Kenntnisnahme - FB 01/0304/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Herbstpaket Innenstadt – Fonds „Guten Abend, Aachen“
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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23.11.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung
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Kenntnisnahme
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30.11.2022
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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07.12.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss begrüßt die Einrichtung des Fonds „Guten Abend, Aachen“ in der Aachener Innenstadt und nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung begrüßt die Einrichtung des Fonds „Guten Abend, Aachen“ in der Aachener Innenstadt und nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte begrüßt die Einrichtung des Fonds „Guten Abend, Aachen“ in der Aachener Innenstadt und nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung des Hauptausschusses vom 14.09.2022 wurde in der gemeinsamen Beratung der Tagesordnungspunkte „2. Sachstandsbericht Innenstadtentwicklung“ und „Ermöglichungskultur Innenstadt“ u. a. folgende Beschlüsse gefasst (wörtlich zitiert):
- „nach einem guten Sommer ein unterstützendes Herbstpaket zum Innenstadtprozess zu schnüren, das unter dem Arbeitstitel „Innenstadt Abend“ ein Bündel von Aktivitäten über die Einrichtung eines „Fonds zur Unterstützung von Kleinmaßnahmen“ ermöglicht und bittet die Verwaltung entsprechende Mittel im Haushalt vorzusehen.“
- „die erfolgreiche Einrichtung des „Fonds zur Belebung des lokalen Einzelhandels, der Gastronomie und des Handwerks“ als Unterstützungsmaßnahme der Corona bedingten Belastungen fortzusetzen und bittet die Verwaltung entsprechende Mittel im Haushalt vorzusehen.“
Die Fortsetzung des „Fonds zur Belebung des lokalen Einzelhandels, der Gastronomie und des Handels“ (s. Ziffer 2) wird in separater Vorlage den Ausschüssen zur Kenntnis gegeben. In enger Abstimmung wurde ergänzend ein Fonds entwickelt, der aktivierend eine Vielzahl an Veranstaltungen in den Abendstunden der Aachener Innenstadt generiert (s. Ziffer 1). Dabei wurde auf folgende Parameter Wert gelegt: unter Federführung des ersten Aachener Nachtbürgermeisters wurde ein Fonds ausgearbeitet, der
- zum einen die Aachener Nachtkultur und Nachtökonomie direkt stärkt,
- zum anderen als Frequenzbringer in der Innenstadt auch mittelbar für nicht-beteiligte Akteur*innen des Handels und der Gastronomie Mehrwerte schafft,
- der sich in die Landschaft der Aachener Fonds mit einem eigenen Profil einpflegt
- und gleichzeitig sich die guten Erfahrungen und Förderstrukturen nutzbar macht
- zudem einen niederschwelligen Zugang ermöglicht und insbesondere auch nicht-kommerzielle Angebote und Initiativen stärkt.
Die nachfolgend beschriebenen Ideen zur Ausgestaltung des Fonds wurden am 03. November 2022 beim 2. Standortdialog mit Gastronomie, Handel und Tourismus vorgestellt und deutlich begrüßt. Auch wurde es sehr positiv aufgenommen, dass die Impulse des 1. Standortdialogs so schnell von Politik und Verwaltung aufgegriffen wurden. Aufgrund der engen zeitlichen Rahmenbedingungen, werden nachfolgend die geplanten Eckpunkte des „Fonds ‚Guten Abend, Aachen‘ – Förderung der Nachtkultur und Nachtökonomie“ beschrieben. Die weitere Ausarbeitung der Richtlinien sowie des Antragvordrucks wird auf dieser Basis, und ggf. ergänzt durch Anregungen aus der politischen Beratung, im November 2022 erfolgen, so dass die Antragphase im Dezember 2022 – entsprechend des politischen Wunsches eines Stärkungspaketes für die Dunkle Jahreszeit - beginnen kann:
- Ziele
Während der Aufenthalt in der Aachener Innenstadt im Frühjahr und Sommer sehr beliebt ist, geht die Anzahl der Besuchenden zwischen in Herbst und Winter – insbesondere in den Abendstunden - spürbar zurück. Auf der Grundlage des politischen Beschlusses vom 14.09.2022 soll ein Fonds eingerichtet werden, der die Aachener Nachtkultur und Nachtökonomie stärkt und zudem zu einer Frequenzerhöhung in der Aachener Innenstadt führt, indem die Aachener Innenstadt in den Abendstunden belebt wird.
Durch eine schnelle und unbürokratische Förderung zusätzlicher Veranstaltungen und Aktionen soll die abendliche Atmosphäre Aachens, insbesondere in der kalten und dunklen Jahreszeit, gestärkt werden. Dabei werden Kultur- und Kreativangebote in kommerziellen und nicht-kommerziellen Lokalitäten ebenso wie im öffentlichen Raum gefördert. Förderfähig sind z.B. Nachtflohmärkte, Musik im Freien, Konzerte und Lesungen, Kunstaktionen und vieles mehr. Neben dem Ziel der erhöhten Frequentierung soll die Sichtbarkeit der kulturellen Akteur*innen und der freien Szene Aachens gefördert werden.
- Rahmenbedingungen:
Das Angebot findet nach 17 Uhr statt und es wird kein oder lediglich ein kostengünstiger Eintritt erhoben. Um die gewünschte Frequenzerhöhung zu erreichen und die Reichweite zu erhöhen, erfolgt ein Labeling unter „Guten Abend, Aachen“. Der Zugang muss offen sein. In 2023 startet das Programm im Januar, eine Beantragung ist ab Dezember 2022 möglich.
- Teilnahmeberechtigte
Folgende Unternehmensformen und Zusammenschlüsse können einen Antrag bei der Stadt Aachen einreichen:
Aachener Vereine und Initiativen, die eine Veranstaltung in der Innenstadt durchführen möchten
Nicht-kommerzielle Einrichtungen in der Aachener Innenstadt
Kommerzielle Einrichtungen in der Aachener Innenstadt (z. B. Clubs, Bars und Gaststätten, aber auch Einzelhandel etc. ist möglich)
Die geförderte Veranstaltung oder Aktion soll im Bereich der Innenstadt (innerhalb des Alleenrings) stattfinden. In begründeten Einzelfällen sind auch angrenzende Bereiche möglich.
- Umfang der Förderung
Der Betrag der Förderung liegt je Antrag bei max. 2.500 €, es kann je nach Bedarf eine gestaffelte Beantragung erfolgen (500 Euro, 1.000 Euro, 1.500 Euro, 2.000 Euro, 2.500 Euro). Bei Zusammenschluss mehrerer Veranstalter*innen sind bis zu 5.000 Euro möglich.
- Gegenstand der Förderung
Gefördert werden kreative Aktionen und/ oder Veranstaltungen, die zur Belebung der Aachener Innenstadt in den Abendstunden beitragen. Diese müssen in innerhalb des Alleenrings oder in daran angrenzenden Gebieten stattfinden. Die Förderung soll für die folgenden Dienstleistungen und Sachausgaben verwendet werden, z. B.:
Künstler*innen-Honorare, z.B. von Musiker*innen, Leser*innen oder Comedians….
Werbung zur Aktion bzw. Veranstaltung, z.B. der Druck von Flyern oder die Schaltung von Werbung in sozialen Medien
Ausgaben für technisches Equipment und weitere Sachausgaben der Veranstaltung, z.B. Musikanlage oder Lichttechnik
- Verfahren
Die Förderung für den Winter 2022/ 2023 beginnt ab dem 01.01.2023. Die Einreichung der Anträge erfolgt mindesten 4 Wochen vor Projektbeginn. Neben allgemeinen Angaben ist das Vorhaben zu beschreiben und ein Kostenplan einzureichen.
Die eingereichten Anträge werden nach dem Eingang hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit und -würdigkeit geprüft. Hierzu werden die folgenden Bewertungskriterien herangezogen:
Beitrag des Vorhabens zur Belebung der Aachener Innenstadt in den Abendstunden
Förderung des Gemeinwohls
Zusätzlichkeit des Vorhabens (d. h. über den normalen Geschäftsbetrieb hinausgehend)
Barrierefreiheit der Aktion bzw. Veranstaltung
▪ Freier oder kostengünstiger Zutritt zur Veranstaltung
▪ Niederschwelligkeit
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Das geschätzte finanzielle Volumen beläuft sich von Dez. 2022 bis Dez. 2023 auf 150.000 Euro. Hiervon kann eine Teildeckung aus den Restmitteln 2022 des Budgets des Citymanagements in Höhe von 75.000 Euro angeboten werden. Die restlichen Mittel in Höhe von 75.000 Euro werden im Rahmen der Veränderungsnachweisung zum Haushalt 2023 angemeldet. Über eine mögliche Verlängerung des Programms ab 2024 wird nach erfolgter Auswertung separat entschieden.
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
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|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |