Kenntnisnahme - FB 52/0094/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung (FB 52) zum Ratsantrag Nr. 171/ 18 zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Dem Hochschulsportzentrum sind seit vielen Jahren unterschiedliche Nutzungszeiten in Turn- und Schwimmhallen zugewiesen. Diese werden unter anderem für Basketball, Volleyball, Yoga, Schwimmen und Wasserball genutzt. Ab 2023 werden, für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren, umfangreiche Baumaßnahmen am Königshügelgelände durchgeführt und es wird zu erheblichen Einschränkungen im Sportbetrieb kommen.

Das Hochschulsportzentrum der RWTH Aachen (HSZ) hat im August 2021, insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Sanierungsmaßnahmen am Königshügel, dem Fachbereich Sport den zu erwartenden Ausweichbedarf zusammengestellt. Einen Großteil der benötigten Flächen (drei zusammenhängende Kleinspielfelder mit Kunstrasenbelag, sechs Beachvolleyballplätze, 6-Feld-Tennisanlage, einen Kunststoffplatz/ Allwetterplatz) gibt es im städtischen Bestand nicht. Ein Naturrasenplatz wird ebenfalls benötigt. Hier sind die städtischen Plätze jedoch überwiegend durch Schulen und Vereine belegt. Für die weiteren Bedarfe wurden dem HSZ Ende 2021 freie Nutzungszeiten auf Ascheplätzen mitgeteilt. Eine Rückmeldung steht noch aus.

Für den Bereich Schwimmen wurden dem HSZ in der Elisabethhalle Zeiten in den späten Abendstunden angeboten und zugewiesen. Dort findet seit Mitte 2022 nun Schwimmunterricht Level 1 statt, welches nach Auskunft von Herrn Lynen (Leiter des HSZ), sehr gut angenommen wird.

Eine temporäre Zuweisung weiterer Sportstätten, zum Beispiel in den Schulferien, ist möglich, aber für das HSZ nur bedingt nutzbar. Alle Kurse werden quartalsweise geplant und durchgeführt. Durch die Schulferien kann demnach nie ein ganzer Kurs abgedeckt werden.

Unabhängig von den Ferienzeiten gibt es aktuell noch wenige freie Kapazitäten, welche dem HSZ im November 2022 angeboten wurden.

 

Bei freien Kapazitäten hat der Fachbereich Sport die Bedarfe vom HSZ im Blick und es findet ein regelmäßiger Austausch statt.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

x

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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