Entscheidungsvorlage - FB 36/0189/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

AUK: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss des energiepolitischen Arbeitsprogramms 2023 - 2026 als Grundsatzprogramm zu den geplanten energie- und klimarelevanten Aktivitäten der Stadt, vornehmlich in den Handlungsfeldern 3, 5 und 6.

 

MOA: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss des energiepolitischen Arbeitsprogramms 2023 - 2026 als Grundsatzprogramm zu den geplanten energie- und klimarelevanten Aktivitäten der Stadt Aachen in dem für die Mobilität relevanten Bereichen, vornehmlich Handlungsfeld 4.

 

PLA: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss des energiepolitischen Arbeitsprogramms 2023 - 2026 als Grundsatzprogramm zu den geplanten energie- und klimarelevanten Aktivitäten der Stadt Aachen in den für die Stadtplanung relevanten Bereichen, vornehmlich Handlungsfeld 1.

 

Betriebsausschuss Gebäudemanagement: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss des energiepolitischen Arbeitsprogramms 2023 - 2026 als Grundsatzprogramm zu den geplanten energie- und klimarelevanten Aktivitäten der Stadt Aachen in den für das Gebäudemanagement relevanten Bereichen, vornehmlich Handlungsfeld 2.

 

Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung: Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung empfiehlt dem Rat den Beschluss des energiepolitischen Arbeitsprogramms 2023 - 2026 als Grundsatzprogramm zu den geplanten energie- und klimarelevanten Aktivitäten der Stadt Aachen in den für die Wirtschaft relevanten Bereichen, vornehmlich Handlungsfeld 6.            

 

Rat: Der Rat beschließt das energiepolitische Arbeitsprogramm 2023 - 2026 als Grundsatzprogramm zu den geplanten energie- und klimarelevanten Aktivitäten der Stadt Aachen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mittels des Managementsystems European Energy Award (eea) betreibt die Verwaltung seit 2009 im jährlichen Turnus das Monitoring ihrer Klimaschutzaktivitäten (internes Audit). Die Ergebnisse dieser Analyse, für die die Unterstützung eines externen eea-Beraters in Anspruch genommen wird, gingen in den IKSK-Sachbericht nebst Anlage ein, der dem Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz am 24.8.2021 (PLA 26.8.21, WLA 31.8.21, MOA 2.9.21, AAWR 8.9.21, BA 5.10.21) vorgelegt wurde.

Alle vier Jahre stellt sich die Stadt Aachen der Zertifizierung im eea-System (externes Audit). Die Stadt steht damit auch im Wettbewerb mit anderen Städten Deutschland- und EU-weit (Stand bei den Großstädten Ende 2021: Platz drei hinter Bottrop und Münster). Die letzte Zertifizierung fand 2019 statt, berichtet wurde im Dezember 2019/Jan. 2020 (AUK 10.12.19, MOA 12.12.19, PLA 9.1.20) heißt also, das Re-Audit steht im Jahr 2023 wieder an.

Die wesentlichen Instrumente zur Steuerung im Rahmen des eea-Verfahrens sind die kontinuierliche (jährliche) Erfassung der Aktivitäten im Maßnahmenkatalog und die Aufstellung des energiepolitischen Arbeitsprogramms (EPA) für 4 Jahre. Zum Re-Audit ist ein aktuelles EPA, Beschluss nicht älter als ein Jahr, vorzulegen. Daher wurde das EPA in dreierlei Hinsicht aktualisiert.

  • Aufgeführt sind zunächst die noch aktuellen Maßnahmen aus dem EPA aus 2019 (Beschlüsse: AUK 11.12.18, MOA 13.12.18, PLA 10.1.19), die auch in das Integrierte Klimaschutz (IKSK) der Stadt Aachen eingegangen sind.
  • Weiterhin wurde der Maßnahmenplan des am 26. August 2020 im Rat verabschiedeten IKSK in das EPA aufgenommen.
  • Zuletzt sind auch Aspekte, die sich bereits aus dem IKSK-Fortschreibungsprozess (Erarbeitung der Grobskizze) ergeben haben, integriert worden. Letztere sind noch auf dem Niveau einer ersten Skizzierung und werden im Zuge der IKSK-Fortschreibung präzisiert (zeitlich sowie im Hinblick auf den erforderlichen Ressourceneinsatz - personell sowie finanziell).

Das EPA gibt also einen guten Überblick über den Maßnahmenplanungsstand aller Klimaschutzaktivitäten der Verwaltung. Das EPA ersetzt nicht die für die jeweiligen Einzelmaßnahmen erforderlichen Beschlüsse in den Fachausschüssen.

Allgemeine Informationen zum eea sowie zu den internationalen und deutschen Benchmarks stehen unter www.european-energy-award.de zur Verfügung.

 

Fazit:

Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss des energiepolitischen Arbeitsprogramms als Gesamtschau der strategischen Klimaschutz-Maßnahmenplanung 2023-26. Gemäß der Aufteilung in verschiedene Handlungsfelder beraten die jeweils zuständigen Fachausschüsse die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden einzelnen Handlungsfelder.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen PSP 4-140101-930-5, 52910000:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

6.000

11.712*

11.000

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

*davon 5.712 Euro als Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr.

 

Dargestellt sind die Ansätze für das externe Management des European Energy Award (eea, Beratervertrag). Das energiepolitische Arbeitsprogramm (EPA), das im Rahmen des eea entwickelt wird, gibt einen Überblick über die geplanten Maßnahmen mit klimapolitischer Relevanz, die dazu dienen, das Klimaschutzziel der Stadt Aachen zu erreichen. Es ersetzt nicht die für die jeweiligen Einzelmaßnahmen erforderlichen Finanzansätze im Haushalt sowie Beschlüsse in den Fachausschüssen.  Die zur Planung und Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Mittel müssen jeweils separat von den zuständigen Fachbereichen in die Haushaltberatungen eingebracht werden.

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

x

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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