Entscheidungsvorlage - E 18/0116/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Turmstraße, Ersatzneubau der Brückehier: Finanzbedarf - Sachstand und überplanmäßige Mittel
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Beteiligt:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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01.12.2022
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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13.12.2022
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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14.12.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für die weitere Umsetzung des Ersatzneubaus der Brücke Turmstraße bei PSP-Element 5-120102-000-02800-600-1 eine überplanmäßige Auszahlung im Jahr 2022 in Höhe von 2.500.000€ bereitzustellen. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung erfolgt aus den vorgezogenen Einzahlungen der DB AG aus der Eisenbahnkreuzungsvereinbarung.
Der Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für die weitere Umsetzung des Ersatzneubaus der Brücke Turmstraße bei PSP-Element 5-120102-000-02800-600-1 eine überplanmäßige Auszahlung im Jahr 2022 in Höhe von 2.500.000€ bereitzustellen. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung erfolgt aus den vorgezogenen Einzahlungen der DB AG aus der Eisenbahnkreuzungsvereinbarung.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, für die weitere Umsetzung des Ersatzneubaus der Brücke Turmstraße bei PSP-Element 5-120102-000-02800-600-1 eine überplanmäßige Auszahlung im Jahr 2022 in Höhe von 2.500.000€ bereitzustellen. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung erfolgt aus den vorgezogenen Einzahlungen der DB AG aus der Eisenbahnkreuzungsvereinbarung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Hintergrund
Die Baumaßnahme zum Ersatzneubau der Brücke Turmstr. hat im April dieses Jahres mit den ersten Abbrucharbeiten begonnen. Der Auftrag wurde im Oktober 2021 an die Fa. Hochtief Infrastructure vergeben. Seither sind u.a. aufgrund von notwendigen Planänderungen und neuen Vorgaben der Bahn Kostensteigerungen notwendig geworden, die im Einzelnen erläutert werden sollen.
In den Vorjahren wurden für Planungsleistungen bereits rund 282.700 Euro verausgabt. Aktuell stehen im Haushalt 2022 mit Ermächtigungsübertragungen noch rund 7,3 Mio. Euro zur Verfügung. In 2023 und 2024 sind weitere 12,6 Mio. Euro veranschlagt.
| Ansatz Auszahlungen |
2022 | (inkl. EU) 7.308.203,72 € |
2023 | 9.600.000,00 € |
2024 | 3.000.000,00 € |
Summe | 19.908.203,72 € |
Es wurde bereits ein Finanzierungsantrag nach den Förderrichtlinien für den kommunalen Straßenbau (FöRi-kom-Stra) eingereicht, in dem Gesamtausgaben in Höhe von rund 23,0 Mio. Euro. Euro angemeldet wurden. Mit der Förderzusage wird in Kürze gerechnet. Hier liegt die maximale Fördersumme bei rund 7,65 Mio. Euro. Des Weiteren werden seitens der Deutschen Bahn aus der Eisenbahnkreuzungsvereinbarung 48,74% aller kreuzungsbedingten Kosten der Baumaßnahmen übernommen. Nach bisherigen Berechnungen hat man hier mit rund 9,15 Mio. Euro gerechnet.
Beides wurde bereits größtenteils in der bisherigen Haushaltsplanung berücksichtigt wurde.
| Ansatz Einzahlungen |
2022 | 5.013.700 € |
2023 | 8.588.000 € |
2024 | 3.000.000 € |
Summe | 16.601.700 € |
Für die Ausführung der Maßnahme wurden bisher Aufträge in einer Gesamthöhe von 16.500.000 Euro vergeben. Hierbei ist der Bauauftrag an die Firma Hochtief Infrastructure mit 15.500.000 Euro der größte Einzelposten und war rund 4 Mio. Euro teurer, als vorab die gesamten Projektkosten veranschlagt waren. Eine Alternative zu dieser Beauftragung gab es nicht, da kein weiteres Angebot eingegangen war, die Sperrpausen für 2022 aber schon mit der DB AG festgelegt waren. Ein Aufheben der Ausschreibung wäre zeitlich nicht infrage gekommen, hätte aber mutmaßlich auch zu keinem wirtschaftlicheren Ergebnis geführt.
Nach der Auftragsvergabe hat sich die Preissteigerung fortgesetzt: Die beauftragte Firma Hochtief Infrastructure hat bereits bis einschl. September 2022 28 Nachträge gestellt mit einer Gesamtforderungssumme von fast 7.000.000 Euro, wovon bisher 7 beauftragt wurden mit einer Gesamtsumme von 2.200.000 Euro. Diese betreffen insbesondere die aufwändiger gewordene Verkehrsführung und Umleitungsbeschilderung, die Ausführung der Widerlagerverstärkung und Pfeilergründung mit Bohrpfählen, die in der Entwurfsplanung so nicht vorgesehen war, sowie die vollständige Erneuerung des Widerlagers auf der Nordseite.
