Kenntnisnahme - FB 56/0245/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
 

 


 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

In seiner Sitzung am 29.09.2022 hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, zusammen mit der Caritas schnellstmöglich ein Konzept zu entwickeln, und die Möglichkeit einer langfristigen Nutzung des Standorts „Beginenstraße“ zu prüfen und dem Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie unterstützt den kurzfristigen Umzug an den Standort „Reumontstraße“.“

 

Um in einem ersten Schritt den kurzfristigen Umzug an den Standort Reumontstraße umzusetzen, wurde die Verwaltung bereits fachbereichsübergreifend und in Abstimmung mit dem Caritasverband mit folgendem Ergebnis tätig:

 

Tagesaufenthalt

Im Haus Reumontstr. 3 soll schnellstmöglich der aktuell in St. Peter verortete Tagesaufenthalt für suchtkranke und/oder wohnungslose Menschen eröffnet werden. Dieser Standort ergänzt das Angebot des Caritasverbands am Kaiserplatz. Dort wird in einem angemieteten Ladenlokal (die bislang genutzten städtischen Räumlichkeiten werden derzeit saniert) ein eingeschränktes Angebot des Kontaktcafés Troddwar vorgehalten.

 

Die für das Haus Reumontstr. 3 erforderliche Nutzungsgenehmigung ist bereits beantragt und wird voraussichtlich zumindest für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten kurzfristig erteilt werden. Eine längerfristige Nutzung setzt – auch wenn diese weiterhin interimsweise erfolgen soll – die Umsetzung von baulichen Maßnahmen zur Erhöhung der Brandsicherheit voraus.

 

Konkret geplant ist ein Kontaktcafé mit rund 40 Plätzen in dem derzeit als Sitzungsraum genutzten Erdgeschoss des Hauses. Dort wird der Caritasverband den Klient*innen eine Möglichkeit zum Aufenthalt sowie zur Einnahme von Getränken, eines Frühstücks bzw. einer warmen Speise anbieten. Aufgrund des Krisengeschehens werden aktuell erweiterte Öffnungszeiten von Montag bis Sonntag in der Zeit von 9 bis 22 Uhr angeboten. In welchem Umfang zukünftig unter Berücksichtigung des andauernden Krisengeschehens ein Angebot für wohnungslose Menschen vorgehalten werden soll, ist noch zu entscheiden.

 

Gekocht werden kann in den Räumlichkeiten aktuell - ebenso wie in St. Peter - nicht. Dies ist jedoch Wunsch des Caritasverbands und wird im Rahmen der weiteren, über den o. g. Zeitraum von sechs Monaten hinausgehenden bauordnungsrechtlichen Genehmigung geprüft. In einem neben dem zukünftigen Cafébereich derzeit als Büro genutzten Raum soll die medizinische Ambulanz (Behandlungszimmer und Arztzimmer) mit werktäglichen Öffnungszeiten von 10 bis 13 Uhr angesiedelt werden.

 

Soziale Beratung mit umfangreichen Angeboten (Einrichtung von Postadressen, Kontakt und Weitervermittlung zum Jobcenter und zum Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, Vermittlung in weiterführende Hilfsangebote bzw. zur Notschlafstelle, substitutionsbegleitende psychosoziale Beratung) findet in einem durch einen Sichtschutz abgetrennten Bereich im Cafébereich statt. Zukünftig sollen für das Beratungsangebot noch zu ertüchtigende Büroräume genutzt werden.

 

Notschlafstelle

Da in den Schlafräumen des Café Plattform an der Hermannstr. 14 nicht die aufgrund der Corona-Pandemie notwendigen Abstandsflächen eingehalten werden konnten, wurde die Notschlafstelle für wohnungslose Menschen interimsweise zunächst in der Turnhalle Königstr. und anschließend in einem Trakt des als Unterkunft für Geflüchtete genutzten ehemaligen Schulgebäudes Beginenstr. 15 verortet. Die für eine längerfristige entsprechende Nutzung notwendige Ertüchtigung des Gebäudes erfordert einen Freizug der Räumlichkeiten. Es ist daher geplant, die Notschlafstelle zeitgleich mit dem Umzug des Tagesaufenthalts in die benachbarten Räumlichkeiten im Haus Reumontstr. 5 zu verlegen. In dem ehemaligen sogenannten „Chinahaus“ sind in ausreichender Anzahl Zimmer vorhanden, um rund 40 Erwachsene mit einem Schlafplatz zu versorgen. Die Notschlafstelle steht den Nutzer*innen täglich in der Zeit von 21.30 bis 7.30 Uhr zur Verfügung. Sowohl die Räumlichkeiten als auch die zur Verfügung stehenden sanitären Anlagen können nach organisatorischen Vorgaben geschlechtergetrennt genutzt werden.

 

Die Notschlafstelle wird durch einen Mitarbeitenden des Caritasverbands besetzt, der während der Öffnungszeiten als Ansprechperson zur Verfügung steht. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Übernachter*innen am nächsten Morgen die Sprechstunden des Sozialdienstes im benachbarten Tagesaufenthalt aufsuchen, um ihnen weitergehende Hilfen – im Bedarfsfall auch die Unterbringung in einem städtischen Übergangsheim bzw. einer stationären Einrichtung – vermitteln zu können.

 

Auch die Nutzungsgenehmigung für die Notschlafstelle ist beantragt und wird mit voraussichtlich geringfügigen Anforderungen zumindest für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten erteilt werden können. So ist geplant, eine Gerüsttreppe an der Außenseite des Gebäudes aufzustellen, um im Brandfall eine zügige Evakuierung sicherstellen zu können. Für eine längerfristige Genehmigung - auch wenn diese weiterhin interimsweise erfolgen soll – sind voraussichtlich weitere Maßnahmen (zweiter baulicher Rettungsweg) erforderlich.

 

Ausblick

In seiner Sitzung am 29.09.2022 hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie die Verwaltung ebenfalls beauftragt, zusammen mit dem Caritasverband schnellstmöglich ein Konzept zu entwickeln. An einem dezentralen Betreuungsangebot soll festgehalten werden. Eine Überforderung der betroffenen Nachbarschaften gilt es zu vermeiden.

 

An welchen Standorten welche Hilfsangebote vorgehalten werden sollen, wird derzeit zwischen der Verwaltung, der Städteregion und dem Caritasverband abgestimmt. Insbesondere die Frage, ob auch zukünftig ein gemeinsames Angebot für die sich lediglich teilweise überschneidenden Personengruppen der wohnungslosen und der suchtkranken Menschen in der Stadt Aachen angeboten werden soll, ist Thema der laufenden Gespräche.

 

Das Ergebnis zu den konzeptionellen und räumlichen Überlegungen sowie ein Vorschlag zur Ausgestaltung des zukünftigen Angebots und zur Bereitstellung finanzieller Mittel für eine möglicherweise dauerhafte Ausweitung der Öffnungszeiten wird dem Ausschuss in einer nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.

 

Schließlich wird entsprechend des Beschlusses des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie vom 29.09.2022 derzeit parallel die Möglichkeit geprüft, einen Teil des Gebäudes Beginenstr. 15 so zu ertüchtigen, dass er den aktuellen Anforderungen an eine Wärmestube mit Beratungsangebot und angrenzender Notschlafstelle für wohnungslose Menschen auch längerfristig entspricht. Darüber hinaus werden aktuell die städtischen Räumlichkeiten am Kaiserplatz durch das Gebäudemanagement saniert und sollen im Frühjahr 2023 wieder für den Caritasverband zur Verfügung gestellt werden. Über den Sachstand wird zukünftig laufend berichtet.

 


 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Loading...