Anhörung - FB 62/0023/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerantrag auf Umbenennung des Hansemannplatzes sowie die Entfernung des dortigen David-Hansemann-Denkmals
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Beteiligt:
- Stadtarchiv
- Verfasst von:
- Dez. III - FB62/220
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerforum
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Anhörung/Empfehlung
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13.12.2022
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit einem Online-Bürgerantrag vom 16.12.2021 hat ein Aachener Bürger folgenden Antrag an das Bürgerforum der Stadt Aachen gerichtet:
Umbenennung des Hansemannplatzes in seinen historischen Namen „Kölntorplatz“ sowie die Entfernung des dortigen David-Hansemann-Denkmals.
Begründet wird der Antrag damit, dass David Hansemanns Geisteshaltung von einem kaltblütigen Sozialdarwinismus geprägt gewesen sei und dass daher in Aachen David Hansemann keine Ehrung gleichwelcher Art erfahren dürfte.
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Grundsätzliches zur Benennung von Verkehrsflächen
Für die Benennung von öffentlichen Straßen und Plätzen sind in der Stadt Aachen die Bezirksvertretungen zuständig. Die verwaltungstechnische Abwicklung führt der Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung durch.
Vorschläge zur Benennung können von Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und der Verwaltung gemacht werden.
Die Empfehlungen des Deutschen Städtetages zur Benennung von Verkehrsflächen in Deutschland findet größtenteils Anwendung. (siehe Anlage).
Auszug aus der Empfehlung des Deutschen Städtetages – Straßennamen im Fokus einer veränderten Wertediskussion Nr.2.1 …. (Anlage 2):
„Straßenumbenennungen sind grundsätzlich möglich, wenn sich ein verändertes Geschichtsbild oder neue Erkenntnisse hinsichtlich historischer Personen, Ereignisse oder Orte ergeben hat. Dies wird beispielsweise durch die Arbeit einer Expertenkommission oder neuer Erkenntnisse aus der Forschung belegt, die gravierende Verstöße von benannten Personen, Organisationen und Einrichtungen gegen das Grundgesetz, die Menschenrechte und die Menschenwürde nachweisen. Insbesondere bei Mitgliedschaft und leitender Funktion in diktatorischen oder kolonialistischen Strukturen, bei aktiver Verbreitung menschenfeindlichen Gedankenguts oder Teilnahme an Verbrechen gegen die Menschlichkeit bzw. Kriegsverbrechen sollte ein Entzug der personenbezogenen Ehrung überlegt werden. Zusätzlich können Straßennamen mit historischen Ereignissen oder Orten umbenannt werden, falls sie Raum für o. g. Verstöße gegeben haben.
Allgemeine Handlungsempfehlungen zum Umgang mit problematischen Straßenbenennungen kann es nicht geben. Vielmehr gilt, vor Ort für jeden Einzelfall ein möglichst differenziertes Bild über historische Personen und Ereignisse zu ermitteln. Während die Neubewertung historischer Ereignisse in der Regel einem schrittweise veränderten öffentlichen Geschichtsbild folgt, ist die eindeutige Bewertung von Personen häufig schwieriger. Dies hängt nicht selten mit fehlenden oder äußerst lückenhaften biografischen Daten zusammen. Das Ausmaß der Verstöße gegen unser heutiges demokratisches Grundverständnis beispielsweise zwischen 1884 und 1918 (deutscher Kolonialismus), 1933 und 1945 (NS-Regime) und 1949 und 1989 (SED-Regime) ist oft nur annährend ermittelbar. Dies führt zu einer Reihe von „Grenzfällen“ insbesondere bei Personen, deren Wirken auf die gesamte Lebensspanne hin betrachtet zumindest als kontrovers zu beurteilen ist.
Straßenumbenennungen gehen schwierige Abwägungsprozesse voraus. In sie fließt neben der Frage, bis zu welchem Grad eine Person, ein Ereignis oder Ort demokratischen Grundprinzipien widerspricht, insbesondere die Überlegung ein, welchen Stellenwert eine mögliche neue Namensgebung der Straße gegenüber dem „kommunikativen Alltagsgedächtnis“ gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern besitzt.“
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Zur Person David Hansemann wurde eine fachhistorische Einordnung und Bewertung durch das Stadtarchiv der Stadt Aachen erstellt. Stellungnahme des Stadtarchives der Stadt Aachen siehe Anlage 3
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Fazit der Verwaltung
Aufgrund der fachhistorischen Einordnung und Bewertung der Person David Hansemann durch das Stadtarchiv der Stadt Aachen, empfiehlt die Verwaltung dem Bürgerforum, der zuständigen Bezirksvertretung Aachen-Mitte zu empfehlen, keine Umbenennung des Hansemannplatzes zu beschließen und demnach auch von der Entfernung des David-Hansemann-Denkmals abzusehen.
Anlagen
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