Weitere notwendige Nachträge für Ingenieurleistungen für zusätzliche Baugrunduntersuchungen, weitere Entwurfsplanungsleistung, Bauleitung und SiGeKo und erweiterte Verkehrsuntersuchungen führen darüber hinaus zu weiteren Nachträgen mit einer Gesamtnachtragssumme von 410.000 Euro.
Darüber hinaus mussten zusätzliche Aufträge erteilt werden insbesondere für die archäologische Begleitung, ausgelöst durch den vollständigen Neubau des Widerlagers Nord, und die juristische Projektbegleitung, dies aufgrund der Nachtragsentwicklung bei der Bauausführung, zusammen in einer Gesamthöhe von 250.000 Euro.
Insgesamt beläuft sich das Auftragsvolumen bisher auf rund 19.360.000 Euro (Stand: September 2022):
| Auftragsvergabe bisher |
Bauauftrag Firma Hochtief | 15.500.000 € |
Vergabe Sonstige Unternehmen | 1.000.000 € |
Firma Hochtief 7 Nachträge | 2.200.000 € |
Weitere notwendige Nachträge | 410.000 € |
Archäologische Begleitung | 250.000 € |
Summe | 19.360.000 € |
Im Anschluss der Baumaßnahme werden an die DB noch Ablösekosten in Höhe von ca. 3.000.000 Euro fällig werden.
Noch in Prüfung sind offene 21 Nachträge mit einem Volumen von rund 4,8 Mio. Euro.
Aussicht Haushaltsplanung 2023
Bereits zur Haushaltsanmeldung 2023 waren einige Kostensteigerungen bekannt, sodass rund 4 Mio. Euro zusätzlich angemeldet wurden und auch im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt wurden. Diese Mittel werden aufgrund der bisher bekannten Nachträge jedoch nicht auskömmlich sein. Zudem sind noch darüberhinausgehende Bauostensteigerungen in Millionenhöhe zu befürchten.
Derzeit können diese jedoch noch nicht valide beziffert werden. Die entsprechenden Mittel werden im Rahmen der Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplan 2023 angemeldet.
Zu berücksichtigen ist hier allerdings auch, dass durch die Eisenbahnkreuzungsvereinbarung insgesamt auf der Einnahmeseite eine Steigerung zu erwarten sein wird, da die kreuzungsbaubedingten Kosten, und damit auch alle diesbezüglichen Kostensteigerungen, mit 48,74 % von der DB AG übernommen werden.
Notwendigkeit überplanmäßige Mittelbereitstellung
Es wird in 2022 noch mit Rechnungsstellungen in einer Gesamthöhe von rund 2,8 Mio. Euro gerechnet, die auch bereits von den Unternehmern angekündigt wurden. Da von den in 2022 zur Verfügung stehenden rund 7,3 Mio. Euro bereits rund 7,0 Mio. Euro verausgabt sind, werden noch im Jahr 2022 Mittel in Höhe von rund 2,5 Mio. Euro zur Auszahlung benötigt.
Die Deckung kann aus den bereits im Jahr 2022 eingegangen überplanmäßigen Einzahlungen aus der Kostenbeteiligung der Deutschen Bahn in Höhe von 2.709.562,54 € erfolgen, die in den bisherigen Planungen erst in den Folgejahren vorgesehen waren.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-000-02800-600-1 "Brücke Turmstraße“
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investive Auswirkungen | Ansatz 2022 | fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 5.013.700,00 | 5.013.700,00 | 11.588.000 | 11.943.300** |
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Auszahlungen | 7.308.203,72* | 9.808.203,72 | 12.600.000 | 16.705.000** |
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Ergebnis | 2.294.503,72 | 4.794.503,72 | 1.012.000 | 4.761.700** |
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+ Verbesserung / -Verschlechterung | -2.500.000 | -3.749.700**
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| Deckung ist nicht gegeben | Deckung ist nicht gegeben | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 | fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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*Haushaltsansatz 2022 i.H.v. 6.685.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021 i.H.v. 623.203,72 €
**Die hier dargestellten - in jedem Fall nicht auskömmlichen - zusätzlichen Mittel wurden anhand der im aktualisierten Förderantrag dargestellten Gesamtkosten bereits im Haushaltsplanentwurf 2023 aufgenommen.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |