre bei PSP-Element 5-021501-900-01600-900-1 – „Ersatzbeschaffung Feuerlöschübungsanlage und Flash-Over-Container“ erfolgt.
Die Finanzierung der Maßnahme ist über den Haushalt 2023 i.H. von 710.000 € gedeckt, im Rahmen der VN der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2023 werden die zusätzlich benötigten Mittel i.H. von 185.000 € haushaltsneutral verlagert.
Gem. § 83 Abs. 2 GO NRW bedarf die Genehmigung der notwendigen Mittel der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn die Aufwendungen/Auszahlungen erheblich sind.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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PSP-Element 5-021501-900-06100-900-1 – Beschaffung Rüstwagen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschrie-bener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschrie-bener Ansatz 2023 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 490.000 | 710.000 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 490.000 | 710.000 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | -220.000 |
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| Deckung ist gegeben*1 u.*2 | ||||
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Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
PSP-Element 021501-900-06100-900-1 – Beschaffung Rüstwagen
VE 2022 alt: 490.000 €
VE 2022 neu: 710.000 €
PSP-Element 021501-900-01600-900-1 – Ersatzbeschaffung Feuerlöschübungsanlage und FlashContainer
VE 2022 alt: 256.000 €
VE 2022 neu: 36.000 €
*1
Deckung der VE durch Sperre bei PSP-Element:
5-021501-900-01600-900-1 (Kostenart 78310000) Ersatzbeschaffung Feuerlöschübungsanlage u. FlashContainer
*2
Die investive Auszahlung wurde im Rahmen des Haushaltsplanentwurfs bereits auf 525.000 € erhöht. Im Rahmen der Veränderungsnachweisung wurde die weitere Erhöhung um 185.000 € auf nunmehr 710.000 € haushaltsneutral angemeldet.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
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| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |