Entscheidungsvorlage - E 18/0114/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Abfallgebühren der Stadt Aachen - Gebührenbedarfsberechnung 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
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Anhörung/Empfehlung
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22.11.2022
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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13.12.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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14.12.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
- Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Anpassung der Abfallgebühren für das Jahr 2023 zu beschließen.
Finanzausschuss
- Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Anpassung der Abfallgebühren für das Jahr 2023 zu beschließen.
Rat der Stadt Aachen
- Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb sowie des Finanzausschusses die Anpassung der Abfallgebühren für das Jahr 2023.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen. Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering mittel groß
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering mittel groß
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt
Erläuterungen:
Zum 01.01.2017 wurde die Neuausrichtung der Abfallwirtschaft einschließlich der aktuell gültigen Gebührenstruktur umgesetzt.
Im Rahmen dessen erfolgte zeitgleich die Neukalkulation sämtlicher jetzt separierter Gebührensätze, die bis einschließlich dem Jahr 2021 beibehalten werden konnten.
Aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen wurden die Kostensätze des E 18 in der Abfallwirtschaft für das Jahr 2023 ermittelt.
Durch Gebührenüberdeckungen der Vergangenheit erfolgte die nach KAG erforderliche Verbuchung im Sonderposten der Abfallwirtschaft, mit der Maßgabe, diese innerhalb der folgenden 4 Jahre gebührenmindernd zu berücksichtigen.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist dieser Sonderposten insgesamt um 2.173.594,32 € zu Gunsten des Gebührenhaushaltes Abfallwirtschaft zu entlasten.
Aus Sicht des Aachener Stadtbetriebs ist eine aktuelle Kalkulation der Abfallgebühren und eine damit verbundene Gebührenanpassung für das Jahr 2023 unabdingbar.
Damit wird sich nahezu für alle Gebührenzahler*innen eine Senkung der Gebühren einstellen.
Die voraussichtlichen Kosten in der Abfallwirtschaft wurden um die Entnahmen aus dem bestehenden Sonderposten und den kalkulierten Mehraufwand aufgrund des Russland-Ukraine-Kriegs reduziert und dann auf die jeweilige Gebührenpositionen verteilt.
Die Gebührenbedarfsberechnung 2023 ist als Anlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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181,1 kB
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