Entscheidungsvorlage - FB 20/0137/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss beschließt die Teilergebnispläne der dem Ausschuss zugeordneten Produkte (ausschließlich der Personalaufwendungen) entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2023 nebst mittelfristiger Finanzplanung 2024 bis 2026 inklusive der 1. Veränderungsnachweisung, einschließlich der in der Sitzung beschlossenen Einzeländerungen.

 

Der Finanzausschuss beschließt darüber hinaus, die im Teilfinanzplan veranschlagte konsumtive Finanzplanung und die Investitionsplanung sowie die Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2023 bis 2026 der zugehörigen Produkte inklusive der 1. Veränderungsnachweisung, einschließlich der in der Sitzung beschlossenen Einzeländerungen.

 

Der Finanzausschuss beschließt abschließend die zugehörigen Produktblätter, einschließlich der in der Sitzung beschlossenen Einzeländerungen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Ratssitzung der Stadt Aachen am 09.11.2022 wurde der Haushaltsplanentwurf 2023 mit seinen Anlagen eingebracht (Vgl. Vorlage FB 20/0132/WP18).

 

Den Fraktionen, den nicht fraktionsangehörigen Ratmitglieder*innen und den Geschäftsführer*innen der Fachausschüsse werden als Grundlage für die Haushaltsplanberatungen darüber hinaus

  • die ausschussbezogenen, kontenscharfen Auswertungen und
  • die ausschussbezogene und kontenscharfe 1. Veränderungsnachweisung (VN)

zur Verfügung gestellt.

 

Dieser Vorlage beigefügt sind die Unterlagen zur Beratung des Haushaltsplanentwurfs und der 1. Veränderungnachweisung für die originär dem Finanzausschuss zugeordneten Produkte, demnach

  • Anlage 1: Kontenscharfe Darstellung des Entwurfs für den Finanzausschuss
  • Anlage 2: 1. VN für den Finanzausschuss.

 

Für die Beratung der 2. Veränderungsnachweisung, welche die durch die Fachausschüsse getroffenen Beschlüsse enthalten wird, wird eine separate Vorlage erstellt. Die Beratung dieser 2. VN ist in der bündelnden Sitzung des Finanzausschusses am 24.01.2023 sowie in der Sitzung des Rates am 01.02.2023 vorgesehen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Abhängigkeit der getroffenen Beschlüsse.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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