Entscheidungsvorlage - FB 61/0570/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Richterich beauftragt die Verwaltung, die Sichtbarkeit der Fahrbahnanhebung am Kreisverkehr Horbacher Str. in Richtung Richterich mittels geeigneter farblicher Verdeutlichung zu verbessern. Die Anträge der SPD vom 07.10.21 und der gemeinsame Antrag von CDU, den Grünen, SPD und FDP vom 05.2.22 gelten damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit zwei Anträgen vom 07.10.2021 und 05.02.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, die folgenden Punkte zu Bearbeiten bzw. hierzu Stellung zu nehmen:

 

 

Bericht zur initialen Maßnahmenveranlassung

Wie in der Ratsvorlage vom 07.10.2019 bereits dargestellt, wurde seitens der Polizei festgestellt, dass sich am Kreisverkehr Horbacher Straße / Vetschauer Weg / Banker-Feld-Straße Unfälle aufgrund zu hoher Geschwindigkeit gehäuft haben. 

Insgesamt haben sich Im Jahr 2017 im Minikreisel Horbacher Straße / Vetschauer Weg 3 Verkehrsunfälle ereignet, bei denen jeweils ein bereits im Kreisverkehr befindlicher, vorfahrtsberechtigter Radfahrer von einem ungebremst in den Kreisel einfahrenden PKW erfasst wurde und stürzte.

In der Unfallkommission wurde die Problematik am 15.02.2018 besprochen und beschlossen, auf Grund der positiven Erfahrungen vergleichbarer Aufpflasterungen an der ehemaligen Unfallhäufungsstelle Auf der Hüls / Charlottenburger Allee, vollflächige Aufpflasterungen an den zufließenden Fahrstreifen auf den Kreisverkehr Horbacher Str. aufzubringen.

Diese wurden im Herbst/Frühjahr  2020/21 entsprechend umgesetzt.

Eine im Mai 2022 veranlasste Geschwindigkeitsmessung zeigt eine deutliche Reduzierung der Zufahrtsgeschwindigkeiten (vgl. Anlage: Geschwindigkeitsmessung).

Seitdem ist es zu keinen weiteren Unfällen gekommen.

 

 

Prüfung im Hinblick auf Erschütterungen in angrenzenden Gebäuden

Um mögliche Auswirkungen der neu errichteten Fahrbahnanhebungen auf die angrenzende Bebauung zu untersuchen wurde im Mai 2022 ein Sachverständigenbüro beauftragt, Erschütterungsmessungen nach DIN 5150-2 und -3 im Bereich der Fahrbahnanhebungen durchzuführen. In Abstimmung mit einer betroffenen Eigentümerin wurden diese exemplarisch im Bestandsgebäude Banker-Feld- Str. 2 durchgeführt.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass sich die Messergebnisse im Bereich der zu Grunde zulegenden Grenzwerte befinden (vgl. Anlage: Gutachten).

Eine unverhältnismäßig hohe Beeinträchtigung der Anliegerschaft oder eine Gefahr für Schäden an der Bausubstanz der angrenzenden Gebäude ist hieraus nicht abzuleiten.

Weitere bauliche Veränderungen sind demnach nicht erforderlich bzw. nicht zielführend.

 

 

Verbesserung der Sichtbarkeit der Aufpflasterungen

Fachbereichsintern wurden zwischenzeitlich die Möglichkeiten zur Verbesserung der Sichtbarkeit der Aufpflasterungen insbesondere im Bereich Ortszufahrt Richterich ausführlich geprüft.

Als erster Schritt wurde bereits im Frühjahr 2022 das VZ 112 „Unebene Fahrbahn“ als Hinweis aufgestellt.

Die Beleuchtungssituation wurde durch den Betreiber Regionetz an allen Stellen überprüft und für angemessen befunden (vgl. Anhang: Fotos). Das Aufstellen zusätzlicher Beleuchtungseinrichtungen ist momentan nicht wirtschaftlich. Es ist davon auszugehen, dass im Zuge weiterer geplanter Baumaßnahmen im Bereich Horbacher Straße, wie z.B. dem Ausbau des Radwegenetzes, die Beleuchtungssituation zukünftig verbessert werden kann.

Aber um insbesondere die Fahrbahnanhebung Horbacher Str. in Fahrtrichtung Richterich deutlicher hervorzuheben schlägt die Verwaltung vor, die Sichtbarkeit an besagter Stelle durch zusätzliche farbliche Verdeutlichung der Rampensteine, z.B. mittels retroreflektierender Kaltplastik, zu verbessern (vgl. Anhang/ Foto: Musterbeispiel Fahrbahnrampe).

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Anlagen

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