Entscheidungsvorlage - FB 45/0294/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Umzug der GGS Michaelsbergstraße – Baubeschluss für den Umbau des Schulgebäudes Malmedyer Str. 12, 52066 Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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07.12.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Entscheidung
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13.12.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Entwurfsplanung und Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, den Ausführungsbeschluss zu der Baumaßnahme „Umbau des Schulgebäudes Malmedyer Str. 12, 52066 Aachen“, zu fassen.
- Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Entwurfsplanung und Kostenberechnung zustimmend zur Kenntnis. Er fasst den Ausführungsbeschluss zu der Baumaßnahme „Umbau des Schulgebäudes Malmedyer Str. 12, 52066 Aachen“.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat am 11.03.21 die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen und diese beauftragt, die Planungen für den Umzug der KGS Michaelsbergstraße auf Grundlage einer 2-Zügigkeit mit der Option einer Mehrklassenbildung, nach Möglichkeit in den Altbau des Schulgebäudes Malmedyer Straße, fortzuführen. Gleichzeitig wurde darum gebeten, den Raumbedarf sowie die Raumaufteilung erneut zu überprüfen und die Vertreter*innen der Schule in die weitere Planung mit einzubeziehen.
Das Ergebnis dieser Überprüfung wurde dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 28.10.21 vorgestellt. Diese hatte ergeben, dass sich bei der Berücksichtigung der Bedarfe einer 2,5-zügigen Grundschule anhand der Flächenraumorientierung eine positive Bilanz ergibt.
Die Nutzbarkeit einzelner Räume als Aufenthaltsräume wurde seitens des Gebäudemanagements aus brandschutztechnischen Gründen kritisch gesehen. Es wurde seitens der Verwaltung beabsichtigt, die Aspekte der Rettungswegführung, Brandschutzmaßnahmen im Bestand sowie der Barrierefreiheit mit weiteren Sachverständigen im Detail abzustimmen und externe Planer in dieser Sache zu beauftragen.
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat am 28.10.21 den Beschluss gefasst, dass die Verwaltung die vorgestellte Entwurfsplanung beauftragen und die Kostenplanung bis zur Leistungsphase 3 weiterentwickeln soll.
2. Vorgehen der Verwaltung
Die Verwaltung hat nach erfolgter Ausschreibung das Architekturbüro Knapp & Knapp Architekten PartGmbB mit der Fortführung der Planung und Kostenberechnung beauftragt.
Die Vertreter*innen der Schule hatten im Rahmen der erfolgten Abstimmungsgespräche den Wunsch geäußert, dass die Nutzbarkeit der aus Brandschutzgründen kritisch gesehenen Räume nochmals überprüft wird. Diese Räume wurden in der am 28.10.21 vorgestellten Planung vornehmlich als Lagerräume berücksichtigt, nicht jedoch als Aufenthaltsräume.
Dieser Bitte ist die Verwaltung gemeinsam mit dem Architekturbüro, einem Brandschutzsachverständigen und der Feuerwehr nachgekommen. Um die als kritisch beurteilten Räume als Aufenthaltsräume nutzen zu können, wurde ein neues Brandschutzkonzept für den Altbau des Schulgebäudes entwickelt.
Mittels einer sog. „Bypasslösung“ im 1. und 2. OG, d.h. die jeweils benachbarten Räume spenden sich gegenseitig den 2. Fluchtweg, dem Anbau von drei Fluchttreppen und weiterer Brandschutzmaßnahmen (z.B. zusätzliche Trennwände als Abtrennung zwischen notwendigem Flur und Treppenraum, Brandschutztüren), kann in nahezu allen Räumen ein 2. Fluchtweg gewährleistet werden. Bis auf einen Raum im 2. OG, welcher als Lehrmittelraum verbleibt, können somit die bislang als Lagerräume geplanten Räume im 1. und 2. OG ebenfalls als Aufenthaltsräume genutzt werden.
Durch diese neue Möglichkeit wurden in Abstimmung mit der Schule einzelne Räume im Gebäude anders und strategisch besser verteilt. Die vornehmlich im Nachmittag genutzten Multifunktionsräume befinden sich im Erdgeschoss und Untergeschoss des Gebäudes. Die Unterrichtsräume werden vornehmlich im 1. und 2. OG untergebracht. Im 1. OG befindet sich zudem ein zusätzlicher Fachunterrichtsraum und der Medienraum. Für alle acht Klassenräume der bislang 2-zügigen Grundschule ist ein unmittelbar angrenzender Differenzierungsraum vorgesehen. Überdies sind zwei weitere Klassenräume vorhanden, welche für eine evtl. Mehrklassenbildung zur Verfügung stehen.
Auch unter Berücksichtigung einer 2,5 Zügigkeit ist die Bilanz der Schule weiterhin positiv. Der Bedarf an allen in der Flächenraumorientierung benannten Räumen und Flächen wird erfüllt und in manchen Bereichen (Differenzierungsräume, Mehrzweckräume) übertroffen. Lediglich auf die Schaffung eines an die Aula angrenzenden Stuhllagers wurde zugunsten einer maximal möglichen Anzahl an Aufenthaltsräumen verzichtet. Eine multifunktionale Nutzbarkeit der Aula ist dennoch gegeben. Zum einen verfügt die Schule über ausreichend Lagermöglichkeiten im Untergeschoss, zum anderen lässt sich die Aula durch eine bereits vorhandene Trennwand in der Mitte in zwei kleinere Räume teilen.
Die Planungsergebnisse wurden der Schulleiterin sowie der OGS Koordinatorin bei einer gemeinsamen Begehung des Gebäudes am 27.10.22 vorgestellt. Diese sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden.
3. Barrierefreiheit
Im Rahmen der Weiterentwicklung der Entwurfsplanung wurde zudem geprüft, ob eine Herstellung der Barrierefreiheit für das gesamte Schulgebäude erforderlich und möglich wäre.
Die Prüfung hat ergeben, dass die Herstellung der Barrierefreiheit nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand gewährleistet werden könnte. Das Schulgebäude ist über 4 separate Treppenhäuser erschlossen, die nicht durch einen Verbindungsflur verbunden sind, mit zusätzlichen Solitärräumen auf Zwischenetagen.
Somit müssten an jedem Treppenhaus Außenaufzüge angebaut werden, um einen barrierefreien Zugang zu allen Schulräumen zu ermöglichen. Die solitären Klassenräume wären auch dann weiterhin nicht barrierefrei zugänglich.
Die Planung sieht jedoch vor, dass zumindest eine barrierefreie Erschließung des Erdgeschosses, in dem sich u.a. die Aula befindet, durch bauliche Anpassungen im Bereich des Seiteneinganges über die Berdoletstraße ermöglicht wird. Zudem soll im Erdgeschoss ein rollstuhltaugliches Behinderten-WC eingebaut werden.
4. Kostenrahmen
Die Gesamtprojektsumme beläuft sich gemäß Kostenberechnung auf 2.115.259,- Euro inkl. Betriebsausstattung, Kostenvarianz und Risikokosten. Die Details der Gestaltung des Schulhofes sowie der Ausstattung der Räume werden noch gemeinsam mit der Schule abgestimmt, daher kann die Summe der Betriebsausstattung bislang nur geschätzt werden.
Die Gesamtbaukosten ohne Varianz, Risikokosten und Betriebsausstattung betragen 1.551.503,- Euro. Bisher wurden 1.400.000,- Euro auf der § 13 Liste vermerkt.
Die Kostensteigerung der Gesamtprojektsumme ist auf die allgemeinen Preissteigerungen sowie die zusätzlichen Maßnahmen im Bereich Brandschutz und Barrierefreiheit zurückzuführen.
Die erforderlichen Mittel werden im Rahmen der Veränderungsnachweisung 2023ff. nachgemeldet. Im Haushaltsjahr werden 707.343,- der Gesamtprojektsumme benötigt. Der Kostenanteil für 2024 beläuft sich auf 1.407.916,-.
5. Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung spricht sich für die Durchführung der genannten Baumaßnahme, wie dargestellt, aus. Sie empfiehlt die beschriebenen Umbaumaßnahmen inkl. der Maßnahmen im Bereich Brandschutz, Rettungswegführung und Barrierefreiheit umzusetzen und die hierfür entstehenden Mehrkosten bereitzustellen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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1) PSP 5-030101-800-00500-900-1, SK 78310000
2) PSP 5-030101-800-00600-810-1, SK 78350000
3) PSP 5-030101-900-00100-990-7, SK 78650000
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Investive Auswirkungen | Teilansatz 2022 | Fortgeschriebener Teilansatz 2022 | Teilansatz 2023ff. | Fortgeschriebener Teilansatz 2023ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 0 0 | 1)100.000 2)265.000 3)1.750.259 | 0 | 0 | ||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | -2.115.259 | 0 | 0 | ||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | -2.115.259* |
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| Deckung ist gegeben
| keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
PSP 1-030101-800-7, 52560000
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | ||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 265.000 | 0 | 0 | ||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | -265.000 | 0 | 0 | ||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | -265.000* |
| |||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
*Mittel werden im Rahmen der Veränderungsnachweisung 2023ff. nachgemeldet. 100.000 Euro für Spielgeräte wurden in den Haushaltsanmeldungen für 2023 bereits berücksichtigt.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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