Entscheidungsvorlage - E 88/0060/WP18-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Für den Finanzausschuss der Stadt:

Der Finanzausschuss nimmt den Wirtschaftsplan 2023 für das Eurogress Aachen zur Kenntnis.

 

Für den Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt den Wirtschaftsplan 2023 für das Eurogress Aachen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Auf der Tagesordnung der Sitzung des Betriebsausschusses Eurogress vom 15.11.2022 stand als TOP 4 (ÖT) der Wirtschaftsplan Eurogress Aachen 2023.

 

Aufgrund der Anpassung des Verwaltungskostenbeitrags und der Anpassung des Betriebskostenzuschusses sowie im Haushaltsplanentwurf 2023 ist ein aktualisierter Wirtschaftsplan 2023 in dieser Sitzung als Tischvorlage verteilt worden (siehe Anlage).

 

Zum Wirtschaftsplan Eurogress Aachen 2023 fasste der Betriebsausschuss in seiner Sitzung am 15.11.2022 dann folgenden Beschluss:

"Der Betriebsausschuss Eurogress Aachen empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den aufgrund der Änderung des Verwaltungskostenbeitrags und der Anpassung des Betriebskostenzuschusses als Tischvorlage vorgelegten Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 zur Beschlussfassung".

 


 

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Auswirkungen

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

   X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

           X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

   X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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