Entscheidungsvorlage - FB 61/0523/WP18-1-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung des Taxentarifs
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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|
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14.12.2022
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Auf Grundlage der Vorlage FB 61/0523/WP18 wurde in der Ratssitzung vom 09.11.2022 die Erhöhung des Taxentarifs für das Gebiet der Stadt Aachen beschlossen. In der Sitzung wurde die Frage aufgeworfen, zu welchem Datum die neuen Tarife gelten sollen bzw. warum in der neuen Tarifordnung der Taxentarif zum 01.xx.202x in Kraft treten soll.
Dies hat folgenden Hintergrund:
Der Taxentarif für das Gebiet der StädteRegion Aachen (ohne Gebiet der Stadt Aachen) wird parallel zur hiesigen Beschlussfassung durch die dortigen Gremien angepasst. Die entsprechende Beschlussfassung ist in der Sitzung des Städteregionstages am 08.12.2022 vorgesehen.
Zeitlich nach den Beschlussfassungen erfolgt die technische Umsetzung einschließlich der Eichung der Taxameter. Erst wenn diese vollständig in allen Taxen abgeschlossen ist, erfolgt die öffentliche Bekanntmachung des geänderten Taxentarifs, der dann am darauffolgenden Monatsersten in Kraft tritt. Da ein konkretes Datum hierzu im Zeitpunkt der Beschlussfassungen über die Höhe des Tarifs bei Stadt Aachen und StädteRegion nicht bekannt ist, muss auch das Datum des Inkrafttretens in der neuen Tarifordnung insoweit zunächst offenbleiben.
Die Verwaltung wird die öffentliche Bekanntmachung entsprechend vornehmen, sobald die technische Umsetzung, insbesondere durch das Eichamt, vollständig erfolgt ist. Erfahrungsgemäß wird dies vorliegend nicht vor dem Monat Januar 2023 zu erwarten sein.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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| x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |