Entscheidungsvorlage - E 18/0113/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb

  1. Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Anpassung der Abfallgebühren für das Jahr 2023 zu beschließen.

 

Finanzausschuss

  1. Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Anpassung der Abfallgebühren für das Jahr 2023 zu beschließen.

 

 

Rat der Stadt Aachen

3. Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb und des Finanzausschusses die Beibehaltung der derzeit gültigen Friedhofsgebühren für das Jahr 2023.

 


 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme r den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

 

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme r die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

  x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

 

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen. Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):


gering mittel groß


unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)


 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 


gering mittel groß


unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)


 

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

vollständig

 

überwiegend (50% - 99%)

 

teilweise (1% - 49 %)


nicht

 

nicht bekannt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erläuterungen:

Unter Berücksichtigung der derzeit bekannten Planzahlen ist auch für 2023 davon auszugehen, dass diese geeignet sind, mit dem aktuellen Gebührenniveau, die gebührenrelevanten Kosten nahezu zu decken.

 

Die kalkulierten Preissteigerungen bei den Materialaufwendungen aufgrund des Russland-Ukraine-Kriegs wurden in der Gebührenbedarfsberechnung nicht berücksichtigt, sondern werden durch den städtischen Haushalt gedeckt.

 

Aus Sicht des Aachener Stadtbetriebs ist daher eine Gebührenerhöhung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2023 nicht erforderlich.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...