Entscheidungsvorlage - FB 20/0137/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsplanberatungen 2023 des Finanzausschusses (1. Veränderungsnachweisung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 20/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
13.12.2022
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss beschließt die Teilergebnispläne der dem Ausschuss zugeordneten Produkte (ausschließlich der Personalaufwendungen) entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2023 nebst mittelfristiger Finanzplanung 2024 bis 2026 inklusive der 1. Veränderungsnachweisung, einschließlich der in der Sitzung beschlossenen Einzeländerungen.
Der Finanzausschuss beschließt darüber hinaus, die im Teilfinanzplan veranschlagte konsumtive Finanzplanung und die Investitionsplanung sowie die Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2023 bis 2026 der zugehörigen Produkte inklusive der 1. Veränderungsnachweisung, einschließlich der in der Sitzung beschlossenen Einzeländerungen.
Der Finanzausschuss beschließt abschließend die zugehörigen Produktblätter, einschließlich der in der Sitzung beschlossenen Einzeländerungen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- die ausschussbezogenen, kontenscharfen Auswertungen und
- die ausschussbezogene und kontenscharfe 1. Veränderungsnachweisung (VN)
zur Verfügung gestellt.
Dieser Vorlage beigefügt sind die Unterlagen zur Beratung des Haushaltsplanentwurfs und der 1. Veränderungnachweisung für die originär dem Finanzausschuss zugeordneten Produkte, demnach
- Anlage 1: Kontenscharfe Darstellung des Entwurfs für den Finanzausschuss
- Anlage 2: 1. VN für den Finanzausschuss.
Für die Beratung der 2. Veränderungsnachweisung, welche die durch die Fachausschüsse getroffenen Beschlüsse enthalten wird, wird eine separate Vorlage erstellt. Die Beratung dieser 2. VN ist in der bündelnden Sitzung des Finanzausschusses am 24.01.2023 sowie in der Sitzung des Rates am 01.02.2023 vorgesehen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2023 | Fortgeschriebener Ansatz 2023 | Ansatz 2024 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Abhängigkeit der getroffenen Beschlüsse.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
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|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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806,3 kB
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|||
2
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(wie Dokument)
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749,4 kB
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